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Deutsche Beteiligungs AG

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Die Gesellschaft nutzt grundsätzlich drei Veräußerungsmöglichkeiten:<br />

• Verkauf an strategische Investoren<br />

• Verkauf an Finanzinvestoren<br />

• Veräußerung über die Börse<br />

Bei Wachstumsfinanzierungen, bei denen die Gesellschaft – auch gemeinsam mit Parallelfonds<br />

und eventuellen Co-Investoren – lediglich eine Minderheitsbeteiligung hält, kann sich auch ein<br />

Verkauf an den Hauptgesellschafter des Portfoliounternehmens anbieten.<br />

Bei der Veräußerung von Beteiligungen der Gesellschaft standen in der Vergangenheit Veräußerungen<br />

an strategische Investoren, also der Verkauf an ein anderes Unternehmen, das durch<br />

den Erwerb des Portfoliounternehmens beispielsweise die eigene Produktpalette, die regionale<br />

Präsenz oder die Wertschöpfungskette ausweiten kann, im Vordergrund und werden voraussichtlich<br />

auch zukünftig weiter im Vordergrund stehen.<br />

Zur Vorbereitung der Veräußerung eines Portfoliounternehmens an einen strategischen Investor<br />

oder an einen Finanzinvestor sowie bei einem Börsengang wird in der Regel eine Investmentbank<br />

oder ein M&A-Berater beauftragt, potentielle Käufer anzusprechen und den Veräußerungsprozess<br />

insgesamt zu steuern.<br />

Soweit Veräußerungen über die Börse unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation an den<br />

Kapitalmärkten in Betracht kommen, erfolgen diese regelmäßig über die Erstplatzierung und<br />

eine spätere Umplatzierung der Anteile.<br />

Der Zeitpunkt der Veräußerung hängt dabei nicht nur von der Umsetzung des Business-Plans<br />

und der von der Gesellschaft geplanten Haltedauer, sondern vor allem auch von der jeweiligen<br />

Branchenkonjunktur, der allgemeinen Konjunktur, der politischen Stimmung sowie der Stimmung<br />

an den Finanzmärkten und dem Markt für Unternehmensbeteiligungen, technologischen<br />

Umwälzungen, dem technischen Fortschritt und einer Reihe anderer Faktoren ab. Diese Faktoren<br />

können eine Veräußerung zu den gewünschten Konditionen deutlich einschränken.<br />

5.3.2 Managementtätigkeit für Parallelfonds<br />

Die Gesellschaft bzw. der DB<strong>AG</strong>-Konzern hat einen überwiegenden Teil ihrer Beteiligungen an<br />

Unternehmen in der Vergangenheit im Wege gemeinsamer Investments mit Parallelfonds, für die<br />

sie bzw. er auch Managementaufgaben wahrnimmt, erworben. Die Gesellschaft beabsichtigt,<br />

auch in Zukunft in der Regel gemeinsam mit von ihr gemanagten Parallelfonds zu investieren.<br />

Die Managementtätigkeit der Gesellschaft für diese Parallelfonds umfasst während der Investitionsphase<br />

die Suche nach geeigneten Portfoliounternehmen und die Unterstützung der Parallelfonds<br />

bei der Analyse und Bewertung der potentiellen Portfoliounternehmen sowie die Strukturierung<br />

des Erwerbs der Beteiligung, dessen Vorbereitung und Durchführung. Dies umfasst das<br />

Erstellen einer Entscheidungsvorlage für das Entscheidungsorgan des jeweiligen Parallelfonds<br />

und die Beschaffung von Refinanzierungsmitteln. Die Investitionsvorschläge sehen stets vor,<br />

dass der Parallelfonds gemeinsam mit der Gesellschaft oder einem ihrer Konzernunternehmen in<br />

das betreffende Portfoliounternehmen investiert.<br />

Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft die Verwaltung, Beratung und die Betreuung der<br />

Beteiligungen der Parallelfonds, insbesondere deren laufende Berichterstattung über die<br />

geschäftliche Entwicklung und die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte und -pflichten.<br />

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