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Handbuch als PDF - StUA

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MERKBLATT: Erforderliche Antragsunterlagen für Windenergieanlagen<br />

Für Windenergieanlagen (WEA) mit mehr <strong>als</strong> 50 m Gesamthöhe ist ein Genehmigungsverfahren<br />

nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Dies ergibt<br />

sich aus Nr. 1.6 Spalte 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen<br />

(4. BImSchV).<br />

Um einen reibungslosen Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu erreichen, ist es empfehlenswert,<br />

bereits vor Antragstellung mit dem Staatlichen Umweltamt Herten Kontakt<br />

aufzunehmen und Details über die Durchführung des Verfahrens zu besprechen.<br />

Ansprechpartner im Staatlichen Umweltamt Herten sind:<br />

Frau Agatz 02366/807-126<br />

Herr Lindemann 02366/807-123<br />

Die Antragsunterlagen sollten in einem Aktenordner zusammengefasst werden. Die Antragsunterlagen<br />

sollten mindestens 8fach eingereicht werden.<br />

Die Antragsunterlagen müssen die auf den folgenden Seiten aufgeführten Unterlagen<br />

enthalten. Die Formulare sind <strong>als</strong> download auf der Internetseite des <strong>StUA</strong> Herten erhältlich.<br />

109<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

HANDBUCH

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