Deutsche Beteiligungs AG
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Die erste Klage über rund 77 Mio. Euro wurde am 23. Dezember 2003 im Hinblick auf die vertraglichen<br />
und deliktischen Ansprüche durch Teilurteil erstinstanzlich abgewiesen. In Bezug auf<br />
die Konkursanfechtung ist noch kein Urteil ergangen. Die Klage über rund 24 Mio. Euro, die<br />
durch einige der Familiengesellschafter selbst erhoben wurde, wurde am 2. September 2003<br />
erstinstanzlich abgewiesen. Die Klage des Konkursverwalters aus abgetretenem Recht der<br />
Familiengesellschafter über rund 54 Mio. Euro wurde am 14. Oktober 2003 erstinstanzlich abgewiesen.<br />
Alle drei Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Urteile vom 2. September 2003<br />
bzw. vom 14. Oktober wurde von der Gegenseite zwischenzeitlich Berufung eingelegt.<br />
Die Erwerbergesellschaft selbst klagt gegen den Konkursverwalter auf Rückzahlung/Freigabe<br />
eines Teilbetrages des von ihr selbst in 1997 gezahlten Kaufpreises in Höhe von rund 447 Tsd.<br />
Euro. Grundlage dieser Klage ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber<br />
den Verkäufern. Eine Nichtzulassungsbeschwerde einer Revision der Erwerbergesellschaft<br />
in diesem Zusammenhang ist mittlerweile vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Wann über<br />
die Beschwerde entschieden wird, ist nicht absehbar.<br />
Innerhalb der vergangenen zwei Jahre war die Gesellschaft ferner Beklagte in einem Rechtsstreit,<br />
in dem die Käuferin einer von einer Gesellschaft des DB<strong>AG</strong>-Konzerns veräußerten Beteiligung<br />
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht hatte. Die mit der Klage verfolgte Forderung<br />
betrug 1.845 Tsd. Euro. Das Verfahren wurde durch außergerichtlichen Vergleich der Parteien<br />
gegen Zahlung eines Betrages von rund 358 Tsd. Euro beendet.<br />
Eine von der Gesellschaft gemanagte Fondsgesellschaft war ferner Beklagte in einem schiedsgerichtlichen<br />
Verfahren vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof der österreichischen Handelskammer<br />
in Wien. Gegenstand dieses Verfahrens über rund 36 Mio. US-Dollar war eine Kaufpreisnachforderung<br />
eines Verkäufers, von dem der Fonds eine Beteiligung erworben hatte. Die<br />
Klage wurde am 19. November 2003 rechtskräftig abgewiesen.<br />
Darüber hinaus sind weder die DB<strong>AG</strong> noch ihre Konzerngesellschaften an Gerichts-, Verwaltungs-,<br />
Schieds- oder ähnlichen Verfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage der Gesellschaft oder des DB<strong>AG</strong>-Konzerns haben können, noch sind solche<br />
Verfahren angedroht oder nach Kenntnis der Gesellschaft zu erwarten. Auch in den vergangenen<br />
zwei Geschäftsjahren sind keine weiteren Verfahren anhängig gewesen, die einen erheblichen<br />
Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft des DB<strong>AG</strong>-Konzerns hatten.<br />
5.12 Versicherungen<br />
Die Gesellschaft hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder (D&O-<br />
Versicherung) abgeschlossen. Die Deckung ist auf 10 Mio. Euro je Anspruch und Versicherungsjahr<br />
begrenzt. Die Gesamtleistung für alle Ansprüche eines Versicherungsjahres ist auf die je<br />
Anspruch vereinbarte Deckungssumme begrenzt. Ein Selbstbehalt der Gesellschaft von<br />
100.000 US-Dollar wurde nur bei Ansprüchen, für die die Gesellschaft die versicherten Organmitglieder<br />
freistellt, vereinbart. Die Jahresprämie beträgt 77.024 Euro.<br />
Zudem hat die Gesellschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung, Dienstfahrzeugversicherungen<br />
sowie weitere Versicherungen in einem nach Ansicht der Gesellschaft angemessenen Umfang<br />
abgeschlossen. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass sie derzeit über einen Versicherungsschutz<br />
verfügt, der ihren gegenwärtigen Bedürfnissen im Hinblick auf mögliche zukünftige<br />
Ansprüche genügt.<br />
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