Deutsche Beteiligungs AG
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11 Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland<br />
Dieser Abschnitt „Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland“ enthält eine kurze<br />
Zusammenfassung einiger wichtiger deutscher Besteuerungsgrundsätze, die im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb, dem Halten oder der Übertragung von Aktien bedeutsam sind oder<br />
werden können. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine umfassende und vollständige Darstellung<br />
sämtlicher steuerlicher Aspekte, die für Aktionäre relevant sein können. Grundlage dieser<br />
Zusammenfassung ist das zur Zeit der Erstellung dieses Prospektes geltende nationale<br />
deutsche Steuerrecht sowie Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen, die derzeit<br />
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten abgeschlossen sind. In beiden<br />
Bereichen können sich Bestimmungen – unter Umständen auch rückwirkend – ändern. Potentiellen<br />
Käufern von Aktien wird daher empfohlen, wegen der Steuerfolgen des Kaufs, des<br />
Haltens sowie der Veräußerung bzw. unentgeltlichen Übertragung von Aktien und wegen des<br />
bei einer ggf. möglichen Erstattung deutscher Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzuhaltenden<br />
Verfahrens ihre steuerlichen Berater zu konsultieren. Diese sind in der Lage, auch die<br />
besonderen steuerlichen Verhältnisse des einzelnen Aktionärs zutreffend zu berücksichtigen.<br />
11.1 Besteuerung der Gesellschaft<br />
<strong>Deutsche</strong> Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich einer gewinnabhängigen Gewerbesteuer,<br />
der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Die Bemessung der Gewerbesteuer<br />
ist abhängig (i) von dem im Wesentlichen nach den Grundsätzen des deutschen Körperschaftsteuergesetzes<br />
ermittelten Gewinn, der für Gewerbesteuerzwecke durch Hinzurechnungen<br />
bzw. Kürzungen korrigiert wird, und (ii) davon, in welcher Gemeinde die Gesellschaft<br />
Betriebsstätten unterhält. Bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Gewinns der Kapitalgesellschaft<br />
ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Gesellschaft ist als<br />
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften<br />
anerkannt und deshalb von der Gewerbesteuer befreit.<br />
<strong>Deutsche</strong> Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer mit einem einheitlichen<br />
Satz von 25% für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag<br />
in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer erhoben.<br />
Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften an die Gesellschaft sind von der Körperschaftsteuer<br />
und Gewerbesteuer befreit. Allerdings gelten 5% der Dividende als nicht abzugsfähige<br />
Betriebsausgaben.<br />
Soweit die Gesellschaft über einen Übergangszeitraum von 15 Wirtschaftsjahren Gewinne, die<br />
in Wirtschaftsjahren vor 2001 thesauriert worden sind, an ihre Aktionäre ausschüttet, vermindert<br />
sich ihre Körperschaftsteuerlast um einen Betrag in Höhe von 1/6 der jeweiligen Gewinnausschüttung<br />
bis zur Höhe des für die Gesellschaft festgestellten Körperschaftsteuerguthabens<br />
auf thesaurierte Gewinne. Bis zum Ablauf der 15 Wirtschaftsjahre nicht durch Ausschüttungen<br />
realisierte Körperschaftsteuerguthaben verfallen. Werden in diesen Wirtschaftsjahren<br />
bestimmte steuerfreie Erträge, die aus der Zeit vor dem Jahr 2001 herrühren, ausgeschüttet,<br />
muss die Gesellschaft diese im Grundsatz mit einem Steuersatz von 30% nachversteuern.<br />
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