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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 8 Langzeitkonten<br />

Standardmodell für<br />

kleine <strong>und</strong> mittlere<br />

Unternehmen<br />

(Ziffer 10)<br />

Werteinheiten weiterhin bei den Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

zu berücksichtigen sind <strong>und</strong> nicht zu deren Verminderung<br />

herangezogen werden dürfen. Die Leistungen<br />

werden auf der Basis der Ausgangsbruttobezüge<br />

errechnet. Entsprechendes gilt für die betriebliche<br />

Altersversorgung, wobei sich die ruhegehaltsfähigen<br />

Bezüge nach der betrieblichen Regelung richten.<br />

Den vorab dargestellten Gr<strong>und</strong>sätzen folgend, haben<br />

die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien ein Standardmodell insbesondere<br />

für kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen entwickelt.<br />

Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag, der<br />

Vereinfachungszwecken dient. Die Betriebsparteien<br />

können hiervon jederzeit abweichen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt die Regelung für alle Tarifarbeitnehmer<br />

im Unternehmen. Auf betrieblicher Ebene könnte<br />

darüber hinaus freiwillig vereinbart werden, dass auch<br />

Auszubildende <strong>und</strong> außertarifliche Mitarbeiter an dem<br />

Langzeitkontenmodell teilnehmen.<br />

Das Standardmodell sieht vor, dass für jeden Tarifarbeitnehmer<br />

ein eigenes Langzeitkonto eingerichtet<br />

wird, auf das mindestens der Demografiebetrag fließt.<br />

Die Einbringungsmöglichkeiten sind aus Praktikabilitätsgründen<br />

enger als in § 8 Ziffer 2 TV »<strong>Lebensarbeitszeit</strong><br />

<strong>und</strong> Demografie« ausgestaltet.<br />

Als Nutzungszwecke (§ 3) sind Qualifizierung <strong>und</strong> Freistellung<br />

vor der Altersrente vorgesehen. Durch Betriebsvereinbarung<br />

kann allerdings die Nutzung aller<br />

tariflich vorgegebener Zwecke ermöglicht werden.<br />

Anders als bei der Auffangregelung nach § 7 Abs. 6 TV<br />

»<strong>Lebensarbeitszeit</strong> <strong>und</strong> Demografie« ist eine – nachrangige<br />

– Übertragbarkeit in die betriebliche Altersversorgung<br />

vorgesehen.<br />

Im Einzelnen wurde folgendes Standardmodell zwischen<br />

den <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien abgestimmt:<br />

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