Deutsche Beteiligungs AG
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3.3.5 Veräußerungsverbote, Übertragbarkeit<br />
Es bestehen keine rechtsgeschäftlichen Veräußerungsverbote hinsichtlich der im Rahmen der<br />
Kapitalerhöhung angebotenen Neuen Aktien oder der börsennotierten DB<strong>AG</strong>-Aktien. Alle<br />
Aktien sind frei übertragbar.<br />
3.3.6 Stabilisierungsmaßnahmen und Mehrzuteilungsoption<br />
Im Zusammenhang mit dem Bezugsrechtsangebot dürfen die Konsortialbanken für einen Zeitraum<br />
von [•] bis maximal 30 Tage nach Zuteilung entsprechend der allgemeinen Marktpraxis<br />
und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Maßnahmen treffen, die den Marktpreis der<br />
Aktien bzw. der Bezugsrechte stabilisieren bzw. sie auf einem Niveau halten, das sich sonst<br />
nicht ergeben würde. Eine Verpflichtung zur Durchführung solcher Maßnahmen besteht nicht.<br />
Die Stabilisierungsmaßnahmen können jederzeit eingestellt werden.<br />
Eine Mehrzuteilungsoption ist nicht Bestandteil dieser Kapitalmarkttransaktion.<br />
3.3.7 Designated Sponsor<br />
Die Gesellschaft hat die <strong>Deutsche</strong> Bank <strong>AG</strong> und die Lang & Schwarz Wertpapierhandel <strong>AG</strong> mit<br />
der Wahrnehmung der Funktion der Designated Sponsors beauftragt.<br />
3.3.8 Verwendung des Emissionserlöses<br />
Der Netto-Emissionserlös in Höhe von [•] Euro (unter der Annahme, dass sämtliche Neuen<br />
Aktien zum Bezugspreis bezogen oder verwertet werden und nach Abzug der auf die Gesellschaft<br />
entfallenden Emissionskosten von voraussichtlich rund [•] Mio. Euro, worin die auf die<br />
Gesellschaft entfallende Vergütung für die Konsortialbanken von rund [•] Mio. Euro enthalten ist)<br />
dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis und damit vorrangig der Finanzierung von sich zukünftig<br />
bietenden Akquisitionsmöglichkeiten. Grundsätzlich finanziert die Gesellschaft bzw. die Gesellschaften<br />
des DB<strong>AG</strong>-Konzerns ihre Investments über eine Mischung von Eigen- und Fremdkapital.<br />
Die Erhöhung des Eigenkapitals vergrößert folglich den Finanzierungsspielraum und damit die<br />
Investitionsmöglichkeiten der Gesellschaft bzw. des DB<strong>AG</strong>-Konzerns.<br />
3.3.9 Bekanntmachungen, Zahl- und Hinterlegungsstellen<br />
Die die Aktien betreffenden nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Bekanntmachungen<br />
der Gesellschaft erfolgen satzungsgemäß im elektronischen Bundesanzeiger. Des<br />
Weiteren werden Bekanntmachungen in jeweils mindestens einem überregionalen Pflichtblatt<br />
der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht, sofern dies aufgrund börsenrechtlicher Vorschriften<br />
vorgeschrieben ist.<br />
Die Gesellschaft wird am Börsenplatz Frankfurt am Main mindestens ein Kreditinstitut als Zahlund<br />
Hinterlegungsstelle benennen und bekannt geben, an dessen Schaltern alle die Aktien<br />
betreffenden Maßnahmen bewirkt werden können. Zur Zeit ist die <strong>Deutsche</strong> Bank <strong>AG</strong> mit der<br />
Funktion der Zahl- und Hinterlegungsstelle beauftragt.<br />
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