Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 8 Langzeitkonten<br />
geschlossen:<br />
Betriebsvereinbarung<br />
Zwischen der [ ... ]<br />
vertreten durch die Geschäftsleitung<br />
(nachfolgend »Arbeitgeber«)<br />
<strong>und</strong><br />
dem Betriebsrat der [ ... ]<br />
(nachfolgend »Betriebsrat«)<br />
wird folgende Betriebsvereinbarung über die<br />
Einführung von Langzeitkonten<br />
Präambel<br />
Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien der chemischen Industrie haben mit der Regelung<br />
des § 8 TV »<strong>Lebensarbeitszeit</strong> <strong>und</strong> Demografie« den Betriebsparteien<br />
einen Weg eröffnet, Langzeitkonten einzurichten <strong>und</strong> den<br />
Mitarbeitern Gelegenheit zu geben, bestimmte Ansprüche in diese<br />
Langzeitkonten einzubringen.<br />
Ziel der Betriebsvereinbarung ist es, vor dem Hintergr<strong>und</strong> der sozialpolitischen<br />
<strong>und</strong> rechtlichen Veränderungen ein attraktives Angebot für<br />
bezahlte Freistellungen innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses zu<br />
machen <strong>und</strong> damit die Notwendigkeit lebenslangen Lernens <strong>und</strong> den<br />
Übergang in den Ruhestand zu unterstützen.<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Tarifarbeitnehmer des Betriebes,<br />
die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie gilt nicht für Auszubildende.<br />
§ 2 Art des Langzeitkontos<br />
Das betriebliche Langzeitkonto wird in Verbindung mit [Anbieter] umgesetzt<br />
<strong>und</strong> in Geld geführt.<br />
Der Arbeitnehmer erhält mindestens einmal jährlich eine Mitteilung<br />
über den Stand des Langzeitkontos. Der mögliche Umfang der Freistellung<br />
bemisst sich nach dem jeweiligen Wertguthaben zum Zeitpunkt<br />
der Entnahme.<br />
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