Deutsche Beteiligungs AG
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14.5 Anhang für das Geschäftsjahr 2002/2003<br />
Allgemeine Angaben<br />
Der Jahresabschluss wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der<br />
§§ 264 ff. HGB aufgestellt. Aufgrund der Größeneinteilung gilt die Gesellschaft als große Kapitalgesellschaft<br />
gemäß § 267 Abs. 3 HGB.<br />
Für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Unter<br />
Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft<br />
wurde die gesetzlich vorgeschriebene Gliederung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung gemäß<br />
§ 265 Abs. 6 HGB umgestellt sowie um die Posten „Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen“<br />
und „Verluste aus dem Abgang von Beteiligungen“ erweitert.<br />
Nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB sind einige Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zusammengefasst<br />
und im Anhang gesondert ausgewiesen, um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern.<br />
Die „Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen“ erfassen den Differenzbetrag zwischen erzielten<br />
Erlösen und Buchwerten.<br />
Unter „Verluste aus dem Abgang von Beteiligungen“ werden Differenzbeträge ausgewiesen,<br />
soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen.<br />
Im Interesse der Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den<br />
Posten der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung anzubringenden Vermerke ebenso<br />
wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im<br />
Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Anlagevermögen<br />
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger<br />
Abschreibungen (lineare Methode) bewertet. Die Abschreibungen richten sich nach der voraussichtlichen<br />
Nutzungsdauer.<br />
Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Im Anlagespiegel wird<br />
der Abgang der geringwertigen Anlagegüter bereits im Jahr des Zugangs berücksichtigt.<br />
Zugänge beim beweglichen Sachanlagevermögen aus der ersten Hälfte des Geschäftsjahres<br />
werden mit dem vollen Jahresbetrag, Zugänge aus der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres mit<br />
dem halben Jahresbetrag abgeschrieben.<br />
Die Finanzanlagen sind nach dem Grundsatz der Einzelbewertung mit den Anschaffungskosten<br />
bilanziert. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen<br />
Rechnung getragen.<br />
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