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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 6 Qualifizierung<br />

Wenn im Einzelfall<br />

eine Qualifizierungsvereinbarung<br />

nicht zustande<br />

kommt<br />

(Abschnitt III<br />

Ziffer 7)<br />

Qualifizierungsberatung<br />

(Abschnitt IV)<br />

52<br />

Die beschriebenen Gr<strong>und</strong>sätze setzen voraus, dass<br />

zwischen Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber eine Qualifizierungsvereinbarung<br />

abgeschlossen wird. Ohne<br />

Qualifizierungsvereinbarung kann der Arbeitnehmer<br />

gemäß Absatz 7 allein Freistellung für eine außerbetriebliche<br />

Qualifizierungsmaßnahme verlangen; damit<br />

ist auch klargestellt, dass ohne eine Qualifizierungsvereinbarung<br />

auch keine Kostentragung durch den<br />

Arbeitgeber erfolgt. Absatz 7 setzt für die Freistellung<br />

weiter voraus, dass der Arbeitnehmer dazu in vollem<br />

Umfang Zeit aus einem betrieblich für Qualifizierungszwecke<br />

nutzbaren Zeitwertkonto oder Zeitguthaben<br />

verwendet. Die Begriffe Zeitwertkonto oder Zeitguthaben<br />

machen deutlich, dass es sich sowohl um ein<br />

Langzeitkonto nach der Option des § 8 (vormals § 2b<br />

MTV) oder aber um ein Arbeitszeitkonto auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

der allgemeinen arbeitszeitrechtlichen Regelungen<br />

des § 2 MTV, beispielsweise ein Jahresarbeitszeitkonto,<br />

handeln kann. Erforderlich ist aber stets, dass<br />

diese Konten aufgr<strong>und</strong> ausdrücklicher betrieblicher<br />

Regelung zumindest auch zur Nutzung für Qualifizierungszwecke<br />

bestimmt sind.<br />

Besteht demnach ein Freistellungsanspruch nach<br />

Ziffer 7, so ist weiter erforderlich, dass die konkrete<br />

Festlegung des Freistellungszeitraums mit den betrieblichen<br />

Belangen vereinbar ist. Hierzu gelten die<br />

allgemeinen arbeitsrechtlichen Gr<strong>und</strong>sätze sowie ggf.<br />

bestehende betriebliche Regelungen.<br />

Als Unterstützungsleistung im Zusammenhang mit<br />

dem <strong>Tarifvertrag</strong> zur Qualifizierung haben die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien<br />

unter Einbeziehung der Weiterbildungs-<br />

Stiftung (WBS) ein Beratungsangebot zu Fragen der<br />

tariflichen Qualifizierung aufgebaut. Das Beratungsangebot<br />

richtet sich insbesondere an kleinere <strong>und</strong><br />

mittlere Betriebe in der chemischen Industrie, die den<br />

<strong>Tarifvertrag</strong> zur Qualifizierung wahr nehmen wollen <strong>und</strong><br />

die nicht über eine eigene Personalentwicklungs- oder<br />

Bildungsabteilung verfügen.<br />

Neben der Unterstützung der Betriebsparteien beim<br />

Abschluss der freiwilligen Betriebsvereinbarung können<br />

methodische Hinweise zur Durchführung einer<br />

Qualifizierungsbedarfsanalyse oder Hinweise zur Entwicklung<br />

bzw. Auswahl von Qualifizierungs maßnahmen<br />

Bestandteil des Beratungsangebotes sein.

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