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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 9 Altersteilzeit<br />

St<strong>und</strong>en in der Woche. Für die Berechnung der bisherigen<br />

Arbeitszeit verbleibt es bei 37,5 St<strong>und</strong>en/Woche,<br />

da sich durch die Inanspruchnahme der Altersfreizeit<br />

nicht die vereinbarte Arbeitszeit verändert. Durch die<br />

Altersfreizeit wird ein Freistellungsanspruch begründet,<br />

ohne dass die Höhe des Entgelts sich verändert.<br />

Beispiel für vollkontinuierlichen Wechselschichtarbeitnehmer<br />

mit 3,5 Std./Woche Altersfreizeit<br />

Beginn der Altersteilzeit: 01. 01. 2010<br />

Bisherige Arbeitszeit<br />

am 31.12.2009:<br />

37,5 Std./W.<br />

Geleistete Arbeitszeit:<br />

34 Std./W.<br />

Vereinbarte Arbeitszeit<br />

während der ATZ:<br />

18,75 Std./W.<br />

Für die Berechnung der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit<br />

von Altersteilzeitbeschäftigten ist nach § 6<br />

Abs. 2 Satz 1 Altersteilzeitgesetz ebenfalls die zuletzt<br />

vertraglich vereinbarte Arbeitszeit vor dem Wechsel in<br />

die Altersteilzeit zugr<strong>und</strong>e zu legen. Nach Ziffer 3 Satz<br />

2 ist entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 2 Satz<br />

2 Altersteilzeitgesetz allerdings höchstens die Arbeitszeit<br />

zu berücksichtigen, die im Durchschnitt der letzten<br />

24 Monate vor dem Übergang in die Altersteilzeit<br />

vereinbart war. Ist die vereinbarte Arbeitszeit niedriger<br />

als der Durchschnittswert der letzten 24 Monate, ist<br />

nur die zuletzt vereinbarte niedrigere Arbeitszeit Basis<br />

für die Halbierung der Arbeitszeit, da es sich bei der<br />

Regelung des § 6 Abs. 2 Altersteilzeitgesetz nur um<br />

eine Höchstgrenze handelt, die sich selbst nicht erhöhend<br />

auswirkt.<br />

Auch bei Inanspruchnahme des Arbeitszeitkorridors<br />

des § 2 I Ziffer 3 MTV ist die 24 Monate vor Beginn der<br />

Altersteilzeit vereinbarte Arbeitszeit maßgebend.<br />

Beispiel für eine Arbeitszeitkorridorvereinbarung:<br />

Beginn der Altersteilzeit: 01. 01. 2010<br />

Vereinbarte Arbeitszeit<br />

am 31.12.2009:<br />

35 Std./W.<br />

Vereinbarte Arbeitszeit<br />

a) vom 01. 01. 2008 bis<br />

31.12. 2008 (12 Monate) 37,5 Std./W.<br />

b) vom 01. 01. 2009 bis<br />

31.12. 2009 (12 Monate) 35 Std./W.<br />

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