Handbuch als PDF - StUA
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Immer möglich ist eine Synchronisierung der Schaltzeit und Blinkfolge der einzelnen WEA,<br />
die insbesondere bei größeren Windparks den Eindruck einer „Kirmesbeleuchtung“ verhindert<br />
[LuftKennzVwV]. Die Begrenzung des Abstrahlwinkels unterhalb der Horizontalen durch<br />
Abschirmeinrichtungen ist aufwändig, eine Fokussierung der Abstrahlung und damit die Einhaltung<br />
eines maximalen Abstrahlwinkels von etwa 1,5° unterhalb der Horizontalen durch<br />
Prismen ist jedoch technisch gut möglich. Die Neufassung der LuftKennzVwV fordert jedoch<br />
auch für den Bereich weiter unterhalb von 1,5° unterhalb der Horizontalen die Abstrahlung<br />
von festgelegten Mindestlichtstärken, so dass ein komplette Abschirmung des Bereiches ab<br />
1,5° unterhalb der Horizontalen gegen die LuftKennzVwV verstoßen würde und daher nicht<br />
von den Immissionsschutzbehörden gefordert werden kann. Durch eine solche Reduzierung<br />
der Abstrahlung nach unten würde allerdings auch nur der Nahbereich um eine WEA vor<br />
direktem Lichteinfall geschützt, während in größeren Entfernungen und durch das diffuse<br />
Licht weiterhin Belästigungen auftreten. Eine viel versprechende Methode zur Verminderung<br />
der Belästigung wurde im Jahr 2003 in einem Windpark in Dorsten im Rahmen eines mit<br />
dem Verkehrsministerium abgestimmten Pilotprojektes erprobt. Dabei wird die Lichtintensität<br />
in Abhängigkeit von der Sichtweite und der Umgebungshelligkeit geregelt. Bei guter Sicht<br />
sind die WEA auch mit geringer Befeuerungsintensität gut zu sehen. In Relation zu der Umgebungshelligkeit<br />
wird die Lichtstärke so geregelt, dass stets der gleiche Helligkeitseindruck<br />
entsteht, d.h. bei schwächerer Umgebungshelligkeit wird nur eine geringere Lichtintensität<br />
der Befeuerung benötigt, um ein bestimmtes Maß an auffälliger Helligkeit zu erreichen. Nach<br />
den positiven Ergebnissen und den positiven Rückmeldungen der Anwohner wurde angestrebt,<br />
die Regelung von Befeuerungen durch derartige Sichtweitenmessgeräte in die Neufassung<br />
der LuftKennzVwV aufzunehmen. Mit der Fassung der LuftKennzVwV vom 2.9.04 ist<br />
es nun generell zulässig, die Lichtstärke in Abhängigkeit der Sichtweite zu regeln [Luft-<br />
KennzVwV], so dass es für die Genehmigungsbehörden möglich ist, eine entsprechende<br />
Auflage in die Genehmigung von WEA aufzunehmen.<br />
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Staatliches Umweltamt Herten<br />
WINDENERGIE<br />
HANDBUCH