Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 1 Geltungsbereich<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Der <strong>Tarifvertrag</strong> gilt<br />
1. r ä u m l i c h:<br />
für die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland,<br />
2. p e r s ö n l i c h:<br />
für die den <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien angehörenden Mitglieder, nämlich Arbeitgeber<br />
<strong>und</strong> in deren Betrieben tätige Arbeitnehmer, nicht aber für Arbeitnehmer,<br />
deren Aufgabengebiet höhere Anforderungen stellt als die höchste tarifliche<br />
Beschäftigungsgruppe verlangt <strong>und</strong> deren Entgelt <strong>und</strong> allgemeine Arbeitsbedingungen<br />
im Ganzen gesehen die tariflichen Mindestbestimmungen überschreiten,<br />
wenn sie durch Einzelvertrag aus dem Geltungsbereich des <strong>Tarifvertrag</strong>es<br />
unter Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß §§ 99 ff. BetrVG<br />
herausgenommen worden sind,<br />
3. f a c h l i c h:<br />
für den jeweiligen manteltarifvertraglichen Geltungsbereich.<br />
Kommentierung:<br />
Räumlicher<br />
Geltungsbereich<br />
(Ziffer 1)<br />
Persönlicher<br />
Geltungsbereich<br />
(Ziffer 2)<br />
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf die<br />
gesamte B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />
Der persönliche Geltungsbereich erfasst die Arbeitnehmer,<br />
die unter den persönlichen Geltungsbereich<br />
des Manteltarifvertrages fallen.<br />
Der <strong>Tarifvertrag</strong> gilt für Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer,<br />
die Mitglied einer der <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien sind.<br />
Arbeitnehmer ist, wer aufgr<strong>und</strong> eines Arbeitsverhältnisses<br />
in abhängiger Beschäftigung zur Dienstleistung<br />
verpflichtet ist. Für die Einbezogenheit in den tariflichen<br />
Geltungsbereich kommt es nicht darauf an, ob<br />
der Arbeitnehmer voll- oder teilzeitbeschäftigt ist oder<br />
in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis<br />
tätig wird. Auch kommt es nicht darauf an, ob die<br />
Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des Betriebes verrichtet<br />
wird. Dementsprechend sind Außendienstmitarbeiter<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich vom <strong>Tarifvertrag</strong> erfasst.<br />
Nicht vom <strong>Tarifvertrag</strong> erfasst werden AT-Angestellte,<br />
leitende Angestellte sowie naturwissenschaftlich <strong>und</strong><br />
technisch gebildete Angestellte, die unter den persönlichen<br />
Geltungsbereich des MTV für akademisch gebildete<br />
Angestellte in der chemischen Industrie fallen.<br />
Mit dem Verweis auf die Mitbestimmungsrechte des<br />
Betriebsrats nach §§ 99 ff. BetrVG wird kein eigen-<br />
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