Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 8 Langzeitkonten<br />
Standardmodell für<br />
kleine <strong>und</strong> mittlere<br />
Unternehmen<br />
(Ziffer 10)<br />
Werteinheiten weiterhin bei den Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
zu berücksichtigen sind <strong>und</strong> nicht zu deren Verminderung<br />
herangezogen werden dürfen. Die Leistungen<br />
werden auf der Basis der Ausgangsbruttobezüge<br />
errechnet. Entsprechendes gilt für die betriebliche<br />
Altersversorgung, wobei sich die ruhegehaltsfähigen<br />
Bezüge nach der betrieblichen Regelung richten.<br />
Den vorab dargestellten Gr<strong>und</strong>sätzen folgend, haben<br />
die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien ein Standardmodell insbesondere<br />
für kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen entwickelt.<br />
Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag, der<br />
Vereinfachungszwecken dient. Die Betriebsparteien<br />
können hiervon jederzeit abweichen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt die Regelung für alle Tarifarbeitnehmer<br />
im Unternehmen. Auf betrieblicher Ebene könnte<br />
darüber hinaus freiwillig vereinbart werden, dass auch<br />
Auszubildende <strong>und</strong> außertarifliche Mitarbeiter an dem<br />
Langzeitkontenmodell teilnehmen.<br />
Das Standardmodell sieht vor, dass für jeden Tarifarbeitnehmer<br />
ein eigenes Langzeitkonto eingerichtet<br />
wird, auf das mindestens der Demografiebetrag fließt.<br />
Die Einbringungsmöglichkeiten sind aus Praktikabilitätsgründen<br />
enger als in § 8 Ziffer 2 TV »<strong>Lebensarbeitszeit</strong><br />
<strong>und</strong> Demografie« ausgestaltet.<br />
Als Nutzungszwecke (§ 3) sind Qualifizierung <strong>und</strong> Freistellung<br />
vor der Altersrente vorgesehen. Durch Betriebsvereinbarung<br />
kann allerdings die Nutzung aller<br />
tariflich vorgegebener Zwecke ermöglicht werden.<br />
Anders als bei der Auffangregelung nach § 7 Abs. 6 TV<br />
»<strong>Lebensarbeitszeit</strong> <strong>und</strong> Demografie« ist eine – nachrangige<br />
– Übertragbarkeit in die betriebliche Altersversorgung<br />
vorgesehen.<br />
Im Einzelnen wurde folgendes Standardmodell zwischen<br />
den <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien abgestimmt:<br />
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