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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 5 Betriebliche Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

Denkbar sind dabei sowohl Einzelmaßnahmen, die<br />

dazu dienen, das Ges<strong>und</strong>heitsbewusstsein des Einzelnen<br />

zu stärken als auch ineinander greifende Gesamtkonzepte<br />

im Sinne eines Managementsystems.<br />

Der Arbeitgeber kann durch ges<strong>und</strong>heitsgerechte Arbeitsbedingungen<br />

<strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsfördernde Maßnahmen<br />

einen Beitrag zur Erhaltung der Ges<strong>und</strong>heit<br />

des Arbeitnehmers während des Arbeitslebens leisten.<br />

Es ist aber auch zu beachten, dass »Ges<strong>und</strong>heit« von<br />

weiteren Faktoren, wie der privaten Lebensführung<br />

<strong>und</strong> dem individuellen Ges<strong>und</strong>heitszustand, abhängt.<br />

Eine sinnvoll durchgeführte betriebliche Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

besteht aus einem Bündel von verhältnis<strong>und</strong><br />

verhaltensbezogenen Maßnahmen.<br />

Unter der Verhältnisprävention versteht man Maßnahmen<br />

beispielsweise zur ergonomischen Gestaltung<br />

der Arbeitsplätze, der Arbeitsorganisation <strong>und</strong><br />

Arbeitszeitgestaltung sowie Gefährdungsanalysen.<br />

Auf deren Durchführung kann der Arbeitgeber unmittelbar<br />

Einfluss nehmen. Durch Einhalten der gesetzlichen<br />

Vorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz, der<br />

Arbeitsstättenverordnung usw. <strong>und</strong> der Orientierung<br />

an aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen<br />

kann der Arbeitgeber den entsprechenden Anforderungen<br />

nachkommen.<br />

Die dargestellten Maßnahmen nehmen aber nur Einfluss<br />

auf die betrieblichen Verhältnisse. Ges<strong>und</strong>heit<br />

wird jedoch durch betriebliche <strong>und</strong> außerbetriebliche<br />

Verhältnisse sowie das Verhalten im Beruf <strong>und</strong> Privatleben<br />

bestimmt. Eine ganzheitliche Betrachtung ist<br />

also sinnvoll.<br />

Die Verhaltensprävention zielt daher auf das Verhalten<br />

des Einzelnen ab. Sie umfasst Maßnahmen<br />

zur positiven Beeinflussung von Gewohnheiten, Einstellungen<br />

<strong>und</strong> Handlungsweisen des Einzelnen (beispielsweise<br />

Ernährung, sportliche Aktivitäten usw.).<br />

Es handelt sich dabei jedoch um einen Bereich, in den<br />

ein Unternehmen nur bedingt eingreifen kann.<br />

Unterstützend können die Unternehmen bei der Umsetzung<br />

der betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsförderung auf<br />

Kooperationen mit externen Partnern zurückgreifen.<br />

Als Ansprechpartner stehen dabei insbesondere Krankenkassen<br />

<strong>und</strong> auch die zuständige Berufsgenossen-<br />

Verhältnisprävention<br />

(Ziffer 3)<br />

Verhaltensprävention<br />

(Ziffer 3)<br />

Kooperationsmöglichkeiten<br />

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