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Handbuch als PDF - StUA

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Hinweise des Immissionsschutzes<br />

• Im Zuge der Programmierung der Regeltechnik der Abschalteinrichtung für die Begrenzung<br />

der Schattenwurfimmissionen müssen die betroffenen Immissionsaufpunkte vor Ort<br />

genau untersucht werden. Vor Programmierung der Regeltechnik müssen die erforderlichen<br />

Koordinaten (Rechts- und Hochwert, Höhenquote) der betroffenen Häuser und der<br />

Windenergieanlage vermessungstechnisch ermittelt werden.<br />

Schutzwürdige Räume sind:<br />

- Wohnräume und Wohndielen<br />

- Schlafräume<br />

- Arbeitsräume und Büroräume<br />

- direkt an Gebäude angrenzende Außenflächen (Terrassen und Balkone).<br />

• Es empfiehlt sich, auch Immissionsaufpunkte in der Programmierung der Abschalteinrichtung<br />

zu berücksichtigen, bei denen die Richtwerte für die Beschattungszeiten nur leicht<br />

(Dieser Hinweis lehnt sich an die Empfehlung des BWE zur Nullbeschattung an und kann insbesondere bei<br />

WEA eingesetzt werden, für die nur noch geringfügige Schattenwurfkontingente übrig bleiben, aber auch <strong>als</strong><br />

generelle Empfehlung für alle WEA verwendet werden. Ein Hinweis hat im Gegensatz zu Auflagen und Bedingungen<br />

keinen Regelungscharakter.<<br />

Hinweise zum Wasserrecht<br />

• Auf die Regelungen der VAwS wird hingewiesen.<br />

Begründung<br />

• Am [X] beantragten Sie die Errichtung und den Betrieb von [X] Windenergieanlagen mit<br />

mehr <strong>als</strong> 50 m Gesamthöhe.<br />

• In Verbindung mit den bereits bestehenden und geplanten Windenergieanlagen anderer<br />

Betreiber, die in engem räumlichen Zusammenhang mit der von Ihnen beantragten<br />

Windenergieanlagen stehen, ist eine Windfarm im Sinne des Anhangs I Nr. 1.6.[x], Spalte<br />

[x] des UVPG gegeben.<br />

>Diese Formulierung dient zur Abgrenzung der UVPG-Windfarm.<<br />

• Für die beantragten WEA war deshalb ein förmliches / vereinfachtes Genehmigungsverfahren<br />

nach § 10 / § 19 BImSchG durchzuführen.<br />

• Für die Windfarm im Sinne des UVPG war deshalb eine standortbezogene / allgemeine<br />

Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

HANDBUCH 56

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