Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 6 Qualifizierung<br />
B. Überblick<br />
Das System der<br />
tariflichen<br />
Qualifizierung<br />
dekommen von betrieblichen Regelungen erleichtern<br />
sollen. Hierzu gehört vor allem das Prinzip der fairen<br />
Kostenverteilung zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
unter Berücksichtigung des betrieblichen <strong>und</strong><br />
individuellen Nutzens. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Notwendigkeit<br />
des lebenslangen Lernens wird damit für<br />
die Unternehmen <strong>und</strong> die Beschäftigten die Perspektive<br />
zur Weiterentwicklung des bisherigen Qualifizierungsengagements<br />
geschaffen.<br />
Die tarifliche Qualifizierung stellt ein Angebot dar, das<br />
von den Betriebsparteien durch freiwillige Betriebsvereinbarung<br />
wahrgenommen <strong>und</strong> näher ausgestaltet<br />
werden kann (Abschnitt I).<br />
Bei der begrifflichen Abgrenzung der tariflichen Qualifizierung<br />
(Abschnitt II) wird eine weite Definition<br />
herangezogen. Sie umfasst alle betriebsbezogenen<br />
<strong>und</strong> individuellen beruflichen Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen.<br />
Nicht erfasst sind hingegen arbeitsplatzbezogene<br />
Einweisungen oder Schulungen<br />
aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Verpflichtung für Arbeitnehmer<br />
mit besonderer Funktion. Tarifliche Qualifizierung ist<br />
dabei unabhängig vom gewählten Lernort <strong>und</strong> den<br />
gewählten Lernmethoden, wodurch sich das gesamte<br />
Spektrum der betrieblichen Qualifizierungspraxis abdecken<br />
lässt.<br />
Die Qualifizierungsplanung (Abschnitt III) umfasst die<br />
Durchführung einer Qualifizierungsbedarfsanalyse <strong>und</strong><br />
– sofern ein entsprechender Bedarf vorliegt – daraus<br />
abgeleitet das Definieren von Qualifizierungszielen sowie<br />
das Entwickeln von geeigneten Maßnahmen zur<br />
Deckung des identifizierten Qualifizierungsbedarfs.<br />
Da dieser Prozess in der Praxis unterschiedlich ausgestaltet<br />
werden kann, vereinbaren die Betriebsparteien<br />
ein für ihre betriebsspezifische Situation geeignetes<br />
Vorgehen. Zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
wird zur Wahrnehmung einer im Betrieb angebotenen<br />
Qualifizierungsmaßnahme eine Qualifizierungs vereinbarung<br />
getroffen. Dabei sind die betrieblichen <strong>und</strong><br />
individuellen Bedürfnisse, die Qualifizierungsziele <strong>und</strong><br />
die Teilnahmekriterien für eine Qualifizierungsmaßnahme<br />
zu berücksichtigen.<br />
In der Qualifizierungsver einbarung werden ebenfalls<br />
die Kostentragung des Arbeitgebers <strong>und</strong> der Eigen-<br />
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