Deutsche Beteiligungs AG
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Die Gesellschaft nutzt grundsätzlich drei Veräußerungsmöglichkeiten:<br />
• Verkauf an strategische Investoren<br />
• Verkauf an Finanzinvestoren<br />
• Veräußerung über die Börse<br />
Bei Wachstumsfinanzierungen, bei denen die Gesellschaft – auch gemeinsam mit Parallelfonds<br />
und eventuellen Co-Investoren – lediglich eine Minderheitsbeteiligung hält, kann sich auch ein<br />
Verkauf an den Hauptgesellschafter des Portfoliounternehmens anbieten.<br />
Bei der Veräußerung von Beteiligungen der Gesellschaft standen in der Vergangenheit Veräußerungen<br />
an strategische Investoren, also der Verkauf an ein anderes Unternehmen, das durch<br />
den Erwerb des Portfoliounternehmens beispielsweise die eigene Produktpalette, die regionale<br />
Präsenz oder die Wertschöpfungskette ausweiten kann, im Vordergrund und werden voraussichtlich<br />
auch zukünftig weiter im Vordergrund stehen.<br />
Zur Vorbereitung der Veräußerung eines Portfoliounternehmens an einen strategischen Investor<br />
oder an einen Finanzinvestor sowie bei einem Börsengang wird in der Regel eine Investmentbank<br />
oder ein M&A-Berater beauftragt, potentielle Käufer anzusprechen und den Veräußerungsprozess<br />
insgesamt zu steuern.<br />
Soweit Veräußerungen über die Börse unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation an den<br />
Kapitalmärkten in Betracht kommen, erfolgen diese regelmäßig über die Erstplatzierung und<br />
eine spätere Umplatzierung der Anteile.<br />
Der Zeitpunkt der Veräußerung hängt dabei nicht nur von der Umsetzung des Business-Plans<br />
und der von der Gesellschaft geplanten Haltedauer, sondern vor allem auch von der jeweiligen<br />
Branchenkonjunktur, der allgemeinen Konjunktur, der politischen Stimmung sowie der Stimmung<br />
an den Finanzmärkten und dem Markt für Unternehmensbeteiligungen, technologischen<br />
Umwälzungen, dem technischen Fortschritt und einer Reihe anderer Faktoren ab. Diese Faktoren<br />
können eine Veräußerung zu den gewünschten Konditionen deutlich einschränken.<br />
5.3.2 Managementtätigkeit für Parallelfonds<br />
Die Gesellschaft bzw. der DB<strong>AG</strong>-Konzern hat einen überwiegenden Teil ihrer Beteiligungen an<br />
Unternehmen in der Vergangenheit im Wege gemeinsamer Investments mit Parallelfonds, für die<br />
sie bzw. er auch Managementaufgaben wahrnimmt, erworben. Die Gesellschaft beabsichtigt,<br />
auch in Zukunft in der Regel gemeinsam mit von ihr gemanagten Parallelfonds zu investieren.<br />
Die Managementtätigkeit der Gesellschaft für diese Parallelfonds umfasst während der Investitionsphase<br />
die Suche nach geeigneten Portfoliounternehmen und die Unterstützung der Parallelfonds<br />
bei der Analyse und Bewertung der potentiellen Portfoliounternehmen sowie die Strukturierung<br />
des Erwerbs der Beteiligung, dessen Vorbereitung und Durchführung. Dies umfasst das<br />
Erstellen einer Entscheidungsvorlage für das Entscheidungsorgan des jeweiligen Parallelfonds<br />
und die Beschaffung von Refinanzierungsmitteln. Die Investitionsvorschläge sehen stets vor,<br />
dass der Parallelfonds gemeinsam mit der Gesellschaft oder einem ihrer Konzernunternehmen in<br />
das betreffende Portfoliounternehmen investiert.<br />
Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft die Verwaltung, Beratung und die Betreuung der<br />
Beteiligungen der Parallelfonds, insbesondere deren laufende Berichterstattung über die<br />
geschäftliche Entwicklung und die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte und -pflichten.<br />
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