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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 6 Qualifizierung<br />

Unabhängigkeit<br />

von Lernort <strong>und</strong><br />

Lernmethode<br />

44<br />

Diese weite Definition wurde gewählt, weil der <strong>Tarifvertrag</strong><br />

Optionscharakter hat <strong>und</strong> einen Rahmen darstellt,<br />

der ausreichend Spielraum für die notwendige<br />

betriebsspezifische Ausgestaltung lässt. Die Konkretisierung<br />

auf bestimmte Qualifizierungsziele <strong>und</strong> -maßnahmen<br />

erfolgt nach Abschnitt III in der betrieblichen<br />

Umsetzung der Qualifizierungsplanung <strong>und</strong> dem Abschluss<br />

individueller Qualifizierungsvereinbarungen.<br />

Auf dieser Ebene sind anhand der konkreten Maßnahme<br />

auch die näheren Rahmenbedingungen, insbesondere<br />

die angemessene Kostentragung des Arbeitgebers<br />

<strong>und</strong> der Eigenbeitrag des Arbeitnehmers<br />

(Abschnitt III Ziffer 5), festzulegen.<br />

Mit Ausnahme arbeitsplatzbezogener Einweisungen<br />

oder Schulungen aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Verpflichtung<br />

für Arbeitnehmer mit besonderer Funktion können<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich alle Fortbildungs- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />

als tarifliche Qualifizierung gelten, sofern<br />

diese Maßnahmen beruflichen Charakter haben <strong>und</strong><br />

Betriebsbezug oder individuellen Bezug aufweisen.<br />

Dies bedeutet, dass weder die Art oder Zielrichtung<br />

der Maßnahmen noch der Anlass für den festgestellten<br />

Qualifizierungsbedarf die Anwendung der tariflichen<br />

Gr<strong>und</strong>sätze von vornherein ausschließen. Andererseits<br />

trifft der Begriff der tariflichen Qualifizierung<br />

für sich genommen noch keinerlei Aussagen zu Art,<br />

Umfang oder Gestaltung des betrieblichen Qualifizierungsangebots.<br />

Maßgeblich ist allein, welcher spezifische<br />

Bedarf an tariflicher Qualifizierung sich auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage der Qualifizierungsplanung nach Abschnitt<br />

III ergibt.<br />

Abschnitt II Absatz 2 stellt klar, dass sich tarifliche<br />

Qualifizierung nicht auf bestimmte Qualifizierungsformen<br />

beschränkt. Keine Rolle spielt der Ort, an dem<br />

die Qualifizierungsmaßnahme stattfindet: Erfasst sind<br />

sowohl unternehmens externe als auch im Unternehmen<br />

selbst (»inhouse«) durchgeführte Maßnahmen,<br />

ebenso Maßnahmen, die beispielsweise wie Selbstlernkurse<br />

an einem vom Arbeitnehmer frei gewählten<br />

Ort stattfinden können. Ebenfalls kommt es nicht auf<br />

die gewählte Lernmethode an: Qualifizierung kann<br />

nicht nur in der Form klassischer Schulungen oder<br />

Seminare stattfinden, sondern sich auf alle zur Verfügung<br />

stehenden Lehr-Lern-Arrangements stützen.

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