Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...
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§ 6 Qualifizierung<br />
Betrieblich<br />
geeignetes<br />
Vorgehen für<br />
Qualifizierungsplanung<br />
(Abschnitt III<br />
Ziffer 3)<br />
Qualifizierungsvereinbarung<br />
(Abschnitt III<br />
Ziffer 4)<br />
Anforderungen anzupassen. Die Berücksichtigung<br />
dieser Belange folgt aus dem allgemeinen Gr<strong>und</strong>satz,<br />
dass die Qualifi zierungsplanung sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
auf alle Arbeitnehmer erstreckt.<br />
Die Qualifizierungsplanung erfolgt auf der betrieblichen<br />
Ebene. Welches konkrete Vorgehen sich hierbei<br />
anbietet, soll durch die Betriebsparteien festgelegt<br />
werden (Ziffer 3). Je nach den betrieblichen Gegebenheiten<br />
ist es möglich, die Planung auf der Ebene der<br />
unmittelbaren Vorgesetzten, auf Abteilungs- oder Bereichsebene<br />
oder auch übergreifend für den Betrieb<br />
anzulegen. Dabei kann es sich anbieten, die Qualifizierungsplanung<br />
ganz oder teilweise auf (bestehende)<br />
Mitarbeiter- oder Gruppengespräche zu stützen.<br />
Als Ergebnis der Qualifizierungsplanung kann sich<br />
ein Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen mit bestimmten<br />
Qualifizierungszielen er geben. Die Wahrnehmung<br />
dieser Qualifizierungsmaßnahmen auf gr<strong>und</strong><br />
einer individuellen Qualifizierungsvereinbarung ist in<br />
den Ziffern 4 bis 6 beschrieben.<br />
Voraussetzung dafür, dass eine im Betrieb angebotene<br />
Qualifi zierungsmaßnahme wahrgenommen werden<br />
kann, ist eine zwischen Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber<br />
getroffene Übereinkunft (Qualifi zierungsvereinbarung,<br />
Ziffer 4). Ohne eine solche Vereinbarung kann der Arbeitnehmer<br />
unter den Voraussetzungen von Ziffer 7<br />
allein Freistellung für eine außerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahme<br />
verlangen.<br />
Der Abschluss der Qualifizierungsvereinbarung kann<br />
nicht erzwungen werden. Nähere Voraussetzungen<br />
können betrieblich vereinbart werden. Als Maßstab für<br />
den Abschluss einer Quali fizierungsvereinbarung setzt<br />
der <strong>Tarifvertrag</strong> voraus, dass die betrieblich festgelegten<br />
Teilnahmekriterien der Maßnahme (z. B. erforderliche<br />
Vorkenntnisse, Zugehörigkeit zur Zielgruppe,<br />
Bestehen eines Eingangstests etc.) erfüllt sein müssen<br />
<strong>und</strong> die ebenso betrieblich festgelegten Qualifizierungsziele<br />
(Erwerb von spezifi schem Wissen, Aufbau<br />
von besonderen Kenntnissen, Entwicklung konkreter<br />
Kompetenzen etc.) erreichbar sind. Ebenfalls muss<br />
die Qualifi zierungsmaßnahme den betrieblichen Bedürfnissen<br />
<strong>und</strong> den indivi duellen Bedürfnissen des Arbeitnehmers<br />
entsprechen. Die Gewich tung zwischen<br />
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