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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 7 Demografiefonds<br />

rung gem. § 19 Ziffer 2 TEA bzw. § 18 TEA Ost als Entgeltumwandlungsbetrag, es<br />

sei denn, es wird mit Zustimmung der <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien ein anderer obengenannter<br />

Verwendungszweck festgelegt.<br />

Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien verpflichten sich, wenn dies von einer der Parteien gewünscht<br />

wird, die Erweiterung der Verwendungszwecke zu prüfen.<br />

Kommentierung:<br />

Gr<strong>und</strong>satz: kein<br />

individueller<br />

Anspruch<br />

Zur Verfügung<br />

stellen des betrieblichen<br />

Demografiefonds<br />

(Absatz 1)<br />

Bildung des<br />

betrieblichen Demografiefonds<br />

(Absätze 1 <strong>und</strong> 2)<br />

Wer zählt mit?<br />

56<br />

Durch die Verwendung des Begriffs Demografiefonds<br />

haben die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien unterstrichen, dass<br />

kollektive Gestaltungen ermöglicht <strong>und</strong> individuelle<br />

Ansprüche einzelner Arbeitnehmer aus dem Fonds<br />

durch den <strong>Tarifvertrag</strong> nicht begründet werden.<br />

Die Nennung des Betrages von 300 Euro <strong>und</strong> des<br />

Personenkreises der Tarifarbeitnehmer dient lediglich<br />

als Berechnungsgr<strong>und</strong>lage für die Bildung des Fonds.<br />

Über die Verwendung des Fonds wird gemäß der Vorgaben<br />

aus diesem <strong>Tarifvertrag</strong> auf betrieblicher Ebene<br />

entschieden.<br />

Der Arbeitgeber hat den betrieblichen Demografiefonds<br />

zur Verfügung zu stellen. Entgegen einer<br />

möglichen Einordnung des Begriffs »Fonds« ist damit<br />

nicht etwa eine externe Anlage gemeint. Der errechnete<br />

Betrag ist vielmehr im Betrieb bereitzuhalten. Die<br />

Verwendung ist abhängig von der Einigung über den<br />

Verwendungszweck zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Betriebsrat.<br />

Je nach gewählter Option können Fristen zu<br />

beachten sein. Eine Verzinsung ist nicht vorgesehen.<br />

Der Arbeitgeber stellt jährlich einen betrieblichen Demografiefonds<br />

zur Verfügung. Die Höhe beträgt 300<br />

Euro pro Tarifarbeitnehmer. Nach dem klaren Wortlaut<br />

stellt die Vorschrift auf die Tarifarbeitnehmer des jeweiligen<br />

Betriebes, nicht auf das Unternehmen ab. Es<br />

gilt der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff.<br />

Für die Berechnung sind die Verhältnisse am 1. Januar<br />

des jeweiligen Jahres entscheidend. Es gilt das<br />

Stichtagsprinzip. Veränderungen von Anzahl <strong>und</strong> Status<br />

der Tarifarbeitnehmer finden erst zum nächsten<br />

Stichtag Berücksichtigung. Der erste relevante Stichtag<br />

ist der 1. Januar 2010.<br />

Als Tarifarbeitnehmer zählt, wer am 1. Januar des jeweiligen<br />

Jahres in einem Arbeitsverhältnis steht <strong>und</strong><br />

Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hat. Ar-

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