Handbuch als PDF - StUA
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MERKBLATT: Erforderliche Antragsunterlagen für Windenergieanlagen<br />
Für Windenergieanlagen (WEA) mit mehr <strong>als</strong> 50 m Gesamthöhe ist ein Genehmigungsverfahren<br />
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Dies ergibt<br />
sich aus Nr. 1.6 Spalte 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen<br />
(4. BImSchV).<br />
Um einen reibungslosen Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu erreichen, ist es empfehlenswert,<br />
bereits vor Antragstellung mit dem Staatlichen Umweltamt Herten Kontakt<br />
aufzunehmen und Details über die Durchführung des Verfahrens zu besprechen.<br />
Ansprechpartner im Staatlichen Umweltamt Herten sind:<br />
Frau Agatz 02366/807-126<br />
Herr Lindemann 02366/807-123<br />
Die Antragsunterlagen sollten in einem Aktenordner zusammengefasst werden. Die Antragsunterlagen<br />
sollten mindestens 8fach eingereicht werden.<br />
Die Antragsunterlagen müssen die auf den folgenden Seiten aufgeführten Unterlagen<br />
enthalten. Die Formulare sind <strong>als</strong> download auf der Internetseite des <strong>StUA</strong> Herten erhältlich.<br />
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Staatliches Umweltamt Herten<br />
WINDENERGIE<br />
HANDBUCH