Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 5 Betriebliche Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
Denkbar sind dabei sowohl Einzelmaßnahmen, die<br />
dazu dienen, das Ges<strong>und</strong>heitsbewusstsein des Einzelnen<br />
zu stärken als auch ineinander greifende Gesamtkonzepte<br />
im Sinne eines Managementsystems.<br />
Der Arbeitgeber kann durch ges<strong>und</strong>heitsgerechte Arbeitsbedingungen<br />
<strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsfördernde Maßnahmen<br />
einen Beitrag zur Erhaltung der Ges<strong>und</strong>heit<br />
des Arbeitnehmers während des Arbeitslebens leisten.<br />
Es ist aber auch zu beachten, dass »Ges<strong>und</strong>heit« von<br />
weiteren Faktoren, wie der privaten Lebensführung<br />
<strong>und</strong> dem individuellen Ges<strong>und</strong>heitszustand, abhängt.<br />
Eine sinnvoll durchgeführte betriebliche Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
besteht aus einem Bündel von verhältnis<strong>und</strong><br />
verhaltensbezogenen Maßnahmen.<br />
Unter der Verhältnisprävention versteht man Maßnahmen<br />
beispielsweise zur ergonomischen Gestaltung<br />
der Arbeitsplätze, der Arbeitsorganisation <strong>und</strong><br />
Arbeitszeitgestaltung sowie Gefährdungsanalysen.<br />
Auf deren Durchführung kann der Arbeitgeber unmittelbar<br />
Einfluss nehmen. Durch Einhalten der gesetzlichen<br />
Vorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz, der<br />
Arbeitsstättenverordnung usw. <strong>und</strong> der Orientierung<br />
an aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen<br />
kann der Arbeitgeber den entsprechenden Anforderungen<br />
nachkommen.<br />
Die dargestellten Maßnahmen nehmen aber nur Einfluss<br />
auf die betrieblichen Verhältnisse. Ges<strong>und</strong>heit<br />
wird jedoch durch betriebliche <strong>und</strong> außerbetriebliche<br />
Verhältnisse sowie das Verhalten im Beruf <strong>und</strong> Privatleben<br />
bestimmt. Eine ganzheitliche Betrachtung ist<br />
also sinnvoll.<br />
Die Verhaltensprävention zielt daher auf das Verhalten<br />
des Einzelnen ab. Sie umfasst Maßnahmen<br />
zur positiven Beeinflussung von Gewohnheiten, Einstellungen<br />
<strong>und</strong> Handlungsweisen des Einzelnen (beispielsweise<br />
Ernährung, sportliche Aktivitäten usw.).<br />
Es handelt sich dabei jedoch um einen Bereich, in den<br />
ein Unternehmen nur bedingt eingreifen kann.<br />
Unterstützend können die Unternehmen bei der Umsetzung<br />
der betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsförderung auf<br />
Kooperationen mit externen Partnern zurückgreifen.<br />
Als Ansprechpartner stehen dabei insbesondere Krankenkassen<br />
<strong>und</strong> auch die zuständige Berufsgenossen-<br />
Verhältnisprävention<br />
(Ziffer 3)<br />
Verhaltensprävention<br />
(Ziffer 3)<br />
Kooperationsmöglichkeiten<br />
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