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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 11 Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Chemie (BUC)<br />

Sofortige<br />

Unverfallbarkeit<br />

Unterstützungskasse<br />

Gruppenunterstützungskasse<br />

Rückdeckungs -<br />

versicherung<br />

114<br />

Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung im<br />

Wege der Entgeltumwandlung gem. § 3 Nr. 63 EStG<br />

(Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).<br />

Durch die Finanzierung der Unterstützungskasse wird<br />

der Dotierungsrahmen der so genannten externen<br />

Durchführungswege nicht berührt.<br />

Die Anwartschaft ist aufgr<strong>und</strong> vertraglicher Vereinbarung<br />

sofort unverfallbar.<br />

Bei einer Versorgung durch eine Unterstützungskasse<br />

sagt der Arbeitgeber Leistungen der betrieblichen<br />

Altersversorgung aus Anlass des Arbeitsverhältnisses<br />

durch eine Unterstützungskasse zu. Leistungen im<br />

Todesfall können an den versorgungsberechtigten<br />

Ehegatten oder an versorgungsberechtigte Kinder gewährt<br />

werden. Für die Unterstützungskassenzusage<br />

besteht ein Insolvenzschutz im Rahmen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Bei Unterstützungskassen ist der Rechtsanspruch auf<br />

ihre Leistungen im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen,<br />

damit sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen.<br />

Das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht geht bei der Prüfung<br />

der Rechtmäßigkeit von Kürzungen bzw. von Widerruf<br />

oder Teilwiderruf von Betriebsrentenverpflichtungen<br />

einer Unterstützungskasse von den gleichen Maßstäben<br />

aus wie bei einer unmittelbaren betrieblichen<br />

Versorgungszusage. Im Ergebnis besteht damit ein<br />

faktischer Anspruch auf die Versorgungsleistungen,<br />

der gegenüber der Unterstützungskasse bzw. dem<br />

Arbeitgeber geltend gemacht werden kann (Quasi-<br />

Rechtsanspruch).<br />

In Gruppenunterstützungskassen können mehrere<br />

wirtschaftlich voneinander unabhängige Unternehmen<br />

aufgenommen werden. Die Unternehmen treten<br />

als so genannte Trägerunternehmen bei. Diese Art der<br />

Unterstützungskasse wird vor allem von Lebensversicherern<br />

in rückgedeckter Form einschließlich des<br />

vollständigen Pensionsmanagements angeboten.<br />

Eine Unterstützungskasse wird rückgedeckt, genauer<br />

kongruent oder voll rückgedeckt, genannt, wenn sie<br />

sich die Mittel für ihre Versorgungsleistungen in voller<br />

Höhe durch den Abschluss einer Versicherung<br />

verschafft. Die Versorgungsleistung wird über eine so<br />

genannte Rückdeckungsversicherung ausfinanziert.

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