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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 4 Arbeitsorganisation<br />

§ 4 Arbeitsorganisation<br />

1. Arbeitgeber <strong>und</strong> Betriebsrat haben unter Beachtung der einschlägigen Schutzgesetze<br />

darauf zu achten, dass die Arbeitsverfahren <strong>und</strong> Arbeitsabläufe nach<br />

gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen eingerichtet werden.<br />

Dies soll insbesondere mit Blick auf die Schaffung von günstigen <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsgerechten<br />

Rahmenbedingungen für eine verlängerte <strong>Lebensarbeitszeit</strong><br />

geschehen.<br />

2. Bei der Schichtplangestaltung sollten, unter Beachtung der unternehmensindividuellen<br />

Besonderheiten, alternsgerechte Aspekte besonders berücksichtigt<br />

werden.<br />

3. Arbeitgeber <strong>und</strong> Betriebsrat sollten nach Möglichkeit auf die Gestaltung alternsgerechter<br />

Arbeitszeitmodelle hinwirken, bei denen es insbesondere möglich<br />

ist die Arbeitszeit in allen Erwerbsphasen belastungsgerecht zu gestalten<br />

<strong>und</strong> ggf. gegen Ende des Arbeitslebens im Bedarfsfall zu reduzieren <strong>und</strong> so die<br />

Übergänge gleitend auszugestalten. Dabei könnten sich Teilzeitmodelle bzw.<br />

an den Bedürfnissen älterer Arbeitnehmer ausgerichtete Arbeitszeitgestaltungen<br />

anbieten. Maßgeschneiderte Lösungen können dabei nur auf betrieblicher<br />

Ebene gef<strong>und</strong>en werden.<br />

Kommentierung:<br />

Alle Phasen des<br />

Arbeitslebens zu<br />

betrachten<br />

Tarifliche<br />

Regelungen<br />

Um eine längere <strong>Lebensarbeitszeit</strong> zu ermöglichen, sind<br />

geeignete Rahmen bedingungen für eine alterns- <strong>und</strong><br />

altersgerechte Arbeitsgestaltung zu gewährleisten.<br />

Dabei geht es zum einen um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit<br />

im gesamten Erwerbsverlauf (=alternsgerecht)<br />

<strong>und</strong> zum anderen um spezielle Aspekte, die insbesondere<br />

ältere Beschäftigte betreffen können (= altersgerecht).<br />

Dies sollte möglichst frühzeitig im Arbeitsleben<br />

<strong>und</strong> in Kombination mit anderen Maßnahmen, wie z. B.<br />

der Ges<strong>und</strong>heitsförderung, erfolgen. Auf diese Weise<br />

wird den Beschäftigten – <strong>und</strong> zwar Normalschichtwie<br />

Wechselschicht-Arbeitnehmern – tendenziell ein<br />

längerer Verbleib im Erwerbsleben ermöglicht.<br />

Der Bereich Arbeitsgestaltung war bisher in § 15 MTV<br />

tariflich geregelt. Danach hatten Arbeitgeber <strong>und</strong> Betriebsrat<br />

unter Beachtung der Arbeitsschutzgesetze<br />

<strong>und</strong> des Betriebsverfas sungsgesetzes insbesondere<br />

darauf zu achten, dass Arbeitsräume, Arbeitsplätze,<br />

Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe <strong>und</strong> Arbeitsumgebung<br />

nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen<br />

über die menschengerechte Gestaltung<br />

der Arbeit so eingerichtet werden, dass so weit wie<br />

möglich Unfall- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsgefahren ausgeschlossen<br />

sind.<br />

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