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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 6 Qualifizierung<br />

Faire Kostenverteilung<br />

(Abschnitt III<br />

Ziffer 5)<br />

diesen Belangen kann durchaus unter schiedlich sein<br />

<strong>und</strong> ist bei der Kostenverteilung entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Die Qualifizierungsvereinbarung legt neben den Rahmenbedingungen<br />

für die Wahrnehmung der Qualifizierungsmaßnahme<br />

(Zeitraum, Ort <strong>und</strong> Art der Maßnahme,<br />

etwaige Rückzahlungsmodalitäten etc.) auch fest, wie<br />

die Kostentragung des Arbeitgebers <strong>und</strong> der Eigenbeitrag<br />

des Arbeitnehmers angemessen gestaltet werden<br />

(Ziffer 5 Satz 1). Entsprechend dem gemeinsamen<br />

Interesse von Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber sind die<br />

Aufwendungen für die Qualifizierungs maßnahme angemessen<br />

zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

zu verteilen. Einzubeziehen sind dabei direkte Kosten<br />

(z. B. Personalkosten des internen Bildungspersonals,<br />

Honorare für externe Dozenten, Raumkosten, Lehrmittel,<br />

Seminargebühren, Reisekosten) <strong>und</strong> indirekte<br />

Kosten (z. B. Ausfallkosten von Teilnehmern, Entgeltfortzahlung<br />

während der Weiterbildung).<br />

Die Betriebsparteien sind gehalten, Gr<strong>und</strong>sätze einer<br />

fairen Kostenver teilung zu regeln (Ziffer 5). Für die faire<br />

Kostenverteilung gibt der <strong>Tarifvertrag</strong> vor, dass diese<br />

unter Berücksichtigung des betrieblichen <strong>und</strong> individuellen<br />

Nutzens erfolgt. Gr<strong>und</strong>sätzlich bildet diese<br />

Abschätzung des Nutzens den alleinigen Maßstab.<br />

Dementsprechend kann sich die faire Kostenverteilung<br />

ebenso unterschiedlich gestalten wie die Verteilung<br />

des Nutzens aus der entsprechenden Maßnahme.<br />

Sämtliche Gestaltungen sind hier möglich, von<br />

einer wie auch immer gearteten prozentualen Verteilung<br />

über Pauschalierungen bis hin zu einer vollständigen<br />

Übernahme der Kosten <strong>und</strong> des Zeitaufwandes<br />

durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Auch können<br />

die Gr<strong>und</strong>sätze etwa nach Mitarbeitergruppen oder<br />

bestimmten Gruppen von Qualifizierungs maßnahmen<br />

differenzieren <strong>und</strong> beispielsweise bestimmte Bandbreiten<br />

für die Kostenverteilung vorgeben. Möglich ist<br />

auch, dass die Betriebsparteien die Kostenverteilung<br />

vollständig der individuellen Qualifizierungsvereinbarung<br />

überlassen.<br />

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