Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 11 Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie (BUC)<br />
zu erwerben. Eine Berufsunfähigkeit – die Unfähigkeit,<br />
die zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben – kann aufgr<strong>und</strong><br />
von Unfall oder Erkrankung eintreten.<br />
Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien haben die Möglichkeit geschaffen,<br />
allen Mitarbeitern eines Unternehmens<br />
die se Absicherung anbieten zu können. Dazu wurde<br />
ein Spezialtarif, die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung<br />
Chemie (BUC), vereinbart. Der ausgehandelte<br />
Versicherungstarif ist in dieser Form einmalig <strong>und</strong><br />
steht nur den Mitarbeitern der chemischen Industrie<br />
zur Verfügung. Diese können, unabhängig von Geschlecht,<br />
Alter oder Art der Tätigkeit zu einer Einheitsprämie<br />
gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit<br />
abgesichert werden. Daneben wird bei Tod der versicherten<br />
Person eine Todesfallleistung an die Angehörigen<br />
ausgezahlt.<br />
Die Absicherung der Arbeitnehmer erfolgt über eine<br />
Versorgungszusage des Arbeitgebers im Rahmen einer<br />
kongruent rückgedeckten Gruppenunterstützungskasse<br />
(§ 1b Absatz 4 BetrAVG), wobei der Arbeitgeber<br />
im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage<br />
eine Kapitalleistung im Todesfall <strong>und</strong> eine monatliche<br />
Rente im Falle der Berufsunfähigkeit zusagt.<br />
Zu diesem Zweck wurde die Gruppenunterstützungskasse<br />
für die Chemische Industrie e. V. beim Chemie-<br />
Pensionsfonds in Zusammenarbeit mit der R+V Lebensversicherung<br />
AG gegründet. Zusätzlich besteht<br />
für Unternehmen der chemischen Industrie auch die<br />
Möglichkeit, über die Gruppenunterstützungskasse<br />
ihre betriebliche Altersversorgung abzuwickeln.<br />
Die Rückdeckung der Gruppenunterstützungskasse<br />
für die Chemische Industrie e. V. erfolgt bei der R+V<br />
Lebensversicherung AG.<br />
Eine Aufnahme in die Versicherung erfolgt ohne Ges<strong>und</strong>heitsprüfung<br />
(d. h. es werden keine Fragen zur<br />
Ges<strong>und</strong>heit oder der körperlichen Verfassung gestellt).<br />
Um den speziellen Tarif der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung<br />
Chemie anbieten zu können, ist Voraussetzung,<br />
dass alle Tarif-Arbeitnehmer versichert werden<br />
<strong>und</strong> nicht nur einzelne Gruppen. Dies dient einer<br />
kalkulierbaren Risikostreuung. Die Aufnahme weiterer<br />
Arbeitnehmer, die nicht unter die nach § 7 berück-<br />
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung<br />
Chemie (BUC)<br />
Keine Ges<strong>und</strong>heitsprüfung<br />
Kollektive<br />
Versicherung<br />
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