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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 7 Demografiefonds<br />

Auffanglösung für<br />

Betriebe mit bis<br />

zu 200 Arbeitnehmern:<br />

Tarifliche<br />

Altersvorsorge<br />

Auffanglösung für<br />

Betriebe mit mehr<br />

als 200 Arbeitnehmern:<br />

Langzeitkonten<br />

60<br />

<strong>Tarifvertrag</strong> sieht eine Einigung spätestens bis zum<br />

31. Dezember 2009 vor. Sollten die Betriebsparteien<br />

bis zu diesem Zeitpunkt keine Betriebsvereinbarung<br />

abschließen, sind sich jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich über die<br />

Wahl eines oder mehrerer Instrumente einig, so genügt<br />

auch eine schriftliche Vereinbarung darüber, verbindlich<br />

im Jahr 2010 eine Betriebvereinbarung über<br />

die Nutzung zu fixieren.<br />

Die Durchführung der Auffangregelungen erfolgt nicht<br />

aufgr<strong>und</strong> einer Betriebsvereinbarung, sondern auf der<br />

Basis von Durchführungsanweisungen des <strong>Tarifvertrag</strong>es.<br />

Erfolgt in Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern<br />

zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Betriebsrat keine Einigung<br />

über die Verwendung der Demografiebeträge, hat<br />

der Arbeitgeber den betrieblichen Demografiefonds<br />

für die tarifliche Altersvorsorge zu verwenden. Dieser<br />

steht, erhöht um die Chemietarifförderung gemäß § 19<br />

Ziffer 2 TEA, als Entgeltumwandlungsbetrag für alle<br />

Tarifarbeitnehmer zur Verfügung (vgl. hierzu die Ausführungen<br />

zur Auffangregelung bei § 12).<br />

In Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern hat der<br />

Arbeitgeber bei Nichteinigung für jeden Arbeitnehmer<br />

ein Langzeitkonto einzurichten <strong>und</strong> jährlich zum<br />

31. Januar den Demografiebetrag einzustellen, erstmals<br />

zum 31. Januar 2010. Die Aufteilung auf die Tarifarbeitnehmer<br />

erfolgt in diesem Fall entsprechend<br />

der Bildung des betrieblichen Demografiefonds nach<br />

Absatz 1. Eine Einbringung weiterer Zeit- oder Entgeltanteile<br />

durch die Arbeitnehmer ist ausgeschlossen.<br />

Die Guthaben auf den Langzeitkonten können ausschließlich<br />

zum Zwecke der Freistellung vor Bezug<br />

der Altersrente genutzt werden. Insofern handelt es<br />

sich um eine im Vergleich zur üblichen Gestaltung von<br />

Langzeitkonten nach § 8 des <strong>Tarifvertrag</strong>es bewusst<br />

eng gehaltene, abschließende Vorgabe.<br />

Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien haben zu diesem Regelungskomplex<br />

inhaltlich abschließende Durchführungsbestimmungen<br />

vereinbart, die Bestandteil der<br />

tariflichen Vereinbarungen sind. Der Abschluss einer<br />

Betriebsvereinbarung ist nicht erforderlich. Sobald auf<br />

betrieblicher Ebene von einer der Vorgaben abgewichen<br />

werden soll, ist dies nur mit einer freiwilligen Be-

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