Deutsche Beteiligungs AG
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Wegen untergeordneter Bedeutung wurden einige Gesellschaften, an denen die <strong>Deutsche</strong><br />
<strong>Beteiligungs</strong> <strong>AG</strong> oder ein verbundenes und konsolidiertes Konzernunternehmen einen Stimmrechtsanteil<br />
von über 50 % hält, nicht in die Konsolidierung einbezogen. Es handelt sich dabei<br />
überwiegend um Vorratsgesellschaften.<br />
Von einer At-Equity-Konsolidierung der Portfoliounternehmen, an denen ein Stimmrechtsanteil<br />
zwischen 20 % und 50 % vorliegt, aber kein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäftspolitik<br />
ausgeübt wird, wurde abgesehen. Dies erfolgte auch im Hinblick auf die im Geschäftszweck der<br />
Gesellschaft begründete vorübergehende Natur dieser <strong>Beteiligungs</strong>engagements.<br />
Gegenüber dem Stand vom 31. Oktober 2003 haben sich folgende Veränderungen ergeben:<br />
Nach Abschluss der Erwerbsvorgänge bezüglich Preh GmbH bzw. an der Babcock Borsig Service<br />
GmbH hat sich der Anteil der DBG Fourth an der DBG Kappa GmbH von 100 % auf 27,47 % und<br />
der an der DBG Jota GmbH von 100 % auf 22,75 % reduziert. Beide Gesellschaften sind damit<br />
keine verbundenen Unternehmen mehr, sondern werden bei den Unternehmen mit Stimmrechtsanteil<br />
zwischen 20 % und 50 % erfasst.<br />
Die DBG Zeta GmbH wurde an die DBG Fourth verkauft.<br />
Fünf neue Vorratsgesellschaften, an denen die <strong>Deutsche</strong> <strong>Beteiligungs</strong>gesellschaft mbH jeweils<br />
100 % hält, sind hinzugekommen: DBG Pi GmbH, DBG My GmbH, DBG Xi GmbH, DBG Ny<br />
GmbH, DBG Omikron GmbH. Alle Gesellschaften sind verbundene Unternehmen.<br />
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