Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 8 Langzeitkonten<br />
§ 3 Nutzungszwecke<br />
Die Wertguthaben auf dem Langzeitkonto können zum Zwecke der<br />
Qualifizierung <strong>und</strong> für die Freistellung vor Bezug der Altersrente, auch<br />
in Teilzeit, genutzt werden.<br />
Wenn <strong>und</strong> soweit das Wertguthaben wegen Beendigung der Beschäftigung<br />
auf Gr<strong>und</strong> verminderter Erwerbsfähigkeit, des Erreichens der<br />
Altersgrenze, zu der eine Rente wegen Alters beansprucht werden<br />
kann, oder des Todes des Arbeitnehmers nicht mehr für Zeiten einer<br />
Freistellung von der Arbeitsleistung verwendet werden kann, ist in diesen<br />
Fällen eine nachrangige Übertragung in die betriebliche Altersversorgung<br />
gemäß den gesetzlichen Vorschriften zulässig. Arbeitgeber<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmer treffen hierzu vor der erstmaligen Einbringung von<br />
Zeitguthaben oder Entgeltbestandteilen in das Langzeitkonto eine entsprechende<br />
Vereinbarung.<br />
§ 4 Insolvenzsicherung<br />
In Erfüllung der tarifvertraglichen Vorschriften des § 8 Ziffer 1 TV »<strong>Lebensarbeitszeit</strong><br />
<strong>und</strong> Demografie« wird über den Anbieter die Insolvenzsicherung<br />
ab der ersten Einbringung sichergestellt. Der Arbeitgeber<br />
teilt den Arbeitnehmern die zur Insolvenzsicherung getroffenen<br />
Maßnahmen in geeigneter Form mit.<br />
§ 5 Einbringung<br />
In das Langzeitkonto bringt der Arbeitgeber für jeden Berechtigten<br />
jährlich zum 31. Januar den Demografiebetrag für das jeweilige Kalenderjahr<br />
gemäß § 7 TV »<strong>Lebensarbeitszeit</strong> <strong>und</strong> Demografie« ein.<br />
Maßgeblich für die Rechtstellung sind die Verhältnisse am Stichtag<br />
1. Januar eines jeden Jahres.<br />
Für den in das Langzeitkonto eingebrachten Demografiebetrag sind<br />
die jeweiligen steuer- <strong>und</strong> sozialversicherungsrechtlichen Regelungen<br />
zum Zeitpunkt der Entnahme maßgeblich, d. h. die Einbringungen<br />
werden als Bruttobeträge zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge zur<br />
Sozialversicherung (Pauschalierungen sind zulässig) gutgeschrieben<br />
<strong>und</strong> unterliegen erst bei einer späteren Verfügung dem Lohnsteuerabzug<br />
<strong>und</strong> der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.<br />
Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer folgende tarifliche Ansprüche<br />
in das Langzeitkonto einbringen:<br />
• Altersfreizeiten<br />
• über den gesetzlichen Urlaub hinausgehende Urlaubsansprüche<br />
• bis zu 10 % des kalenderjährlichen Tarifentgelts<br />
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