Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 6 Qualifizierung<br />
Unabhängigkeit<br />
von Lernort <strong>und</strong><br />
Lernmethode<br />
44<br />
Diese weite Definition wurde gewählt, weil der <strong>Tarifvertrag</strong><br />
Optionscharakter hat <strong>und</strong> einen Rahmen darstellt,<br />
der ausreichend Spielraum für die notwendige<br />
betriebsspezifische Ausgestaltung lässt. Die Konkretisierung<br />
auf bestimmte Qualifizierungsziele <strong>und</strong> -maßnahmen<br />
erfolgt nach Abschnitt III in der betrieblichen<br />
Umsetzung der Qualifizierungsplanung <strong>und</strong> dem Abschluss<br />
individueller Qualifizierungsvereinbarungen.<br />
Auf dieser Ebene sind anhand der konkreten Maßnahme<br />
auch die näheren Rahmenbedingungen, insbesondere<br />
die angemessene Kostentragung des Arbeitgebers<br />
<strong>und</strong> der Eigenbeitrag des Arbeitnehmers<br />
(Abschnitt III Ziffer 5), festzulegen.<br />
Mit Ausnahme arbeitsplatzbezogener Einweisungen<br />
oder Schulungen aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Verpflichtung<br />
für Arbeitnehmer mit besonderer Funktion können<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich alle Fortbildungs- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />
als tarifliche Qualifizierung gelten, sofern<br />
diese Maßnahmen beruflichen Charakter haben <strong>und</strong><br />
Betriebsbezug oder individuellen Bezug aufweisen.<br />
Dies bedeutet, dass weder die Art oder Zielrichtung<br />
der Maßnahmen noch der Anlass für den festgestellten<br />
Qualifizierungsbedarf die Anwendung der tariflichen<br />
Gr<strong>und</strong>sätze von vornherein ausschließen. Andererseits<br />
trifft der Begriff der tariflichen Qualifizierung<br />
für sich genommen noch keinerlei Aussagen zu Art,<br />
Umfang oder Gestaltung des betrieblichen Qualifizierungsangebots.<br />
Maßgeblich ist allein, welcher spezifische<br />
Bedarf an tariflicher Qualifizierung sich auf<br />
der Gr<strong>und</strong>lage der Qualifizierungsplanung nach Abschnitt<br />
III ergibt.<br />
Abschnitt II Absatz 2 stellt klar, dass sich tarifliche<br />
Qualifizierung nicht auf bestimmte Qualifizierungsformen<br />
beschränkt. Keine Rolle spielt der Ort, an dem<br />
die Qualifizierungsmaßnahme stattfindet: Erfasst sind<br />
sowohl unternehmens externe als auch im Unternehmen<br />
selbst (»inhouse«) durchgeführte Maßnahmen,<br />
ebenso Maßnahmen, die beispielsweise wie Selbstlernkurse<br />
an einem vom Arbeitnehmer frei gewählten<br />
Ort stattfinden können. Ebenfalls kommt es nicht auf<br />
die gewählte Lernmethode an: Qualifizierung kann<br />
nicht nur in der Form klassischer Schulungen oder<br />
Seminare stattfinden, sondern sich auf alle zur Verfügung<br />
stehenden Lehr-Lern-Arrangements stützen.