Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 7 Demografiefonds<br />
rung gem. § 19 Ziffer 2 TEA bzw. § 18 TEA Ost als Entgeltumwandlungsbetrag, es<br />
sei denn, es wird mit Zustimmung der <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien ein anderer obengenannter<br />
Verwendungszweck festgelegt.<br />
Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien verpflichten sich, wenn dies von einer der Parteien gewünscht<br />
wird, die Erweiterung der Verwendungszwecke zu prüfen.<br />
Kommentierung:<br />
Gr<strong>und</strong>satz: kein<br />
individueller<br />
Anspruch<br />
Zur Verfügung<br />
stellen des betrieblichen<br />
Demografiefonds<br />
(Absatz 1)<br />
Bildung des<br />
betrieblichen Demografiefonds<br />
(Absätze 1 <strong>und</strong> 2)<br />
Wer zählt mit?<br />
56<br />
Durch die Verwendung des Begriffs Demografiefonds<br />
haben die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien unterstrichen, dass<br />
kollektive Gestaltungen ermöglicht <strong>und</strong> individuelle<br />
Ansprüche einzelner Arbeitnehmer aus dem Fonds<br />
durch den <strong>Tarifvertrag</strong> nicht begründet werden.<br />
Die Nennung des Betrages von 300 Euro <strong>und</strong> des<br />
Personenkreises der Tarifarbeitnehmer dient lediglich<br />
als Berechnungsgr<strong>und</strong>lage für die Bildung des Fonds.<br />
Über die Verwendung des Fonds wird gemäß der Vorgaben<br />
aus diesem <strong>Tarifvertrag</strong> auf betrieblicher Ebene<br />
entschieden.<br />
Der Arbeitgeber hat den betrieblichen Demografiefonds<br />
zur Verfügung zu stellen. Entgegen einer<br />
möglichen Einordnung des Begriffs »Fonds« ist damit<br />
nicht etwa eine externe Anlage gemeint. Der errechnete<br />
Betrag ist vielmehr im Betrieb bereitzuhalten. Die<br />
Verwendung ist abhängig von der Einigung über den<br />
Verwendungszweck zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Betriebsrat.<br />
Je nach gewählter Option können Fristen zu<br />
beachten sein. Eine Verzinsung ist nicht vorgesehen.<br />
Der Arbeitgeber stellt jährlich einen betrieblichen Demografiefonds<br />
zur Verfügung. Die Höhe beträgt 300<br />
Euro pro Tarifarbeitnehmer. Nach dem klaren Wortlaut<br />
stellt die Vorschrift auf die Tarifarbeitnehmer des jeweiligen<br />
Betriebes, nicht auf das Unternehmen ab. Es<br />
gilt der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff.<br />
Für die Berechnung sind die Verhältnisse am 1. Januar<br />
des jeweiligen Jahres entscheidend. Es gilt das<br />
Stichtagsprinzip. Veränderungen von Anzahl <strong>und</strong> Status<br />
der Tarifarbeitnehmer finden erst zum nächsten<br />
Stichtag Berücksichtigung. Der erste relevante Stichtag<br />
ist der 1. Januar 2010.<br />
Als Tarifarbeitnehmer zählt, wer am 1. Januar des jeweiligen<br />
Jahres in einem Arbeitsverhältnis steht <strong>und</strong><br />
Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hat. Ar-