Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 9 Altersteilzeit<br />
St<strong>und</strong>en in der Woche. Für die Berechnung der bisherigen<br />
Arbeitszeit verbleibt es bei 37,5 St<strong>und</strong>en/Woche,<br />
da sich durch die Inanspruchnahme der Altersfreizeit<br />
nicht die vereinbarte Arbeitszeit verändert. Durch die<br />
Altersfreizeit wird ein Freistellungsanspruch begründet,<br />
ohne dass die Höhe des Entgelts sich verändert.<br />
Beispiel für vollkontinuierlichen Wechselschichtarbeitnehmer<br />
mit 3,5 Std./Woche Altersfreizeit<br />
Beginn der Altersteilzeit: 01. 01. 2010<br />
Bisherige Arbeitszeit<br />
am 31.12.2009:<br />
37,5 Std./W.<br />
Geleistete Arbeitszeit:<br />
34 Std./W.<br />
Vereinbarte Arbeitszeit<br />
während der ATZ:<br />
18,75 Std./W.<br />
Für die Berechnung der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit<br />
von Altersteilzeitbeschäftigten ist nach § 6<br />
Abs. 2 Satz 1 Altersteilzeitgesetz ebenfalls die zuletzt<br />
vertraglich vereinbarte Arbeitszeit vor dem Wechsel in<br />
die Altersteilzeit zugr<strong>und</strong>e zu legen. Nach Ziffer 3 Satz<br />
2 ist entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 2 Satz<br />
2 Altersteilzeitgesetz allerdings höchstens die Arbeitszeit<br />
zu berücksichtigen, die im Durchschnitt der letzten<br />
24 Monate vor dem Übergang in die Altersteilzeit<br />
vereinbart war. Ist die vereinbarte Arbeitszeit niedriger<br />
als der Durchschnittswert der letzten 24 Monate, ist<br />
nur die zuletzt vereinbarte niedrigere Arbeitszeit Basis<br />
für die Halbierung der Arbeitszeit, da es sich bei der<br />
Regelung des § 6 Abs. 2 Altersteilzeitgesetz nur um<br />
eine Höchstgrenze handelt, die sich selbst nicht erhöhend<br />
auswirkt.<br />
Auch bei Inanspruchnahme des Arbeitszeitkorridors<br />
des § 2 I Ziffer 3 MTV ist die 24 Monate vor Beginn der<br />
Altersteilzeit vereinbarte Arbeitszeit maßgebend.<br />
Beispiel für eine Arbeitszeitkorridorvereinbarung:<br />
Beginn der Altersteilzeit: 01. 01. 2010<br />
Vereinbarte Arbeitszeit<br />
am 31.12.2009:<br />
35 Std./W.<br />
Vereinbarte Arbeitszeit<br />
a) vom 01. 01. 2008 bis<br />
31.12. 2008 (12 Monate) 37,5 Std./W.<br />
b) vom 01. 01. 2009 bis<br />
31.12. 2009 (12 Monate) 35 Std./W.<br />
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