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Deutsche Beteiligungs AG

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3.3.5 Veräußerungsverbote, Übertragbarkeit<br />

Es bestehen keine rechtsgeschäftlichen Veräußerungsverbote hinsichtlich der im Rahmen der<br />

Kapitalerhöhung angebotenen Neuen Aktien oder der börsennotierten DB<strong>AG</strong>-Aktien. Alle<br />

Aktien sind frei übertragbar.<br />

3.3.6 Stabilisierungsmaßnahmen und Mehrzuteilungsoption<br />

Im Zusammenhang mit dem Bezugsrechtsangebot dürfen die Konsortialbanken für einen Zeitraum<br />

von [•] bis maximal 30 Tage nach Zuteilung entsprechend der allgemeinen Marktpraxis<br />

und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Maßnahmen treffen, die den Marktpreis der<br />

Aktien bzw. der Bezugsrechte stabilisieren bzw. sie auf einem Niveau halten, das sich sonst<br />

nicht ergeben würde. Eine Verpflichtung zur Durchführung solcher Maßnahmen besteht nicht.<br />

Die Stabilisierungsmaßnahmen können jederzeit eingestellt werden.<br />

Eine Mehrzuteilungsoption ist nicht Bestandteil dieser Kapitalmarkttransaktion.<br />

3.3.7 Designated Sponsor<br />

Die Gesellschaft hat die <strong>Deutsche</strong> Bank <strong>AG</strong> und die Lang & Schwarz Wertpapierhandel <strong>AG</strong> mit<br />

der Wahrnehmung der Funktion der Designated Sponsors beauftragt.<br />

3.3.8 Verwendung des Emissionserlöses<br />

Der Netto-Emissionserlös in Höhe von [•] Euro (unter der Annahme, dass sämtliche Neuen<br />

Aktien zum Bezugspreis bezogen oder verwertet werden und nach Abzug der auf die Gesellschaft<br />

entfallenden Emissionskosten von voraussichtlich rund [•] Mio. Euro, worin die auf die<br />

Gesellschaft entfallende Vergütung für die Konsortialbanken von rund [•] Mio. Euro enthalten ist)<br />

dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis und damit vorrangig der Finanzierung von sich zukünftig<br />

bietenden Akquisitionsmöglichkeiten. Grundsätzlich finanziert die Gesellschaft bzw. die Gesellschaften<br />

des DB<strong>AG</strong>-Konzerns ihre Investments über eine Mischung von Eigen- und Fremdkapital.<br />

Die Erhöhung des Eigenkapitals vergrößert folglich den Finanzierungsspielraum und damit die<br />

Investitionsmöglichkeiten der Gesellschaft bzw. des DB<strong>AG</strong>-Konzerns.<br />

3.3.9 Bekanntmachungen, Zahl- und Hinterlegungsstellen<br />

Die die Aktien betreffenden nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Bekanntmachungen<br />

der Gesellschaft erfolgen satzungsgemäß im elektronischen Bundesanzeiger. Des<br />

Weiteren werden Bekanntmachungen in jeweils mindestens einem überregionalen Pflichtblatt<br />

der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht, sofern dies aufgrund börsenrechtlicher Vorschriften<br />

vorgeschrieben ist.<br />

Die Gesellschaft wird am Börsenplatz Frankfurt am Main mindestens ein Kreditinstitut als Zahlund<br />

Hinterlegungsstelle benennen und bekannt geben, an dessen Schaltern alle die Aktien<br />

betreffenden Maßnahmen bewirkt werden können. Zur Zeit ist die <strong>Deutsche</strong> Bank <strong>AG</strong> mit der<br />

Funktion der Zahl- und Hinterlegungsstelle beauftragt.<br />

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