Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 7 Demografiefonds<br />
Auffanglösung für<br />
Betriebe mit bis<br />
zu 200 Arbeitnehmern:<br />
Tarifliche<br />
Altersvorsorge<br />
Auffanglösung für<br />
Betriebe mit mehr<br />
als 200 Arbeitnehmern:<br />
Langzeitkonten<br />
60<br />
<strong>Tarifvertrag</strong> sieht eine Einigung spätestens bis zum<br />
31. Dezember 2009 vor. Sollten die Betriebsparteien<br />
bis zu diesem Zeitpunkt keine Betriebsvereinbarung<br />
abschließen, sind sich jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich über die<br />
Wahl eines oder mehrerer Instrumente einig, so genügt<br />
auch eine schriftliche Vereinbarung darüber, verbindlich<br />
im Jahr 2010 eine Betriebvereinbarung über<br />
die Nutzung zu fixieren.<br />
Die Durchführung der Auffangregelungen erfolgt nicht<br />
aufgr<strong>und</strong> einer Betriebsvereinbarung, sondern auf der<br />
Basis von Durchführungsanweisungen des <strong>Tarifvertrag</strong>es.<br />
Erfolgt in Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern<br />
zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Betriebsrat keine Einigung<br />
über die Verwendung der Demografiebeträge, hat<br />
der Arbeitgeber den betrieblichen Demografiefonds<br />
für die tarifliche Altersvorsorge zu verwenden. Dieser<br />
steht, erhöht um die Chemietarifförderung gemäß § 19<br />
Ziffer 2 TEA, als Entgeltumwandlungsbetrag für alle<br />
Tarifarbeitnehmer zur Verfügung (vgl. hierzu die Ausführungen<br />
zur Auffangregelung bei § 12).<br />
In Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern hat der<br />
Arbeitgeber bei Nichteinigung für jeden Arbeitnehmer<br />
ein Langzeitkonto einzurichten <strong>und</strong> jährlich zum<br />
31. Januar den Demografiebetrag einzustellen, erstmals<br />
zum 31. Januar 2010. Die Aufteilung auf die Tarifarbeitnehmer<br />
erfolgt in diesem Fall entsprechend<br />
der Bildung des betrieblichen Demografiefonds nach<br />
Absatz 1. Eine Einbringung weiterer Zeit- oder Entgeltanteile<br />
durch die Arbeitnehmer ist ausgeschlossen.<br />
Die Guthaben auf den Langzeitkonten können ausschließlich<br />
zum Zwecke der Freistellung vor Bezug<br />
der Altersrente genutzt werden. Insofern handelt es<br />
sich um eine im Vergleich zur üblichen Gestaltung von<br />
Langzeitkonten nach § 8 des <strong>Tarifvertrag</strong>es bewusst<br />
eng gehaltene, abschließende Vorgabe.<br />
Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien haben zu diesem Regelungskomplex<br />
inhaltlich abschließende Durchführungsbestimmungen<br />
vereinbart, die Bestandteil der<br />
tariflichen Vereinbarungen sind. Der Abschluss einer<br />
Betriebsvereinbarung ist nicht erforderlich. Sobald auf<br />
betrieblicher Ebene von einer der Vorgaben abgewichen<br />
werden soll, ist dies nur mit einer freiwilligen Be-