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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 7 Demografiefonds<br />

Wer ist nicht zu<br />

berücksichtigen?<br />

beitnehmer, die nach dem Stichtag aus dem Tarifbereich<br />

herauswachsen, werden also mitgezählt, Neueinstellungen,<br />

die erst nach dem 1. Januar beginnen,<br />

hingegen nicht.<br />

Teilzeitarbeitnehmer sind anteilig zu berücksichtigen.<br />

Bei der Berechnung wird die vertragliche Arbeitszeit<br />

ins Verhältnis zur regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit<br />

gesetzt. Für einen Teilzeitarbeitnehmer mit einer<br />

Arbeitszeit von 18,75 St<strong>und</strong>en werden danach zum<br />

1. Januar 2010 150 Euro in den betrieblichen Demografiefonds<br />

eingestellt.<br />

Bei betrieblicher Nutzung des Arbeitszeitkorridors<br />

gilt die danach vereinbarte Arbeitszeit als regelmäßige<br />

tarifliche Wochenarbeitszeit. Der Betrag von<br />

300 Euro für den Vollzeitbeschäftigten ändert sich<br />

also durch Nutzung des Arbeitszeitkorridors nicht. Für<br />

die Ermittlung des anteiligen Demografiebetrages für<br />

Teilzeitkräfte ist auf das Verhältnis der individuellen<br />

Arbeitszeit zur Arbeitszeit im Rahmen des Arbeitszeitkorridors<br />

abzustellen. Eine Teilzeitquote von 50 %<br />

ergibt sich beispielsweise bei 20 St<strong>und</strong>en individueller<br />

Arbeitszeit bei einer regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit<br />

von 40 St<strong>und</strong>en bzw. bei 17,5 zu 35 St<strong>und</strong>en.<br />

Daneben sind Arbeitnehmer folgender Gruppen bei<br />

der Bildung des betrieblichen Demografiefonds mit<br />

einzubeziehen, sofern sie am Stichtag 1. Januar dem<br />

Betrieb angehören:<br />

• Befristet beschäftigte Arbeitnehmer<br />

• Arbeitnehmer in Altersteilzeit, anteilig zu 50 %, sowohl<br />

in der Aktiv- wie auch in der Passivphase<br />

• Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz.<br />

Dagegen sind folgende Personengruppen nicht für<br />

die Bildung des betrieblichen Demografiefonds zu berücksichtigen:<br />

• Ruhende Arbeitsverhältnisse, insbesondere Wehrdienst,<br />

Zivildienst <strong>und</strong> Elternzeit, aber auch unbezahlte<br />

Freistellung aus sonstigen Gründen<br />

• Auszubildende, Praktikanten<br />

• Werkstudenten, Schüler <strong>und</strong> Minijobber<br />

• Teilnehmer an Einstiegsqualifizierung (EQJ), »Start<br />

in den Beruf«<br />

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