24.01.2014 Aufrufe

Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 12 Tarifliche Altersvorsorge<br />

§ 12 Tarifliche Altersvorsorge<br />

Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann der Demografiebetrag gemäß § 16<br />

<strong>Tarifvertrag</strong> über Einmalzahlungen <strong>und</strong> Altersvorsorge (TEA) bzw. § 15 TEA (Ost)<br />

verwendet werden.<br />

Kommentierung:<br />

Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Gemäß § 12 des <strong>Tarifvertrag</strong>es »<strong>Lebensarbeitszeit</strong><br />

<strong>und</strong> Demografie« i. V. m. § 16 Abs. 2 Satz 3 des <strong>Tarifvertrag</strong>es<br />

über Einmalzahlungen <strong>und</strong> Altersvorsorge<br />

(West) bzw. § 15 des <strong>Tarifvertrag</strong>es über Einmalzahlungen<br />

<strong>und</strong> Altersvorsorge (Ost) kann aufgr<strong>und</strong> einer<br />

freiwilligen Betriebsvereinbarung der Demografiebetrag<br />

für die tarifliche Altersvorsorge genutzt werden.<br />

Dieser kann erstmalig zum 1. Januar 2010, sofern sich<br />

die Betriebsparteien darauf geeinigt haben, im Wege<br />

der Entgeltumwandlung in die tarifliche Altersvorsorge<br />

eingebracht werden.<br />

Er erhöht sich um die Chemietarifförderung gem.<br />

§ 19 Abs. 2 des <strong>Tarifvertrag</strong>es über Einmalzahlungen <strong>und</strong><br />

Altersvorsorge (West) bzw. § 18 des <strong>Tarifvertrag</strong>es über<br />

Einmalzahlungen <strong>und</strong> Altersvorsorge (Ost) (Fußnote 2<br />

zu § 7 <strong>Tarifvertrag</strong> »<strong>Lebensarbeitszeit</strong> <strong>und</strong> Demografie«).<br />

Die Chemietarifförderung kann nicht dem im Unternehmen<br />

gebildeten Fonds entnommen werden.<br />

Der Demografiebetrag zuzüglich der Chemietarifförderung<br />

II kann in einen bereits bestehenden Durchführungsweg<br />

eingebracht werden. Der Arbeitgeber ist<br />

nicht verpflichtet, hier einen zusätzlichen Durchführungsweg<br />

zur Verfügung zu stellen. Will der Arbeitnehmer<br />

von dem Angebot Gebrauch machen, hat er,<br />

entsprechend der Systematik der tariflichen Altersvorsorge,<br />

dies schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber<br />

geltend zu machen. Weitere Voraussetzung für die<br />

Einbringung ist, dass gemäß den Vorschriften der Tarifverträge<br />

über Einmalzahlungen <strong>und</strong> Altersvorsorge<br />

(West bzw. Ost) zunächst der Entgeltumwandlungsgr<strong>und</strong>betrag<br />

sowie die Chemietarifförderung I durch<br />

den Arbeitnehmer in die tarifliche Altersvorsorge eingebracht<br />

werden.<br />

Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann auch<br />

festgelegt werden, dass der Demografiebetrag auch<br />

unabhängig vom Entgeltumwandlungsgr<strong>und</strong>betrag in<br />

die tarifliche Altersvorsorge eingebracht werden kann;<br />

117

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!