Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 7 Demografiefonds<br />
Wer ist nicht zu<br />
berücksichtigen?<br />
beitnehmer, die nach dem Stichtag aus dem Tarifbereich<br />
herauswachsen, werden also mitgezählt, Neueinstellungen,<br />
die erst nach dem 1. Januar beginnen,<br />
hingegen nicht.<br />
Teilzeitarbeitnehmer sind anteilig zu berücksichtigen.<br />
Bei der Berechnung wird die vertragliche Arbeitszeit<br />
ins Verhältnis zur regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit<br />
gesetzt. Für einen Teilzeitarbeitnehmer mit einer<br />
Arbeitszeit von 18,75 St<strong>und</strong>en werden danach zum<br />
1. Januar 2010 150 Euro in den betrieblichen Demografiefonds<br />
eingestellt.<br />
Bei betrieblicher Nutzung des Arbeitszeitkorridors<br />
gilt die danach vereinbarte Arbeitszeit als regelmäßige<br />
tarifliche Wochenarbeitszeit. Der Betrag von<br />
300 Euro für den Vollzeitbeschäftigten ändert sich<br />
also durch Nutzung des Arbeitszeitkorridors nicht. Für<br />
die Ermittlung des anteiligen Demografiebetrages für<br />
Teilzeitkräfte ist auf das Verhältnis der individuellen<br />
Arbeitszeit zur Arbeitszeit im Rahmen des Arbeitszeitkorridors<br />
abzustellen. Eine Teilzeitquote von 50 %<br />
ergibt sich beispielsweise bei 20 St<strong>und</strong>en individueller<br />
Arbeitszeit bei einer regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit<br />
von 40 St<strong>und</strong>en bzw. bei 17,5 zu 35 St<strong>und</strong>en.<br />
Daneben sind Arbeitnehmer folgender Gruppen bei<br />
der Bildung des betrieblichen Demografiefonds mit<br />
einzubeziehen, sofern sie am Stichtag 1. Januar dem<br />
Betrieb angehören:<br />
• Befristet beschäftigte Arbeitnehmer<br />
• Arbeitnehmer in Altersteilzeit, anteilig zu 50 %, sowohl<br />
in der Aktiv- wie auch in der Passivphase<br />
• Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz.<br />
Dagegen sind folgende Personengruppen nicht für<br />
die Bildung des betrieblichen Demografiefonds zu berücksichtigen:<br />
• Ruhende Arbeitsverhältnisse, insbesondere Wehrdienst,<br />
Zivildienst <strong>und</strong> Elternzeit, aber auch unbezahlte<br />
Freistellung aus sonstigen Gründen<br />
• Auszubildende, Praktikanten<br />
• Werkstudenten, Schüler <strong>und</strong> Minijobber<br />
• Teilnehmer an Einstiegsqualifizierung (EQJ), »Start<br />
in den Beruf«<br />
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