24.01.2014 Aufrufe

Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demographie - DiAG, Muenster ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 8 Langzeitkonten<br />

Zwischen dem<br />

B<strong>und</strong>esarbeitgeberverband Chemie e. V., Wiesbaden,<br />

<strong>und</strong> der<br />

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie,<br />

Hauptvorstand, Hannover<br />

werden folgende<br />

Durchführungsbestimmungen für den Fall der Nichteinigung<br />

gemäß § 7 Abs. 6 TV »<strong>Lebensarbeitszeit</strong> <strong>und</strong> Demografie« (Auffangregelung)<br />

in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern<br />

vereinbart:<br />

Vorbemerkung<br />

Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien haben in § 7 TV »<strong>Lebensarbeitszeit</strong> <strong>und</strong><br />

Demografie« festgelegt, dass der Demografiebetrag im Falle einer<br />

Nichteinigung auf betrieblicher Ebene in Betrieben mit mehr als 200<br />

Arbeitnehmern zwingend für die Einrichtung von Langzeitkonten zu<br />

verwenden ist. Diese Durchführungsbestimmungen sind Bestandteil<br />

der tariflichen Vereinbarungen, ohne dass es einer Betriebsvereinbarung<br />

bedarf. Die Auffangregelung kann jederzeit durch eine einvernehmliche<br />

freiwillige Betriebsvereinbarung ersetzt werden.<br />

1. Geltungsbereich<br />

Die Auffangregelung gilt für alle Tarifarbeitnehmer des Betriebes, die in<br />

einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie gilt nicht für Auszubildende.<br />

2. Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Der Arbeitgeber richtet für jeden Arbeitnehmer ein individuelles Langzeitkonto<br />

ein, auf das er jährlich den Demografiebetrag nach § 7 TV<br />

»<strong>Lebensarbeitszeit</strong> <strong>und</strong> Demografie« einstellt.<br />

Der Arbeitnehmer erhält einmal jährlich eine Mitteilung über den Stand<br />

des Langzeitkontos. Der mögliche Umfang der Freistellungsphase<br />

bemisst sich nach dem jeweiligen Wertguthaben zum Zeitpunkt der<br />

Entnahme.<br />

Maßgeblich für die Rechtstellung sind die Verhältnisse am Stichtag<br />

1. Januar eines jeden Jahres.<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!