Deutsche Beteiligungs AG
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4.1.13 Haftung als Fondsinitiator und Reputationsrisiko<br />
Die Gesellschaft ist auch als Initiator von Parallelfonds tätig, deren Verwaltung sie übernimmt<br />
und mit denen sie gemeinsam in Portfoliounternehmen investiert (siehe „Geschäftstätigkeit<br />
des Emittenten – Das Geschäftskonzept der DB<strong>AG</strong>“). So hat die Gesellschaft insbesondere im<br />
Jahr 2003 den Fund IV sowie zuvor die Fonds III GmbH initiiert. Als Fondsinitiator ist die Gesellschaft<br />
den Investoren gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie im Zusammenhang<br />
mit dem Fonds unzutreffende, unvollständige oder irreführende Angaben macht, die<br />
wesentlich für die Anlageentscheidung der Investoren sind, sofern die Gesellschaft dabei<br />
mindestens fahrlässig gehandelt hat. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass sie in der Vergangenheit<br />
als Initiator von <strong>Beteiligungs</strong>fonds keine Angaben gemacht hat, die in irgendeinem<br />
wesentlichen Punkt unzutreffend, unvollständig oder irreführend waren und geht davon aus,<br />
dass dies auch in Zukunft nicht der Fall sein wird. Die Gesellschaft geht auch davon aus, dass<br />
sie die erforderliche Sorgfalt bei der Angabe der Informationen hat walten lassen. Es kann<br />
jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft u.U. unwissentlich inhaltlich unzutreffende,<br />
unvollständige oder irreführende Angaben gemacht hat, was gegebenenfalls zu<br />
Schadensersatzverpflichtungen gegenüber den Investoren der <strong>Beteiligungs</strong>fonds führen könnte.<br />
Eine erfolgreiche Schadensersatzklage von Fondsinvestoren würde nicht nur die Reputation<br />
der Gesellschaft u.U. erheblich schädigen, sondern könnte auch die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der Gesellschaft und des DB<strong>AG</strong>-Konzerns insgesamt erheblich nachteilig beeinflussen.<br />
4.1.14 Währungsrisiken<br />
Der DB<strong>AG</strong>-Konzern ist derzeit an verschiedenen Portfoliounternehmen einschließlich Fondsgesellschaften<br />
beteiligt, für die er Kaufpreise in Fremdwährungen gezahlt hat (siehe auch „Geschäftstätigkeit<br />
des Emittenten – Portfoliostruktur – Portfolio nach Regionen“). Bei der Bewertung dieser<br />
Beteiligungen für die Abschlüsse der Gesellschaft und des DB<strong>AG</strong>-Konzerns müssen ggf. Wechselkursschwankungen<br />
berücksichtigt werden. Außerdem erwartet die DB<strong>AG</strong>, dass bei einem<br />
Verkauf dieser Beteiligungen Kaufpreise ebenfalls in Fremdwährungen bezahlt werden. Der<br />
DB<strong>AG</strong>-Konzern hielt zum 31. Oktober 2003 Beteiligungen in einem Buchwert von insgesamt<br />
rund 71,8 Mio. Euro, die auf der Grundlage eines durchschnittlichen Euro/USD-Kurses von<br />
1:1,038 in Euro umgerechnet wurden. Außerdem hielt die Gesellschaft zum 31. Oktober 2003<br />
Beteiligungen in einem Buchwert von insgesamt rund 0,4 Mio. Euro, die auf der Grundlage<br />
eines durchschnittlichen Euro/GBP-Kurses von 1:0,71 in Euro erworben wurden. Die Beteiligungen<br />
in Fremdwährung entsprechen rund 28,2 % des Buchwerts aller Beteiligungen des DB<strong>AG</strong>-Konzerns.<br />
Die Umrechnungskurse des US-Dollar und des britischen Pfund sind ständigen Kursschwankungen<br />
unterworfen. Je nach Zeitpunkt der Investition und der Veräußerung derselben Beteiligung<br />
werden die Gesellschaften des DB<strong>AG</strong>-Konzerns einen Kursgewinn oder -verlust bei dieser<br />
Beteiligung zusätzlich zu einem Veräußerungsgewinn oder -verlust realisieren.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass eine nachteilige Veränderung der Umrechnungskurse einen<br />
Veräußerungsgewinn einer Fremdwährungsinvestition schmälert oder zunichte macht oder<br />
einen Veräußerungsverlust noch zusätzlich erhöht und sich damit entsprechend negativ auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des DB<strong>AG</strong>-Konzerns insgesamt auswirken<br />
kann.<br />
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