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Deutsche Beteiligungs AG

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Die DBG Fifth Equity Team GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, an der ein Tochterunternehmen<br />

der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Beteiligungs</strong> <strong>AG</strong> 100 % der Kommanditaktien hält, wurde nicht in den Konzernabschluss<br />

einbezogen, da erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der<br />

Rechte in Bezug auf das Vermögen und die Geschäftsführung dieses Unternehmens beeinträchtigen.<br />

Die DBG Jota GmbH und die DBG Kappa GmbH, beide Frankfurt am Main, an der ein Tochterunternehmen<br />

der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Beteiligungs</strong> <strong>AG</strong> 100% der Anteile hält, wurden nicht in den Konzernabschluss<br />

einbezogen, da die Mehrheit der Anteile der Tochterunternehmen nur vorübergehend<br />

gehalten wird.<br />

Wegen untergeordneter Bedeutung wurden einige Gesellschaften, an denen die <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Beteiligungs</strong> <strong>AG</strong> oder ein verbundenes und konsolidiertes Konzernunternehmen einen Stimmrechtsanteil<br />

von über 50% hält, nicht in die Konsolidierung einbezogen. Es handelt sich überwiegend<br />

um Vorratsgesellschaften.<br />

Von einer At Equity-Konsolidierung der <strong>Beteiligungs</strong>gesellschaften, an denen ein Stimmrechtsanteil<br />

zwischen 20% und 50% vorliegt, aber kein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäftspolitik<br />

ausgeübt wird, wurde abgesehen. Dies erfolgte auch im Hinblick auf die im Geschäftszweck<br />

begründete vorübergehende Natur dieser <strong>Beteiligungs</strong>engagements.<br />

C. Konsolidierungsgrundsätze<br />

Der Konzernabschluss der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Beteiligungs</strong> <strong>AG</strong> wird auf Basis der Vorschriften des deutschen<br />

Handelsgesetzbuches unter Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

der Konzernobergesellschaft erstellt und veröffentlicht.<br />

Konsolidierungsmethoden<br />

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen<br />

aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften.<br />

Bei Tochterunternehmen mit abweichenden Bilanzstichtagen liegen der Konsolidierung<br />

Zwischenabschlüsse zugrunde.<br />

Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt nach der Neubewertungsmethode<br />

durch Neubewertung der Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Tochterunternehmen<br />

und anschließender Aufrechnung des anteiligen Eigenkapitals der einbezogenen<br />

Gesellschaften mit dem <strong>Beteiligungs</strong>buchwert der Muttergesellschaft. Die sich aus der Kapitalkonsolidierung<br />

ergebenden aktiven Unterschiedsbeträge werden, sofern sie den Charakter<br />

eines Firmenwertes aufweisen, mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Bei den passiven Unterschiedsbeträgen<br />

handelt es sich um realisierte Erträge. Sie werden erfolgsneutral den Gewinnrücklagen<br />

zugeordnet.<br />

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden eliminiert.<br />

Rechnungslegungsgrundsätze<br />

Für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Unter Berücksichtigung<br />

der besonderen Gegebenheiten einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft wurde<br />

die gesetzlich vorgeschriebene Gliederung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung gemäß § 265<br />

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