Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 11 Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie (BUC)<br />
Berufsunfähigkeit<br />
Verzicht auf<br />
abstrakte<br />
Verweisung<br />
Gruppenunterstützungskasse<br />
für<br />
die chemische<br />
Industrie e. V.<br />
Steuer- <strong>und</strong><br />
Beitragsfreiheit<br />
der Beiträge<br />
Lösung den Arbeitnehmern in Form einer Entgeltumwandlung<br />
anzubieten. In diesem Fall gelten nicht die<br />
oben beschriebenen Konditionen, sondern ein individueller<br />
rabattatierter Tarif mit einer vereinfachten Ges<strong>und</strong>heitsprüfung.<br />
Die hierzu vereinbarten Vertragsbedingungen<br />
können bei den <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien bzw.<br />
der Gruppenunterstützungskasse für die Chemische<br />
Industrie e. V. angefordert werden.<br />
Nach der Definition liegt eine Berufsunfähigkeit vor,<br />
wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung<br />
oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen<br />
sind, für voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen<br />
mindestens zu 50 % außerstande ist, der zuletzt<br />
ausgeübten Tätigkeit nachzugehen, so wie diese ohne<br />
ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war.<br />
Sofern die entsprechenden Nachweise erbracht werden<br />
<strong>und</strong> der Versicherte keiner anderweitigen vergleichbaren<br />
Tätigkeit tatsächlich nachgeht, wird eine<br />
Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Es erfolgt keine abstrakte<br />
Verweisung darauf, dass er theoretisch eine<br />
andere Tätigkeit ausüben könnte.<br />
Die Absicherung der Berufsunfähigkeit kann im Rahmen<br />
der betrieblichen Altersversorgung geschehen<br />
(§ 1 BetrAVG). Nach Definition eines Schreibens vom<br />
B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen vom 5. Februar 2008<br />
liegt eine betriebliche Altersversorgung auch bei alleiniger<br />
Invaliditätsabsicherung vor. Zu diesem Zweck<br />
wurde durch die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien die Gruppenunterstützungskasse<br />
für die Chemische Industrie e. V.<br />
geschaffen. Es handelt sich dabei um eine rückgedeckte<br />
Gruppenunterstützungskasse. Die Rückdeckung<br />
erfolgt über die R+V Lebensversicherung AG.<br />
Die Prämien werden (steuer- <strong>und</strong> beitragsfrei) als<br />
Arbeitgeberbeiträge eingebracht. Bei der Arbeitgeberfinanzierung<br />
führt der Arbeitgeber als Trägerunternehmen<br />
der Unterstützungskasse die Beiträge zu<br />
<strong>und</strong> kann diese Aufwendungen als Betriebsausgaben<br />
geltend machen. Da dem Arbeitnehmer in diesem<br />
Moment kein Entgelt zufließt, werden auf die Beiträge<br />
auch keine Steuern fällig. Die Arbeitgeberbeiträge<br />
sind zudem unbegrenzt beitragsfrei. Diese Möglichkeit<br />
der steuer- <strong>und</strong> beitragsfreien Einzahlung in die<br />
rückgedeckte Unterstützungskasse steht neben der<br />
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