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Deutsche Beteiligungs AG

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6.5 Mitarbeiterbeteiligungsprogramm<br />

6.5.1 Aktienoptionsprogramm<br />

Aufgrund der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. März 2001 erteilten Ermächtigung<br />

zur Ausgabe von Optionsrechten hat die Gesellschaft ein Aktienoptionsprogramm aufgelegt,<br />

um für den Vorstand sowie ausgewählte Mitarbeiter einen zusätzlichen Leistungsanreiz<br />

zur Steigerung des Unternehmenswertes zu schaffen. Im Rahmen dieses Aktienoptionsprogramms<br />

wurde seit 2001 jährlich nach der Hauptversammlung eine Tranche von 140.000<br />

Optionsrechten ausgegeben. Die Mitglieder des Vorstands erhielten davon 70.000 Optionsrechte,<br />

die restlichen 70.000 Optionsrechte bekamen weitere Führungskräfte. Insgesamt sind für das<br />

Programm fünf Tranchen vorgesehen.<br />

Die Gesamtlaufzeit jeder Tranche beträgt fünf Jahre; sie setzt sich zusammen aus einer dreijährigen<br />

Sperrfrist und einer sich anschließenden Ausübungsfrist von zwei Jahren. Während der Ausübungsfrist<br />

kann der Teilnehmer die Optionsrechte ausüben, sofern die entsprechenden<br />

Erfolgskriterien (Performance-Index) erfüllt sind – jedoch nur in einem Zeitraum von vier<br />

Wochen nach einer ordentlichen Hauptversammlung oder nach der Veröffentlichung eines<br />

Halbjahresberichts. Im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen und der Veröffentlichung wichtiger<br />

Mitteilungen der Gesellschaft kann dieses Recht eingeschränkt oder modifiziert werden.<br />

Die Bezugsberechtigten haben das Recht, je Optionsrecht eine neue auf den Inhaber lautende<br />

Stückaktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis zu erwerben, sofern die Performance-Voraussetzungen<br />

erreicht sind.<br />

Die Optionsrechte können nur ausgeübt werden, wenn sich der Börsenkurs der Aktie der<br />

Gesellschaft (Kurs in der XETRA-Schlussauktion oder vergleichbarer Feststellung an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse) in der Zeit vom Tag der Ausgabe der Optionsrechte bis zum letzten<br />

Börsenhandelstag vor Beginn des Ausübungszeitraums (Vergleichszeitraum) besser entwickelt<br />

hat als der Aktienindex, dem die Aktie im Zeitpunkt der Ausgabe der Optionsrechte angehörte.<br />

Bisher ist das der SDAX. Bei dem Vergleich wird jeweils der Durchschnitt der Aktienkurse bzw.<br />

Indexwerte in den zehn Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag bzw. vor dem ersten Tag des<br />

Ausübungszeitraums zugrunde gelegt. Der Durchschnittskurs der Aktie vor Beginn des Ausübungszeitraums<br />

wird um die innerhalb des Vergleichszeitraums ausgeschütteten Nettodividenden<br />

und die Werte der in diesem Zeitraum gewährten Bezugsrechte erhöht; als Wert eines<br />

Bezugsrechts wird der Durchschnitt der Einheitskurse des Bezugsrechts an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

an allen Tagen des Bezugsrechtshandels angesetzt.<br />

Der Ausübungspreis ist der durch einen Performance-Koeffizienten dividierte durchschnittliche<br />

Börsenkurs der Aktie der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Beteiligungs</strong> <strong>AG</strong> (Kurs in der XETRA-Schlussauktion oder vergleichbarer<br />

Feststellung) in den zehn Börsentagen vor Beginn des Ausübungszeitraums. Im<br />

Ausübungszeitraum nach einer ordentlichen Hauptversammlung versteht sich der Ausübungspreis<br />

abzüglich der ausgeschütteten Nettodividende. Der Performance-Koeffizient ergibt sich<br />

durch Division der relativen Kursentwicklung der Aktie durch die relative Entwicklung des<br />

Aktienindex während des Vergleichszeitraums. § 9 Abs. 1 Aktiengesetz bleibt unberührt.<br />

Zur Gewährung der Optionsrechte ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der<br />

Hauptversammlung vom 27. März 2001 um bis zu 1.820.000,00 Euro eingeteilt in bis zu 700.000<br />

auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), bedingt erhöht. Die bedingte<br />

Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsrechten, die von<br />

der DB<strong>AG</strong> aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. März 2001 bis zum 24. März<br />

2006 begeben werden, von ihrem Recht zur Ausübung Gebrauch machen. Die neuen Aktien<br />

nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten<br />

entstehen, am Gewinn teil.<br />

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