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Deutsche Beteiligungs AG

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3.2.4 Umplatzierung<br />

Die vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgenommenen Aktienspitzen und etwaige aufgrund des<br />

Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien werden von den Konsortialbanken bestmöglich,<br />

mindestens jedoch zum Bezugspreis, verwertet.<br />

3.3 Angaben über die Aktien<br />

3.3.1 Börsennotierung<br />

Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 8. März 2004 zum Amtlichen Markt an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse im Teilbereich des Amtlichen Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie an der Börse Düsseldorf zugelassen<br />

werden.<br />

3.3.2 Abrechnung<br />

Der Bezugspreis zuzüglich Effektenprovision ist von den Erwerbern voraussichtlich am 23. März<br />

2004 zu entrichten. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die buchmäßige Lieferung der Aktien<br />

durch die Clearstream Banking <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main.<br />

3.3.3 Kennnummern<br />

Wertpapier-Kennnummer: A0A HTU<br />

ISIN Code: DE000A0AHTU1<br />

Common Code: [•]<br />

Börsenkürzel: DBA.ETR<br />

Bei Zulassung werden die Neuen Aktien aufgrund der unterschiedlichen Gewinnanteil-Berechtigung<br />

unter der Wertpapier-Kennnummer AOA HTU und bei Lieferung und Einbeziehung in den<br />

Börsenhandel unter der Wertpapier-Kennnummer der DB<strong>AG</strong>-Aktien, 550 8105, geführt werden.<br />

Die Neuen Aktien werden nach der Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. März 2004<br />

geliefert und haben demnach bei Lieferung die gleiche Gewinnanteil-Berechtigung wie die<br />

bestehenden Aktien. Daher haben die Neuen Aktien im Zeitpunkt der Lieferung die gleiche<br />

Wertpapier-Kennnummer und ISIN Code wie die bestehenden Aktien.<br />

3.3.4 Verbriefung<br />

Die Aktien sind in einer oder mehreren Sammelurkunden verbrieft, die bei der Clearstream<br />

Banking <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main, hinterlegt ist bzw. sind.<br />

Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der<br />

Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Es können Sammelurkunden ausgegeben werden.<br />

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.<br />

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