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Deutsche Beteiligungs AG

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4.1.15 Abhängigkeit von Personen in Schlüsselpositionen<br />

Die Mitglieder des leitenden Managements der DB<strong>AG</strong> verfügen über ein umfangreiches Knowhow<br />

sowie über wichtige persönliche Beziehungen zu Investoren, Kreditinstituten, anderen<br />

Institutionen und Einzelpersonen. Damit hängt der Erfolg der Gesellschaft wesentlich von diesen<br />

Personen ab. Darüber hinaus haben die Investoren von dem Parallelfonds Fund IV (siehe<br />

„Geschäftstätigkeit des Emittenten – Das Geschäftskonzept der DB<strong>AG</strong> – Parallelinvestitionen<br />

mit Fund IV“) das Recht, bei Ausscheiden von zwei von vier Schlüsselpersonen, bei denen es<br />

sich um die Herren von Hodenberg, Löffler, Grede und Irle handelt, nach Auflage des Fonds, die<br />

Investitionsperiode vorzeitig zu beenden. Nach der Auflage dieses Fonds schied mit Herrn Irle<br />

bereits eine Schlüsselperson aus. Sollten die Investoren bei dem Ausscheiden einer weiteren<br />

Schlüsselperson von diesem Recht Gebrauch machen, müsste der DB<strong>AG</strong>-Konzern zumindest<br />

vorübergehend seine Investitionstätigkeit reduzieren bzw. seine Strategie modifizieren (siehe<br />

„Ausfall der Parallelfonds als Co-Investoren“).<br />

Das Ausscheiden von derzeitigen Vorstandsmitgliedern oder einer oder mehreren Personen<br />

aus dem leitenden Management der DB<strong>AG</strong> könnte die allgemeine Geschäftstätigkeit sowie die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des DB<strong>AG</strong>-Konzerns insgesamt<br />

daher u.U. erheblich nachteilig beeinflussen.<br />

4.1.16 Abhängigkeit von der Gewinnung qualifizierten Personals<br />

Der bisherige wirtschaftliche Erfolg des DB<strong>AG</strong>-Konzerns beruhte zu einem wesentlichen Teil<br />

auf den Fähigkeiten und dem besonderen Einsatz der Mitarbeiter. Der wirtschaftliche Erfolg der<br />

Gesellschaft wird u.a. auch zukünftig davon abhängen, dass qualifizierte Mitarbeiter dem<br />

Unternehmen zur Verfügung stehen. Der Vorstand der DB<strong>AG</strong> versucht, unter anderem durch<br />

eine angemessene Vergütungsstruktur mit erfolgsabhängigen Bestandteilen, die Gewährung<br />

von Aktienoptionen bzw. Mitarbeiteraktien, identifikationsfördernde Maßnahmen sowie Weiterbildungsveranstaltungen<br />

der Bedeutung qualifizierter Mitarbeiter für den Erfolg der DB<strong>AG</strong> und<br />

des DB<strong>AG</strong>-Konzerns Rechnung zu tragen. Er geht davon aus, dass einer unerwünschten Personalfluktuation<br />

damit vorgebeugt werden kann. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass es der Gesellschaft nicht gelingen wird, in Zukunft qualifiziertes Personal einzustellen und<br />

zu halten. Sollte dies eintreten, hätte dies nachteilige Auswirkungen auf die allgemeine<br />

Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des<br />

DB<strong>AG</strong>-Konzerns insgesamt.<br />

4.1.17 Wegfall der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist seit 1987 als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach dem UBGG anerkannt.<br />

Die Anerkennung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, die in dem Kapitel<br />

„Geschäftstätigkeit des Emittenten – Rechtliche Rahmenbedingungen“ näher beschrieben sind<br />

und hat in erster Linie zur Folge, dass die Gesellschaft von der Gewerbesteuer befreit ist. Sollte die<br />

Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft<br />

nicht länger erfüllen, der Status als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft aus anderen<br />

Gründen aberkannt werden oder sollte sich die Gesetzeslage ändern, so dass die für die Gesellschaft<br />

aus der Stellung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft resultierenden Vorteile<br />

gegebenenfalls auch rückwirkend entfielen, hätte dies entsprechend nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des DB<strong>AG</strong>-Konzerns insgesamt.<br />

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