Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 6 Qualifizierung<br />
Faire Kostenverteilung<br />
(Abschnitt III<br />
Ziffer 5)<br />
diesen Belangen kann durchaus unter schiedlich sein<br />
<strong>und</strong> ist bei der Kostenverteilung entsprechend zu berücksichtigen.<br />
Die Qualifizierungsvereinbarung legt neben den Rahmenbedingungen<br />
für die Wahrnehmung der Qualifizierungsmaßnahme<br />
(Zeitraum, Ort <strong>und</strong> Art der Maßnahme,<br />
etwaige Rückzahlungsmodalitäten etc.) auch fest, wie<br />
die Kostentragung des Arbeitgebers <strong>und</strong> der Eigenbeitrag<br />
des Arbeitnehmers angemessen gestaltet werden<br />
(Ziffer 5 Satz 1). Entsprechend dem gemeinsamen<br />
Interesse von Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber sind die<br />
Aufwendungen für die Qualifizierungs maßnahme angemessen<br />
zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />
zu verteilen. Einzubeziehen sind dabei direkte Kosten<br />
(z. B. Personalkosten des internen Bildungspersonals,<br />
Honorare für externe Dozenten, Raumkosten, Lehrmittel,<br />
Seminargebühren, Reisekosten) <strong>und</strong> indirekte<br />
Kosten (z. B. Ausfallkosten von Teilnehmern, Entgeltfortzahlung<br />
während der Weiterbildung).<br />
Die Betriebsparteien sind gehalten, Gr<strong>und</strong>sätze einer<br />
fairen Kostenver teilung zu regeln (Ziffer 5). Für die faire<br />
Kostenverteilung gibt der <strong>Tarifvertrag</strong> vor, dass diese<br />
unter Berücksichtigung des betrieblichen <strong>und</strong> individuellen<br />
Nutzens erfolgt. Gr<strong>und</strong>sätzlich bildet diese<br />
Abschätzung des Nutzens den alleinigen Maßstab.<br />
Dementsprechend kann sich die faire Kostenverteilung<br />
ebenso unterschiedlich gestalten wie die Verteilung<br />
des Nutzens aus der entsprechenden Maßnahme.<br />
Sämtliche Gestaltungen sind hier möglich, von<br />
einer wie auch immer gearteten prozentualen Verteilung<br />
über Pauschalierungen bis hin zu einer vollständigen<br />
Übernahme der Kosten <strong>und</strong> des Zeitaufwandes<br />
durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Auch können<br />
die Gr<strong>und</strong>sätze etwa nach Mitarbeitergruppen oder<br />
bestimmten Gruppen von Qualifizierungs maßnahmen<br />
differenzieren <strong>und</strong> beispielsweise bestimmte Bandbreiten<br />
für die Kostenverteilung vorgeben. Möglich ist<br />
auch, dass die Betriebsparteien die Kostenverteilung<br />
vollständig der individuellen Qualifizierungsvereinbarung<br />
überlassen.<br />
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