Deutsche Beteiligungs AG
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Abs. 6 HGB umgestellt sowie um die Posten „Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen“ und<br />
„Verluste aus dem Abgang von Beteiligungen“ erweitert.<br />
Nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB sind einige Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zusammengefasst<br />
und im Anhang gesondert ausgewiesen, um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern.<br />
Die „Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen“ erfassen den Differenzbetrag zwischen<br />
erzielten Erlösen und Buchwerten.<br />
Unter „Verluste aus dem Abgang von Beteiligungen“ werden Differenzbeträge ausgewiesen,<br />
soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen.<br />
Im Interesse der Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den<br />
Posten der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung anzubringenden Vermerke ebenso<br />
wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im<br />
Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.<br />
D. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Anlagevermögen<br />
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger<br />
Abschreibungen (lineare Methode) bewertet. Die Abschreibungen richten sich nach der voraussichtlichen<br />
Nutzungsdauer.<br />
Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Im Anlagespiegel wird<br />
der Abgang der geringwertigen Anlagegüter bereits im Jahr des Zugangs berücksichtigt.<br />
Zugänge beim beweglichen Sachanlagevermögen aus der ersten Hälfte des Geschäftsjahres<br />
werden mit dem vollen Jahresbetrag, Zugänge aus der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres mit<br />
dem halben Jahresbetrag abgeschrieben.<br />
Die Finanzanlagen sind nach dem Grundsatz der Einzelbewertung mit den Anschaffungskosten<br />
bilanziert. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen wird durch außerplanmäßige<br />
Abschreibungen Rechnung getragen.<br />
Umlaufvermögen<br />
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert<br />
angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt.<br />
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem<br />
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.<br />
Rückstellungen<br />
Die Rückstellungen werden jeweils in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung zum Bilanzstichtag erforderlich ist, um erkennbare Risiken und ungewisse<br />
Verpflichtungen abzudecken.<br />
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