Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 12 Tarifliche Altersvorsorge<br />
§ 12 Tarifliche Altersvorsorge<br />
Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann der Demografiebetrag gemäß § 16<br />
<strong>Tarifvertrag</strong> über Einmalzahlungen <strong>und</strong> Altersvorsorge (TEA) bzw. § 15 TEA (Ost)<br />
verwendet werden.<br />
Kommentierung:<br />
Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Gemäß § 12 des <strong>Tarifvertrag</strong>es »<strong>Lebensarbeitszeit</strong><br />
<strong>und</strong> Demografie« i. V. m. § 16 Abs. 2 Satz 3 des <strong>Tarifvertrag</strong>es<br />
über Einmalzahlungen <strong>und</strong> Altersvorsorge<br />
(West) bzw. § 15 des <strong>Tarifvertrag</strong>es über Einmalzahlungen<br />
<strong>und</strong> Altersvorsorge (Ost) kann aufgr<strong>und</strong> einer<br />
freiwilligen Betriebsvereinbarung der Demografiebetrag<br />
für die tarifliche Altersvorsorge genutzt werden.<br />
Dieser kann erstmalig zum 1. Januar 2010, sofern sich<br />
die Betriebsparteien darauf geeinigt haben, im Wege<br />
der Entgeltumwandlung in die tarifliche Altersvorsorge<br />
eingebracht werden.<br />
Er erhöht sich um die Chemietarifförderung gem.<br />
§ 19 Abs. 2 des <strong>Tarifvertrag</strong>es über Einmalzahlungen <strong>und</strong><br />
Altersvorsorge (West) bzw. § 18 des <strong>Tarifvertrag</strong>es über<br />
Einmalzahlungen <strong>und</strong> Altersvorsorge (Ost) (Fußnote 2<br />
zu § 7 <strong>Tarifvertrag</strong> »<strong>Lebensarbeitszeit</strong> <strong>und</strong> Demografie«).<br />
Die Chemietarifförderung kann nicht dem im Unternehmen<br />
gebildeten Fonds entnommen werden.<br />
Der Demografiebetrag zuzüglich der Chemietarifförderung<br />
II kann in einen bereits bestehenden Durchführungsweg<br />
eingebracht werden. Der Arbeitgeber ist<br />
nicht verpflichtet, hier einen zusätzlichen Durchführungsweg<br />
zur Verfügung zu stellen. Will der Arbeitnehmer<br />
von dem Angebot Gebrauch machen, hat er,<br />
entsprechend der Systematik der tariflichen Altersvorsorge,<br />
dies schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber<br />
geltend zu machen. Weitere Voraussetzung für die<br />
Einbringung ist, dass gemäß den Vorschriften der Tarifverträge<br />
über Einmalzahlungen <strong>und</strong> Altersvorsorge<br />
(West bzw. Ost) zunächst der Entgeltumwandlungsgr<strong>und</strong>betrag<br />
sowie die Chemietarifförderung I durch<br />
den Arbeitnehmer in die tarifliche Altersvorsorge eingebracht<br />
werden.<br />
Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann auch<br />
festgelegt werden, dass der Demografiebetrag auch<br />
unabhängig vom Entgeltumwandlungsgr<strong>und</strong>betrag in<br />
die tarifliche Altersvorsorge eingebracht werden kann;<br />
117