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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 6 Qualifizierung<br />

B. Überblick<br />

Das System der<br />

tariflichen<br />

Qualifizierung<br />

dekommen von betrieblichen Regelungen erleichtern<br />

sollen. Hierzu gehört vor allem das Prinzip der fairen<br />

Kostenverteilung zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

unter Berücksichtigung des betrieblichen <strong>und</strong><br />

individuellen Nutzens. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Notwendigkeit<br />

des lebenslangen Lernens wird damit für<br />

die Unternehmen <strong>und</strong> die Beschäftigten die Perspektive<br />

zur Weiterentwicklung des bisherigen Qualifizierungsengagements<br />

geschaffen.<br />

Die tarifliche Qualifizierung stellt ein Angebot dar, das<br />

von den Betriebsparteien durch freiwillige Betriebsvereinbarung<br />

wahrgenommen <strong>und</strong> näher ausgestaltet<br />

werden kann (Abschnitt I).<br />

Bei der begrifflichen Abgrenzung der tariflichen Qualifizierung<br />

(Abschnitt II) wird eine weite Definition<br />

herangezogen. Sie umfasst alle betriebsbezogenen<br />

<strong>und</strong> individuellen beruflichen Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen.<br />

Nicht erfasst sind hingegen arbeitsplatzbezogene<br />

Einweisungen oder Schulungen<br />

aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Verpflichtung für Arbeitnehmer<br />

mit besonderer Funktion. Tarifliche Qualifizierung ist<br />

dabei unabhängig vom gewählten Lernort <strong>und</strong> den<br />

gewählten Lernmethoden, wodurch sich das gesamte<br />

Spektrum der betrieblichen Qualifizierungspraxis abdecken<br />

lässt.<br />

Die Qualifizierungsplanung (Abschnitt III) umfasst die<br />

Durchführung einer Qualifizierungsbedarfsanalyse <strong>und</strong><br />

– sofern ein entsprechender Bedarf vorliegt – daraus<br />

abgeleitet das Definieren von Qualifizierungszielen sowie<br />

das Entwickeln von geeigneten Maßnahmen zur<br />

Deckung des identifizierten Qualifizierungsbedarfs.<br />

Da dieser Prozess in der Praxis unterschiedlich ausgestaltet<br />

werden kann, vereinbaren die Betriebsparteien<br />

ein für ihre betriebsspezifische Situation geeignetes<br />

Vorgehen. Zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

wird zur Wahrnehmung einer im Betrieb angebotenen<br />

Qualifizierungsmaßnahme eine Qualifizierungs vereinbarung<br />

getroffen. Dabei sind die betrieblichen <strong>und</strong><br />

individuellen Bedürfnisse, die Qualifizierungsziele <strong>und</strong><br />

die Teilnahmekriterien für eine Qualifizierungsmaßnahme<br />

zu berücksichtigen.<br />

In der Qualifizierungsver einbarung werden ebenfalls<br />

die Kostentragung des Arbeitgebers <strong>und</strong> der Eigen-<br />

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