Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 6 Qualifizierung<br />
Wenn im Einzelfall<br />
eine Qualifizierungsvereinbarung<br />
nicht zustande<br />
kommt<br />
(Abschnitt III<br />
Ziffer 7)<br />
Qualifizierungsberatung<br />
(Abschnitt IV)<br />
52<br />
Die beschriebenen Gr<strong>und</strong>sätze setzen voraus, dass<br />
zwischen Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber eine Qualifizierungsvereinbarung<br />
abgeschlossen wird. Ohne<br />
Qualifizierungsvereinbarung kann der Arbeitnehmer<br />
gemäß Absatz 7 allein Freistellung für eine außerbetriebliche<br />
Qualifizierungsmaßnahme verlangen; damit<br />
ist auch klargestellt, dass ohne eine Qualifizierungsvereinbarung<br />
auch keine Kostentragung durch den<br />
Arbeitgeber erfolgt. Absatz 7 setzt für die Freistellung<br />
weiter voraus, dass der Arbeitnehmer dazu in vollem<br />
Umfang Zeit aus einem betrieblich für Qualifizierungszwecke<br />
nutzbaren Zeitwertkonto oder Zeitguthaben<br />
verwendet. Die Begriffe Zeitwertkonto oder Zeitguthaben<br />
machen deutlich, dass es sich sowohl um ein<br />
Langzeitkonto nach der Option des § 8 (vormals § 2b<br />
MTV) oder aber um ein Arbeitszeitkonto auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
der allgemeinen arbeitszeitrechtlichen Regelungen<br />
des § 2 MTV, beispielsweise ein Jahresarbeitszeitkonto,<br />
handeln kann. Erforderlich ist aber stets, dass<br />
diese Konten aufgr<strong>und</strong> ausdrücklicher betrieblicher<br />
Regelung zumindest auch zur Nutzung für Qualifizierungszwecke<br />
bestimmt sind.<br />
Besteht demnach ein Freistellungsanspruch nach<br />
Ziffer 7, so ist weiter erforderlich, dass die konkrete<br />
Festlegung des Freistellungszeitraums mit den betrieblichen<br />
Belangen vereinbar ist. Hierzu gelten die<br />
allgemeinen arbeitsrechtlichen Gr<strong>und</strong>sätze sowie ggf.<br />
bestehende betriebliche Regelungen.<br />
Als Unterstützungsleistung im Zusammenhang mit<br />
dem <strong>Tarifvertrag</strong> zur Qualifizierung haben die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien<br />
unter Einbeziehung der Weiterbildungs-<br />
Stiftung (WBS) ein Beratungsangebot zu Fragen der<br />
tariflichen Qualifizierung aufgebaut. Das Beratungsangebot<br />
richtet sich insbesondere an kleinere <strong>und</strong><br />
mittlere Betriebe in der chemischen Industrie, die den<br />
<strong>Tarifvertrag</strong> zur Qualifizierung wahr nehmen wollen <strong>und</strong><br />
die nicht über eine eigene Personalentwicklungs- oder<br />
Bildungsabteilung verfügen.<br />
Neben der Unterstützung der Betriebsparteien beim<br />
Abschluss der freiwilligen Betriebsvereinbarung können<br />
methodische Hinweise zur Durchführung einer<br />
Qualifizierungsbedarfsanalyse oder Hinweise zur Entwicklung<br />
bzw. Auswahl von Qualifizierungs maßnahmen<br />
Bestandteil des Beratungsangebotes sein.