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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 8 Langzeitkonten<br />

§ 3 Nutzungszwecke<br />

Die Wertguthaben auf dem Langzeitkonto können zum Zwecke der<br />

Qualifizierung <strong>und</strong> für die Freistellung vor Bezug der Altersrente, auch<br />

in Teilzeit, genutzt werden.<br />

Wenn <strong>und</strong> soweit das Wertguthaben wegen Beendigung der Beschäftigung<br />

auf Gr<strong>und</strong> verminderter Erwerbsfähigkeit, des Erreichens der<br />

Altersgrenze, zu der eine Rente wegen Alters beansprucht werden<br />

kann, oder des Todes des Arbeitnehmers nicht mehr für Zeiten einer<br />

Freistellung von der Arbeitsleistung verwendet werden kann, ist in diesen<br />

Fällen eine nachrangige Übertragung in die betriebliche Altersversorgung<br />

gemäß den gesetzlichen Vorschriften zulässig. Arbeitgeber<br />

<strong>und</strong> Arbeitnehmer treffen hierzu vor der erstmaligen Einbringung von<br />

Zeitguthaben oder Entgeltbestandteilen in das Langzeitkonto eine entsprechende<br />

Vereinbarung.<br />

§ 4 Insolvenzsicherung<br />

In Erfüllung der tarifvertraglichen Vorschriften des § 8 Ziffer 1 TV »<strong>Lebensarbeitszeit</strong><br />

<strong>und</strong> Demografie« wird über den Anbieter die Insolvenzsicherung<br />

ab der ersten Einbringung sichergestellt. Der Arbeitgeber<br />

teilt den Arbeitnehmern die zur Insolvenzsicherung getroffenen<br />

Maßnahmen in geeigneter Form mit.<br />

§ 5 Einbringung<br />

In das Langzeitkonto bringt der Arbeitgeber für jeden Berechtigten<br />

jährlich zum 31. Januar den Demografiebetrag für das jeweilige Kalenderjahr<br />

gemäß § 7 TV »<strong>Lebensarbeitszeit</strong> <strong>und</strong> Demografie« ein.<br />

Maßgeblich für die Rechtstellung sind die Verhältnisse am Stichtag<br />

1. Januar eines jeden Jahres.<br />

Für den in das Langzeitkonto eingebrachten Demografiebetrag sind<br />

die jeweiligen steuer- <strong>und</strong> sozialversicherungsrechtlichen Regelungen<br />

zum Zeitpunkt der Entnahme maßgeblich, d. h. die Einbringungen<br />

werden als Bruttobeträge zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge zur<br />

Sozialversicherung (Pauschalierungen sind zulässig) gutgeschrieben<br />

<strong>und</strong> unterliegen erst bei einer späteren Verfügung dem Lohnsteuerabzug<br />

<strong>und</strong> der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.<br />

Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer folgende tarifliche Ansprüche<br />

in das Langzeitkonto einbringen:<br />

• Altersfreizeiten<br />

• über den gesetzlichen Urlaub hinausgehende Urlaubsansprüche<br />

• bis zu 10 % des kalenderjährlichen Tarifentgelts<br />

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