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Deutsche Beteiligungs AG

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gungsmöglichkeit weiter verfolgt werden soll. Im Falle einer positiven Entscheidung stellt die<br />

Gesellschaft ein Projektteam zusammen, das in der Regel aus einem Vorstandsmitglied, einem<br />

Co-Referenten auf Vorstandsebene sowie regelmäßig zwei bis vier weiteren Mitarbeitern besteht.<br />

In diesem Fall unterbreitet die Gesellschaft den potentiellen Verkäufern ein vorläufiges Angebot<br />

in Form eines sogenannten Letter of Intent. Auf dieser Basis führt die Gesellschaft regelmäßig<br />

eine Prüfung des Unternehmens (Due Diligence) durch. Dazu zieht die Gesellschaft in aller<br />

Regel externe Berater verschiedener Disziplinen hinzu.<br />

Haben sich nach Abschluss der Prüfung des Unternehmens keine Gründe gegen das Eingehen<br />

einer Beteiligung ergeben, gibt die Gesellschaft gegenüber den potentiellen Verkäufern in der<br />

Regel ein Angebot über den Erwerb der Beteiligung ab, das in der Regel unter der Bedingung<br />

der Zustimmung des Vorstands der Gesellschaft, einem Finanzierungsvorbehalt und gegebenenfalls<br />

weiteren spezifischen auf das zu erwerbende Unternehmen bezogene Vorbehalten<br />

steht. Die Entscheidung über das Eingehen einer Beteiligung ist vom Vorstand der Gesellschaft<br />

mit einstimmigem Beschluss zu fassen. Wenn das <strong>Beteiligungs</strong>engagement der Gesellschaft<br />

oder eines ihrer Konzernunternehmen einen Investitionsbetrag von 20 Mio. Euro (ohne Beteiligung<br />

der Parallelfonds und Co-Investoren) übersteigt, ist zusätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

der Gesellschaft erforderlich. Bei Investitionen, die 10 Mio. Euro übersteigen, ist der<br />

Aufsichtsrat unmittelbar nach der Entscheidung des Vorstands zu informieren.<br />

Bei Beteiligungen an Private-Equity-Fonds im Ausland treffen grundsätzlich die jeweiligen<br />

Manager der ausländischen Fondsgesellschaften die Investitionsentscheidung. Sofern die<br />

Gesellschaft oder eines ihrer Konzernunternehmen unmittelbar im Ausland als Co-Investor<br />

investiert, trifft der Vorstand der Gesellschaft die Investitionsentscheidung. Er verlässt sich<br />

dabei grundsätzlich auf die Ergebnisse der von dem ausländischen Partner durchgeführten<br />

Prüfungen des Portfoliounternehmens. Bei Investitionen, die 10 Mio. Euro übersteigen, ist der<br />

Aufsichtsrat unmittelbar nach der Entscheidung des Vorstands zu informieren.<br />

(iv) Typische Investitionsstruktur<br />

Im Folgenden wird die Investitionsstruktur gemäß der aktuellen Strategie der Gesellschaft dargestellt.<br />

Das derzeitige Portfolio spiegelt diese Investitionsstruktur nur eingeschränkt wider, da<br />

es von Investitionsentscheidungen aus zurückliegenden Jahren geprägt ist, für die die derzeitige<br />

Strategie noch nicht maßgeblich war (siehe „Geschäftstätigkeit des Emittenten – Unternehmensziele<br />

und -strategie“).<br />

Nach Maßgabe ihrer gegenwärtigen Strategie erwerben die Gesellschaft bzw. der DB<strong>AG</strong>-Konzern<br />

Beteiligungen in erster Linie im Rahmen von Management-Buy-outs. Darüber hinaus beabsichtigt<br />

die Gesellschaft bzw. der DB<strong>AG</strong>-Konzern, sich in Einzelfällen an Unternehmen zum Zwecke<br />

der Wachstumsfinanzierung zu beteiligen sowie Anteile an ausländischen Private-Equity-Fonds<br />

zu erwerben.<br />

Bei der Beteiligung im Rahmen von Management-Buy-outs beabsichtigt die Gesellschaft, in der<br />

Regel gemeinsam mit von ihr gemanagten Parallelfonds und gegebenenfalls anderen Co-Investoren<br />

Beteiligungen einzugehen, die dieser Investorengruppe gemeinsam die Kontrolle über<br />

die betreffenden Portfoliounternehmen verschafft. Dies erfolgt grundsätzlich über die Einschaltung<br />

einer Erwerbergesellschaft, die die Anteile an dem Portfoliounternehmen erwirbt und<br />

damit direkt hält. An dieser Erwerbergesellschaft beteiligt sich eine Gesellschaft des DB<strong>AG</strong>-<br />

Konzerns typischerweise mit bis zu 30 % und der Parallelfonds sowie gegebenenfalls Co-Investoren<br />

mit den verbleibenden Anteilen, soweit diese nicht von dem Management des Portfoliounternehmens<br />

erworben werden. Typischerweise hält das Management des Portfoliounternehmens<br />

bei einer Management-Buy-out-Transaktion der Gesellschaft zwischen 5 % und 15 % der<br />

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