Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 12 Tarifliche Altersvorsorge, § 13 Unterstützung durch die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien,<br />
§ 14 Schlussbestimmungen, Protokollnotizen<br />
Unterjähriges Ausscheiden<br />
Betriebsratslose<br />
Betriebe<br />
Scheidet der Arbeitnehmer unterjährig aus, so ist für<br />
ihn dennoch der volle, auf ihn entfallende Demografiebetrag<br />
einzubringen. Eine anteilige Berechnung wird<br />
nicht vorgenommen, da die Verhältnisse am 1. Januar<br />
des jeweiligen Kalenderjahres entscheidend sind.<br />
In betriebsratslosen Betrieben haben die Arbeitnehmer<br />
Anspruch auf Verwendung des auf sie entfallenden<br />
Betrages zuzüglich der Chemietarifförderung<br />
nach § 19 Abs. 2 des <strong>Tarifvertrag</strong>es über Einmalzahlungen<br />
<strong>und</strong> Altersvorsorge (West) bzw. § 18 des <strong>Tarifvertrag</strong>es<br />
über Einmalzahlungen <strong>und</strong> Altersvorsorge<br />
(Ost) als Entgeltumwandlungsbetrag.<br />
Die Durchführung richtet sich nach der zuvor beschriebenen<br />
Auffangregelung.<br />
§ 13 Unterstützung durch die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien<br />
Zur Unterstützung der Umsetzung dieses <strong>Tarifvertrag</strong>es werden die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien<br />
unter Einbeziehung gemeinsamer Einrichtungen ein Beratungsangebot<br />
aufbauen.<br />
§ 14 Schlussbestimmungen<br />
Dieser <strong>Tarifvertrag</strong> tritt am 1. Mai 2008 in Kraft. Er kann mit einer Frist von sechs<br />
Monaten erstmals zum Jahresende 2015 gekündigt werden.<br />
Protokollnotizen<br />
I. Die bisherigen gemeinsamen Auslegungen <strong>und</strong> Interpretationen zu Langzeitkonten<br />
werden auch zu § 8 <strong>Tarifvertrag</strong> »<strong>Lebensarbeitszeit</strong> <strong>und</strong> Demografie«<br />
übernommen.<br />
II. Für Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2009 in Altersteilzeitarbeit eintreten,<br />
findet der <strong>Tarifvertrag</strong> zur Förderung der Altersteilzeit vom 17. Juli 1996 in<br />
der Fassung vom 14. Mai 2004 weiter Anwendung.<br />
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