Deutsche Beteiligungs AG
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3.2.4 Umplatzierung<br />
Die vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgenommenen Aktienspitzen und etwaige aufgrund des<br />
Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien werden von den Konsortialbanken bestmöglich,<br />
mindestens jedoch zum Bezugspreis, verwertet.<br />
3.3 Angaben über die Aktien<br />
3.3.1 Börsennotierung<br />
Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 8. März 2004 zum Amtlichen Markt an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse im Teilbereich des Amtlichen Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie an der Börse Düsseldorf zugelassen<br />
werden.<br />
3.3.2 Abrechnung<br />
Der Bezugspreis zuzüglich Effektenprovision ist von den Erwerbern voraussichtlich am 23. März<br />
2004 zu entrichten. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die buchmäßige Lieferung der Aktien<br />
durch die Clearstream Banking <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main.<br />
3.3.3 Kennnummern<br />
Wertpapier-Kennnummer: A0A HTU<br />
ISIN Code: DE000A0AHTU1<br />
Common Code: [•]<br />
Börsenkürzel: DBA.ETR<br />
Bei Zulassung werden die Neuen Aktien aufgrund der unterschiedlichen Gewinnanteil-Berechtigung<br />
unter der Wertpapier-Kennnummer AOA HTU und bei Lieferung und Einbeziehung in den<br />
Börsenhandel unter der Wertpapier-Kennnummer der DB<strong>AG</strong>-Aktien, 550 8105, geführt werden.<br />
Die Neuen Aktien werden nach der Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. März 2004<br />
geliefert und haben demnach bei Lieferung die gleiche Gewinnanteil-Berechtigung wie die<br />
bestehenden Aktien. Daher haben die Neuen Aktien im Zeitpunkt der Lieferung die gleiche<br />
Wertpapier-Kennnummer und ISIN Code wie die bestehenden Aktien.<br />
3.3.4 Verbriefung<br />
Die Aktien sind in einer oder mehreren Sammelurkunden verbrieft, die bei der Clearstream<br />
Banking <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main, hinterlegt ist bzw. sind.<br />
Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der<br />
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Es können Sammelurkunden ausgegeben werden.<br />
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.<br />
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