Deutsche Beteiligungs AG
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6.5 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm<br />
6.5.1 Aktienoptionsprogramm<br />
Aufgrund der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. März 2001 erteilten Ermächtigung<br />
zur Ausgabe von Optionsrechten hat die Gesellschaft ein Aktienoptionsprogramm aufgelegt,<br />
um für den Vorstand sowie ausgewählte Mitarbeiter einen zusätzlichen Leistungsanreiz<br />
zur Steigerung des Unternehmenswertes zu schaffen. Im Rahmen dieses Aktienoptionsprogramms<br />
wurde seit 2001 jährlich nach der Hauptversammlung eine Tranche von 140.000<br />
Optionsrechten ausgegeben. Die Mitglieder des Vorstands erhielten davon 70.000 Optionsrechte,<br />
die restlichen 70.000 Optionsrechte bekamen weitere Führungskräfte. Insgesamt sind für das<br />
Programm fünf Tranchen vorgesehen.<br />
Die Gesamtlaufzeit jeder Tranche beträgt fünf Jahre; sie setzt sich zusammen aus einer dreijährigen<br />
Sperrfrist und einer sich anschließenden Ausübungsfrist von zwei Jahren. Während der Ausübungsfrist<br />
kann der Teilnehmer die Optionsrechte ausüben, sofern die entsprechenden<br />
Erfolgskriterien (Performance-Index) erfüllt sind – jedoch nur in einem Zeitraum von vier<br />
Wochen nach einer ordentlichen Hauptversammlung oder nach der Veröffentlichung eines<br />
Halbjahresberichts. Im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen und der Veröffentlichung wichtiger<br />
Mitteilungen der Gesellschaft kann dieses Recht eingeschränkt oder modifiziert werden.<br />
Die Bezugsberechtigten haben das Recht, je Optionsrecht eine neue auf den Inhaber lautende<br />
Stückaktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis zu erwerben, sofern die Performance-Voraussetzungen<br />
erreicht sind.<br />
Die Optionsrechte können nur ausgeübt werden, wenn sich der Börsenkurs der Aktie der<br />
Gesellschaft (Kurs in der XETRA-Schlussauktion oder vergleichbarer Feststellung an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse) in der Zeit vom Tag der Ausgabe der Optionsrechte bis zum letzten<br />
Börsenhandelstag vor Beginn des Ausübungszeitraums (Vergleichszeitraum) besser entwickelt<br />
hat als der Aktienindex, dem die Aktie im Zeitpunkt der Ausgabe der Optionsrechte angehörte.<br />
Bisher ist das der SDAX. Bei dem Vergleich wird jeweils der Durchschnitt der Aktienkurse bzw.<br />
Indexwerte in den zehn Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag bzw. vor dem ersten Tag des<br />
Ausübungszeitraums zugrunde gelegt. Der Durchschnittskurs der Aktie vor Beginn des Ausübungszeitraums<br />
wird um die innerhalb des Vergleichszeitraums ausgeschütteten Nettodividenden<br />
und die Werte der in diesem Zeitraum gewährten Bezugsrechte erhöht; als Wert eines<br />
Bezugsrechts wird der Durchschnitt der Einheitskurse des Bezugsrechts an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
an allen Tagen des Bezugsrechtshandels angesetzt.<br />
Der Ausübungspreis ist der durch einen Performance-Koeffizienten dividierte durchschnittliche<br />
Börsenkurs der Aktie der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Beteiligungs</strong> <strong>AG</strong> (Kurs in der XETRA-Schlussauktion oder vergleichbarer<br />
Feststellung) in den zehn Börsentagen vor Beginn des Ausübungszeitraums. Im<br />
Ausübungszeitraum nach einer ordentlichen Hauptversammlung versteht sich der Ausübungspreis<br />
abzüglich der ausgeschütteten Nettodividende. Der Performance-Koeffizient ergibt sich<br />
durch Division der relativen Kursentwicklung der Aktie durch die relative Entwicklung des<br />
Aktienindex während des Vergleichszeitraums. § 9 Abs. 1 Aktiengesetz bleibt unberührt.<br />
Zur Gewährung der Optionsrechte ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der<br />
Hauptversammlung vom 27. März 2001 um bis zu 1.820.000,00 Euro eingeteilt in bis zu 700.000<br />
auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), bedingt erhöht. Die bedingte<br />
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsrechten, die von<br />
der DB<strong>AG</strong> aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. März 2001 bis zum 24. März<br />
2006 begeben werden, von ihrem Recht zur Ausübung Gebrauch machen. Die neuen Aktien<br />
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten<br />
entstehen, am Gewinn teil.<br />
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