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Deutsche Beteiligungs AG

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4.1.13 Haftung als Fondsinitiator und Reputationsrisiko<br />

Die Gesellschaft ist auch als Initiator von Parallelfonds tätig, deren Verwaltung sie übernimmt<br />

und mit denen sie gemeinsam in Portfoliounternehmen investiert (siehe „Geschäftstätigkeit<br />

des Emittenten – Das Geschäftskonzept der DB<strong>AG</strong>“). So hat die Gesellschaft insbesondere im<br />

Jahr 2003 den Fund IV sowie zuvor die Fonds III GmbH initiiert. Als Fondsinitiator ist die Gesellschaft<br />

den Investoren gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie im Zusammenhang<br />

mit dem Fonds unzutreffende, unvollständige oder irreführende Angaben macht, die<br />

wesentlich für die Anlageentscheidung der Investoren sind, sofern die Gesellschaft dabei<br />

mindestens fahrlässig gehandelt hat. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass sie in der Vergangenheit<br />

als Initiator von <strong>Beteiligungs</strong>fonds keine Angaben gemacht hat, die in irgendeinem<br />

wesentlichen Punkt unzutreffend, unvollständig oder irreführend waren und geht davon aus,<br />

dass dies auch in Zukunft nicht der Fall sein wird. Die Gesellschaft geht auch davon aus, dass<br />

sie die erforderliche Sorgfalt bei der Angabe der Informationen hat walten lassen. Es kann<br />

jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft u.U. unwissentlich inhaltlich unzutreffende,<br />

unvollständige oder irreführende Angaben gemacht hat, was gegebenenfalls zu<br />

Schadensersatzverpflichtungen gegenüber den Investoren der <strong>Beteiligungs</strong>fonds führen könnte.<br />

Eine erfolgreiche Schadensersatzklage von Fondsinvestoren würde nicht nur die Reputation<br />

der Gesellschaft u.U. erheblich schädigen, sondern könnte auch die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Gesellschaft und des DB<strong>AG</strong>-Konzerns insgesamt erheblich nachteilig beeinflussen.<br />

4.1.14 Währungsrisiken<br />

Der DB<strong>AG</strong>-Konzern ist derzeit an verschiedenen Portfoliounternehmen einschließlich Fondsgesellschaften<br />

beteiligt, für die er Kaufpreise in Fremdwährungen gezahlt hat (siehe auch „Geschäftstätigkeit<br />

des Emittenten – Portfoliostruktur – Portfolio nach Regionen“). Bei der Bewertung dieser<br />

Beteiligungen für die Abschlüsse der Gesellschaft und des DB<strong>AG</strong>-Konzerns müssen ggf. Wechselkursschwankungen<br />

berücksichtigt werden. Außerdem erwartet die DB<strong>AG</strong>, dass bei einem<br />

Verkauf dieser Beteiligungen Kaufpreise ebenfalls in Fremdwährungen bezahlt werden. Der<br />

DB<strong>AG</strong>-Konzern hielt zum 31. Oktober 2003 Beteiligungen in einem Buchwert von insgesamt<br />

rund 71,8 Mio. Euro, die auf der Grundlage eines durchschnittlichen Euro/USD-Kurses von<br />

1:1,038 in Euro umgerechnet wurden. Außerdem hielt die Gesellschaft zum 31. Oktober 2003<br />

Beteiligungen in einem Buchwert von insgesamt rund 0,4 Mio. Euro, die auf der Grundlage<br />

eines durchschnittlichen Euro/GBP-Kurses von 1:0,71 in Euro erworben wurden. Die Beteiligungen<br />

in Fremdwährung entsprechen rund 28,2 % des Buchwerts aller Beteiligungen des DB<strong>AG</strong>-Konzerns.<br />

Die Umrechnungskurse des US-Dollar und des britischen Pfund sind ständigen Kursschwankungen<br />

unterworfen. Je nach Zeitpunkt der Investition und der Veräußerung derselben Beteiligung<br />

werden die Gesellschaften des DB<strong>AG</strong>-Konzerns einen Kursgewinn oder -verlust bei dieser<br />

Beteiligung zusätzlich zu einem Veräußerungsgewinn oder -verlust realisieren.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass eine nachteilige Veränderung der Umrechnungskurse einen<br />

Veräußerungsgewinn einer Fremdwährungsinvestition schmälert oder zunichte macht oder<br />

einen Veräußerungsverlust noch zusätzlich erhöht und sich damit entsprechend negativ auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des DB<strong>AG</strong>-Konzerns insgesamt auswirken<br />

kann.<br />

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