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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 11 Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie (BUC)<br />

Berufsunfähigkeit<br />

Verzicht auf<br />

abstrakte<br />

Verweisung<br />

Gruppenunterstützungskasse<br />

für<br />

die chemische<br />

Industrie e. V.<br />

Steuer- <strong>und</strong><br />

Beitragsfreiheit<br />

der Beiträge<br />

Lösung den Arbeitnehmern in Form einer Entgeltumwandlung<br />

anzubieten. In diesem Fall gelten nicht die<br />

oben beschriebenen Konditionen, sondern ein individueller<br />

rabattatierter Tarif mit einer vereinfachten Ges<strong>und</strong>heitsprüfung.<br />

Die hierzu vereinbarten Vertragsbedingungen<br />

können bei den <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien bzw.<br />

der Gruppenunterstützungskasse für die Chemische<br />

Industrie e. V. angefordert werden.<br />

Nach der Definition liegt eine Berufsunfähigkeit vor,<br />

wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung<br />

oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen<br />

sind, für voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen<br />

mindestens zu 50 % außerstande ist, der zuletzt<br />

ausgeübten Tätigkeit nachzugehen, so wie diese ohne<br />

ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war.<br />

Sofern die entsprechenden Nachweise erbracht werden<br />

<strong>und</strong> der Versicherte keiner anderweitigen vergleichbaren<br />

Tätigkeit tatsächlich nachgeht, wird eine<br />

Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Es erfolgt keine abstrakte<br />

Verweisung darauf, dass er theoretisch eine<br />

andere Tätigkeit ausüben könnte.<br />

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit kann im Rahmen<br />

der betrieblichen Altersversorgung geschehen<br />

(§ 1 BetrAVG). Nach Definition eines Schreibens vom<br />

B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen vom 5. Februar 2008<br />

liegt eine betriebliche Altersversorgung auch bei alleiniger<br />

Invaliditätsabsicherung vor. Zu diesem Zweck<br />

wurde durch die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien die Gruppenunterstützungskasse<br />

für die Chemische Industrie e. V.<br />

geschaffen. Es handelt sich dabei um eine rückgedeckte<br />

Gruppenunterstützungskasse. Die Rückdeckung<br />

erfolgt über die R+V Lebensversicherung AG.<br />

Die Prämien werden (steuer- <strong>und</strong> beitragsfrei) als<br />

Arbeitgeberbeiträge eingebracht. Bei der Arbeitgeberfinanzierung<br />

führt der Arbeitgeber als Trägerunternehmen<br />

der Unterstützungskasse die Beiträge zu<br />

<strong>und</strong> kann diese Aufwendungen als Betriebsausgaben<br />

geltend machen. Da dem Arbeitnehmer in diesem<br />

Moment kein Entgelt zufließt, werden auf die Beiträge<br />

auch keine Steuern fällig. Die Arbeitgeberbeiträge<br />

sind zudem unbegrenzt beitragsfrei. Diese Möglichkeit<br />

der steuer- <strong>und</strong> beitragsfreien Einzahlung in die<br />

rückgedeckte Unterstützungskasse steht neben der<br />

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