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Deutsche Beteiligungs AG

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11 Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland<br />

Dieser Abschnitt „Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland“ enthält eine kurze<br />

Zusammenfassung einiger wichtiger deutscher Besteuerungsgrundsätze, die im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb, dem Halten oder der Übertragung von Aktien bedeutsam sind oder<br />

werden können. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine umfassende und vollständige Darstellung<br />

sämtlicher steuerlicher Aspekte, die für Aktionäre relevant sein können. Grundlage dieser<br />

Zusammenfassung ist das zur Zeit der Erstellung dieses Prospektes geltende nationale<br />

deutsche Steuerrecht sowie Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen, die derzeit<br />

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten abgeschlossen sind. In beiden<br />

Bereichen können sich Bestimmungen – unter Umständen auch rückwirkend – ändern. Potentiellen<br />

Käufern von Aktien wird daher empfohlen, wegen der Steuerfolgen des Kaufs, des<br />

Haltens sowie der Veräußerung bzw. unentgeltlichen Übertragung von Aktien und wegen des<br />

bei einer ggf. möglichen Erstattung deutscher Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzuhaltenden<br />

Verfahrens ihre steuerlichen Berater zu konsultieren. Diese sind in der Lage, auch die<br />

besonderen steuerlichen Verhältnisse des einzelnen Aktionärs zutreffend zu berücksichtigen.<br />

11.1 Besteuerung der Gesellschaft<br />

<strong>Deutsche</strong> Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich einer gewinnabhängigen Gewerbesteuer,<br />

der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Die Bemessung der Gewerbesteuer<br />

ist abhängig (i) von dem im Wesentlichen nach den Grundsätzen des deutschen Körperschaftsteuergesetzes<br />

ermittelten Gewinn, der für Gewerbesteuerzwecke durch Hinzurechnungen<br />

bzw. Kürzungen korrigiert wird, und (ii) davon, in welcher Gemeinde die Gesellschaft<br />

Betriebsstätten unterhält. Bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Gewinns der Kapitalgesellschaft<br />

ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Gesellschaft ist als<br />

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften<br />

anerkannt und deshalb von der Gewerbesteuer befreit.<br />

<strong>Deutsche</strong> Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer mit einem einheitlichen<br />

Satz von 25% für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer erhoben.<br />

Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften an die Gesellschaft sind von der Körperschaftsteuer<br />

und Gewerbesteuer befreit. Allerdings gelten 5% der Dividende als nicht abzugsfähige<br />

Betriebsausgaben.<br />

Soweit die Gesellschaft über einen Übergangszeitraum von 15 Wirtschaftsjahren Gewinne, die<br />

in Wirtschaftsjahren vor 2001 thesauriert worden sind, an ihre Aktionäre ausschüttet, vermindert<br />

sich ihre Körperschaftsteuerlast um einen Betrag in Höhe von 1/6 der jeweiligen Gewinnausschüttung<br />

bis zur Höhe des für die Gesellschaft festgestellten Körperschaftsteuerguthabens<br />

auf thesaurierte Gewinne. Bis zum Ablauf der 15 Wirtschaftsjahre nicht durch Ausschüttungen<br />

realisierte Körperschaftsteuerguthaben verfallen. Werden in diesen Wirtschaftsjahren<br />

bestimmte steuerfreie Erträge, die aus der Zeit vor dem Jahr 2001 herrühren, ausgeschüttet,<br />

muss die Gesellschaft diese im Grundsatz mit einem Steuersatz von 30% nachversteuern.<br />

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