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Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

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§ 6 Qualifizierung<br />

Betrieblich<br />

geeignetes<br />

Vorgehen für<br />

Qualifizierungsplanung<br />

(Abschnitt III<br />

Ziffer 3)<br />

Qualifizierungsvereinbarung<br />

(Abschnitt III<br />

Ziffer 4)<br />

Anforderungen anzupassen. Die Berücksichtigung<br />

dieser Belange folgt aus dem allgemeinen Gr<strong>und</strong>satz,<br />

dass die Qualifi zierungsplanung sich gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

auf alle Arbeitnehmer erstreckt.<br />

Die Qualifizierungsplanung erfolgt auf der betrieblichen<br />

Ebene. Welches konkrete Vorgehen sich hierbei<br />

anbietet, soll durch die Betriebsparteien festgelegt<br />

werden (Ziffer 3). Je nach den betrieblichen Gegebenheiten<br />

ist es möglich, die Planung auf der Ebene der<br />

unmittelbaren Vorgesetzten, auf Abteilungs- oder Bereichsebene<br />

oder auch übergreifend für den Betrieb<br />

anzulegen. Dabei kann es sich anbieten, die Qualifizierungsplanung<br />

ganz oder teilweise auf (bestehende)<br />

Mitarbeiter- oder Gruppengespräche zu stützen.<br />

Als Ergebnis der Qualifizierungsplanung kann sich<br />

ein Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen mit bestimmten<br />

Qualifizierungszielen er geben. Die Wahrnehmung<br />

dieser Qualifizierungsmaßnahmen auf gr<strong>und</strong><br />

einer individuellen Qualifizierungsvereinbarung ist in<br />

den Ziffern 4 bis 6 beschrieben.<br />

Voraussetzung dafür, dass eine im Betrieb angebotene<br />

Qualifi zierungsmaßnahme wahrgenommen werden<br />

kann, ist eine zwischen Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber<br />

getroffene Übereinkunft (Qualifi zierungsvereinbarung,<br />

Ziffer 4). Ohne eine solche Vereinbarung kann der Arbeitnehmer<br />

unter den Voraussetzungen von Ziffer 7<br />

allein Freistellung für eine außerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahme<br />

verlangen.<br />

Der Abschluss der Qualifizierungsvereinbarung kann<br />

nicht erzwungen werden. Nähere Voraussetzungen<br />

können betrieblich vereinbart werden. Als Maßstab für<br />

den Abschluss einer Quali fizierungsvereinbarung setzt<br />

der <strong>Tarifvertrag</strong> voraus, dass die betrieblich festgelegten<br />

Teilnahmekriterien der Maßnahme (z. B. erforderliche<br />

Vorkenntnisse, Zugehörigkeit zur Zielgruppe,<br />

Bestehen eines Eingangstests etc.) erfüllt sein müssen<br />

<strong>und</strong> die ebenso betrieblich festgelegten Qualifizierungsziele<br />

(Erwerb von spezifi schem Wissen, Aufbau<br />

von besonderen Kenntnissen, Entwicklung konkreter<br />

Kompetenzen etc.) erreichbar sind. Ebenfalls muss<br />

die Qualifi zierungsmaßnahme den betrieblichen Bedürfnissen<br />

<strong>und</strong> den indivi duellen Bedürfnissen des Arbeitnehmers<br />

entsprechen. Die Gewich tung zwischen<br />

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