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Deutsche Beteiligungs AG

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Anteile der Erwerbergesellschaft. Der Erwerb des Portfoliounternehmens durch die Erwerbergesellschaft<br />

wird dabei in der Regel zum Teil fremdfinanziert. Bei den letzten fünf <strong>Beteiligungs</strong>erwerben<br />

betrug, in Abhängigkeit von den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Portfoliounternehmens,<br />

der Anteil des Eigenkapitals an der Gesamtfinanzierung des Erwerbs<br />

zwischen ca. 40 % und ca. 65 %.<br />

Neben Management-Buy-outs erwerben die Gesellschaften des DB<strong>AG</strong>-Konzerns in Einzelfällen<br />

auch Beteiligungen im Rahmen von Wachstumsfinanzierungen. Hierbei handelt es sich typischerweise<br />

um direkte Minderheitsbeteiligungen, die sie zusammen mit einem Parallelfonds<br />

und gegebenenfalls Co-Investoren eingehen. Diese Transaktionen unterscheiden sich im<br />

Wesentlichen von Management-Buy-outs dadurch, dass die Gesellschaft bzw. eine Gesellschaft<br />

des DB<strong>AG</strong>-Konzerns zusammen mit den Parallelfonds und gegebenenfalls Co-Investoren keine<br />

Mehrheit der Anteile an dem Portfoliounternehmen erwirbt.<br />

Aus Gründen der Portfoliodiversifizierung setzt der DB<strong>AG</strong>-Konzern sowohl bei Management-<br />

Buy-outs als auch bei Wachstumsfinanzierungen je Beteiligung in der Regel weniger als 20 Mio.<br />

Euro an eigenen Mitteln ein. Die verbleibenden notwendigen Mittel zum Erwerb der Beteiligung<br />

werden von Parallelfonds und ggf. Co-Investoren aufgebracht sowie gegebenenfalls<br />

fremd finanziert. Der Eigenkapitalanteil in der Erwerbergesellschaft setzt sich in der Regel in<br />

Abhängigkeit von steuerlichen Rahmenbedingungen und der konkreten Transaktionsstruktur<br />

aus haftendem Eigenkapital, sowie eigenkapitalnahen Finanzierungsinstrumenten, wie stillen<br />

Beteiligungen, Genussrechten, Wandeldarlehen oder Gesellschafterdarlehen zusammen.<br />

Rechte und Pflichten der investierenden DB<strong>AG</strong>-Konzerngesellschaft und der beteiligten Investoren,<br />

einschließlich des Managements, werden in der Regel in Gesellschaftervereinbarungen<br />

oder <strong>Beteiligungs</strong>verträgen festgelegt, die u.a. Regelungen über Stimmrechtsausübungen, Veräußerungsrechte<br />

und -pflichten, Gewinnverteilung, Nachfinanzierungen und Informationspflichten<br />

enthalten können.<br />

Im nicht deutschsprachigen Ausland investieren die DB<strong>AG</strong> und ihre Konzerngesellschaften in<br />

geschlossene Private-Equity-Fonds, mit begrenzter Investitionsperiode von in der Regel maximal<br />

sechs Jahren, bei denen investierte Kapitalerträge im Grundsatz nach dem Verkauf der<br />

damit finanzierten Unternehmensbeteiligung zusammen mit den erzielten Erträgen an die<br />

Fondsinvestoren wieder zurückgezahlt und nicht erneut investiert werden. Lediglich die Beteiligung<br />

bei der österreichischen UI<strong>AG</strong> ist prinzipiell anders angelegt. Des Weiteren investieren die<br />

Gesellschaften des DB<strong>AG</strong>-Konzerns als Co-Investor dieser ausländischen Fonds in Einzelfällen<br />

auch direkt in Portfoliounternehmen in diesen Regionen. Dabei handelt es sich überwiegend<br />

um Management-Buy-out-Investitionen.<br />

(v) <strong>Beteiligungs</strong>phase<br />

Bereits während der Verhandlungen über das Eingehen einer neuen Beteiligung setzt die<br />

Gesellschaft zusammen mit dem Management des potentiellen Portfoliounternehmens die<br />

zukünftige Strategie sowie deren Umsetzung in Form eines Business-Plans fest. Dieser zielt in<br />

der Regel auf eine zukünftige Ertragssteigerung des Portfoliounternehmens ab. Die Gesellschaft<br />

sieht die Erzielung der Ertragssteigerung als Basis für die Steigerung des Unternehmenswertes<br />

an, der bei der späteren Veräußerung des Portfoliounternehmens realisiert werden soll.<br />

Das Management des Portfoliounternehmens ist in der Regel als Gesellschafter (über die<br />

Erwerbergesellschaft) an dem aus der Umsetzung des Business-Plans resultierenden Erfolg<br />

beteiligt. Die Gesellschaft erwartet dabei ein eigenes finanzielles Engagement in Form des<br />

Erwerbs von Anteilen an der Erwerbergesellschaft durch die Manager des Portfoliounternehmens<br />

(siehe auch „Typische Investitionsstruktur“).<br />

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