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Handbuch als PDF - StUA

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Immer möglich ist eine Synchronisierung der Schaltzeit und Blinkfolge der einzelnen WEA,<br />

die insbesondere bei größeren Windparks den Eindruck einer „Kirmesbeleuchtung“ verhindert<br />

[LuftKennzVwV]. Die Begrenzung des Abstrahlwinkels unterhalb der Horizontalen durch<br />

Abschirmeinrichtungen ist aufwändig, eine Fokussierung der Abstrahlung und damit die Einhaltung<br />

eines maximalen Abstrahlwinkels von etwa 1,5° unterhalb der Horizontalen durch<br />

Prismen ist jedoch technisch gut möglich. Die Neufassung der LuftKennzVwV fordert jedoch<br />

auch für den Bereich weiter unterhalb von 1,5° unterhalb der Horizontalen die Abstrahlung<br />

von festgelegten Mindestlichtstärken, so dass ein komplette Abschirmung des Bereiches ab<br />

1,5° unterhalb der Horizontalen gegen die LuftKennzVwV verstoßen würde und daher nicht<br />

von den Immissionsschutzbehörden gefordert werden kann. Durch eine solche Reduzierung<br />

der Abstrahlung nach unten würde allerdings auch nur der Nahbereich um eine WEA vor<br />

direktem Lichteinfall geschützt, während in größeren Entfernungen und durch das diffuse<br />

Licht weiterhin Belästigungen auftreten. Eine viel versprechende Methode zur Verminderung<br />

der Belästigung wurde im Jahr 2003 in einem Windpark in Dorsten im Rahmen eines mit<br />

dem Verkehrsministerium abgestimmten Pilotprojektes erprobt. Dabei wird die Lichtintensität<br />

in Abhängigkeit von der Sichtweite und der Umgebungshelligkeit geregelt. Bei guter Sicht<br />

sind die WEA auch mit geringer Befeuerungsintensität gut zu sehen. In Relation zu der Umgebungshelligkeit<br />

wird die Lichtstärke so geregelt, dass stets der gleiche Helligkeitseindruck<br />

entsteht, d.h. bei schwächerer Umgebungshelligkeit wird nur eine geringere Lichtintensität<br />

der Befeuerung benötigt, um ein bestimmtes Maß an auffälliger Helligkeit zu erreichen. Nach<br />

den positiven Ergebnissen und den positiven Rückmeldungen der Anwohner wurde angestrebt,<br />

die Regelung von Befeuerungen durch derartige Sichtweitenmessgeräte in die Neufassung<br />

der LuftKennzVwV aufzunehmen. Mit der Fassung der LuftKennzVwV vom 2.9.04 ist<br />

es nun generell zulässig, die Lichtstärke in Abhängigkeit der Sichtweite zu regeln [Luft-<br />

KennzVwV], so dass es für die Genehmigungsbehörden möglich ist, eine entsprechende<br />

Auflage in die Genehmigung von WEA aufzunehmen.<br />

39<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

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