Deutsche Beteiligungs AG
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14 Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre<br />
2002/2003, 20012002 und 2000/2001 (HGB)<br />
14.1 Bestätigungsvermerke der Abschlussprüfer zu den Jahresabschlüssen<br />
der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2002/2003, 2001/2002 und<br />
2000/2001 (HGB)<br />
Die nachfolgend abgedruckten Bestätigungsvermerke beziehen sich auf die vollständigen<br />
geprüften Jahresabschlüsse der Gesellschaft jeweils für die Geschäftsjahre 2000/2001,<br />
2001/2002 und 2002/2003. Sie sind bei den in Ziffer 1.3 genannten Stellen erhältlich. Nachfolgend<br />
sind die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Kapitalflussrechnungen der<br />
Gesellschaft in einer vergleichenden Darstellung in Übereinstimmung mit §§ 21 und 22 Börsenzulassungsprospekt<br />
abgedruckt. Die in vergleichende Darstellung der Kapitalflussrechnungen<br />
der Gesellschaft sind von den jeweiligen geprüften Jahresabschlüssen in Übereinstimmung<br />
mit DRS (<strong>Deutsche</strong>r Rechnungslegungsstandard) 2 abgeleitet worden. Der Abdruck des<br />
Anhangs und des Lageberichts der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2000/2001 und<br />
2001/2002 ist gemäß § 8 Verkaufsprospektverordnung bzw. §§ 21 und 22 Börsenzulassungsverordnung<br />
nicht vorgesehen und daher in diesem Prospekt nicht abgedruckt.<br />
14.1.1 Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer zu dem Jahresabschluss<br />
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2002/2003<br />
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht<br />
der <strong>Deutsche</strong> <strong>Beteiligungs</strong> <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. November<br />
2002 bis 31. Oktober 2003 geprüft. Durch § 8 Abs. 3 UBGG wurde der Prüfungsgegenstand<br />
erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes<br />
über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (und den<br />
ergänzenden Regelungen in der Satzung) liegen in der Verantwortung des Vorstands der<br />
Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung<br />
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den<br />
Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 8 Abs. 3 UBGG unter Beachtung<br />
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den<br />
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,<br />
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt<br />
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes<br />
nach § 8 Abs. 3 UBGG ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche<br />
Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen<br />
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems<br />
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend<br />
auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />
Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
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