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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 11 Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie (BUC)<br />

zu erwerben. Eine Berufsunfähigkeit – die Unfähigkeit,<br />

die zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben – kann aufgr<strong>und</strong><br />

von Unfall oder Erkrankung eintreten.<br />

Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien haben die Möglichkeit geschaffen,<br />

allen Mitarbeitern eines Unternehmens<br />

die se Absicherung anbieten zu können. Dazu wurde<br />

ein Spezialtarif, die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung<br />

Chemie (BUC), vereinbart. Der ausgehandelte<br />

Versicherungstarif ist in dieser Form einmalig <strong>und</strong><br />

steht nur den Mitarbeitern der chemischen Industrie<br />

zur Verfügung. Diese können, unabhängig von Geschlecht,<br />

Alter oder Art der Tätigkeit zu einer Einheitsprämie<br />

gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit<br />

abgesichert werden. Daneben wird bei Tod der versicherten<br />

Person eine Todesfallleistung an die Angehörigen<br />

ausgezahlt.<br />

Die Absicherung der Arbeitnehmer erfolgt über eine<br />

Versorgungszusage des Arbeitgebers im Rahmen einer<br />

kongruent rückgedeckten Gruppenunterstützungskasse<br />

(§ 1b Absatz 4 BetrAVG), wobei der Arbeitgeber<br />

im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage<br />

eine Kapitalleistung im Todesfall <strong>und</strong> eine monatliche<br />

Rente im Falle der Berufsunfähigkeit zusagt.<br />

Zu diesem Zweck wurde die Gruppenunterstützungskasse<br />

für die Chemische Industrie e. V. beim Chemie-<br />

Pensionsfonds in Zusammenarbeit mit der R+V Lebensversicherung<br />

AG gegründet. Zusätzlich besteht<br />

für Unternehmen der chemischen Industrie auch die<br />

Möglichkeit, über die Gruppenunterstützungskasse<br />

ihre betriebliche Altersversorgung abzuwickeln.<br />

Die Rückdeckung der Gruppenunterstützungskasse<br />

für die Chemische Industrie e. V. erfolgt bei der R+V<br />

Lebensversicherung AG.<br />

Eine Aufnahme in die Versicherung erfolgt ohne Ges<strong>und</strong>heitsprüfung<br />

(d. h. es werden keine Fragen zur<br />

Ges<strong>und</strong>heit oder der körperlichen Verfassung gestellt).<br />

Um den speziellen Tarif der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung<br />

Chemie anbieten zu können, ist Voraussetzung,<br />

dass alle Tarif-Arbeitnehmer versichert werden<br />

<strong>und</strong> nicht nur einzelne Gruppen. Dies dient einer<br />

kalkulierbaren Risikostreuung. Die Aufnahme weiterer<br />

Arbeitnehmer, die nicht unter die nach § 7 berück-<br />

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung<br />

Chemie (BUC)<br />

Keine Ges<strong>und</strong>heitsprüfung<br />

Kollektive<br />

Versicherung<br />

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