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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 12 Tarifliche Altersvorsorge, § 13 Unterstützung durch die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien,<br />

§ 14 Schlussbestimmungen, Protokollnotizen<br />

Unterjähriges Ausscheiden<br />

Betriebsratslose<br />

Betriebe<br />

Scheidet der Arbeitnehmer unterjährig aus, so ist für<br />

ihn dennoch der volle, auf ihn entfallende Demografiebetrag<br />

einzubringen. Eine anteilige Berechnung wird<br />

nicht vorgenommen, da die Verhältnisse am 1. Januar<br />

des jeweiligen Kalenderjahres entscheidend sind.<br />

In betriebsratslosen Betrieben haben die Arbeitnehmer<br />

Anspruch auf Verwendung des auf sie entfallenden<br />

Betrages zuzüglich der Chemietarifförderung<br />

nach § 19 Abs. 2 des <strong>Tarifvertrag</strong>es über Einmalzahlungen<br />

<strong>und</strong> Altersvorsorge (West) bzw. § 18 des <strong>Tarifvertrag</strong>es<br />

über Einmalzahlungen <strong>und</strong> Altersvorsorge<br />

(Ost) als Entgeltumwandlungsbetrag.<br />

Die Durchführung richtet sich nach der zuvor beschriebenen<br />

Auffangregelung.<br />

§ 13 Unterstützung durch die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien<br />

Zur Unterstützung der Umsetzung dieses <strong>Tarifvertrag</strong>es werden die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien<br />

unter Einbeziehung gemeinsamer Einrichtungen ein Beratungsangebot<br />

aufbauen.<br />

§ 14 Schlussbestimmungen<br />

Dieser <strong>Tarifvertrag</strong> tritt am 1. Mai 2008 in Kraft. Er kann mit einer Frist von sechs<br />

Monaten erstmals zum Jahresende 2015 gekündigt werden.<br />

Protokollnotizen<br />

I. Die bisherigen gemeinsamen Auslegungen <strong>und</strong> Interpretationen zu Langzeitkonten<br />

werden auch zu § 8 <strong>Tarifvertrag</strong> »<strong>Lebensarbeitszeit</strong> <strong>und</strong> Demografie«<br />

übernommen.<br />

II. Für Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2009 in Altersteilzeitarbeit eintreten,<br />

findet der <strong>Tarifvertrag</strong> zur Förderung der Altersteilzeit vom 17. Juli 1996 in<br />

der Fassung vom 14. Mai 2004 weiter Anwendung.<br />

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