Handbuch als PDF - StUA
Handbuch als PDF - StUA
Handbuch als PDF - StUA
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Hinweise des Immissionsschutzes<br />
• Im Zuge der Programmierung der Regeltechnik der Abschalteinrichtung für die Begrenzung<br />
der Schattenwurfimmissionen müssen die betroffenen Immissionsaufpunkte vor Ort<br />
genau untersucht werden. Vor Programmierung der Regeltechnik müssen die erforderlichen<br />
Koordinaten (Rechts- und Hochwert, Höhenquote) der betroffenen Häuser und der<br />
Windenergieanlage vermessungstechnisch ermittelt werden.<br />
Schutzwürdige Räume sind:<br />
- Wohnräume und Wohndielen<br />
- Schlafräume<br />
- Arbeitsräume und Büroräume<br />
- direkt an Gebäude angrenzende Außenflächen (Terrassen und Balkone).<br />
• Es empfiehlt sich, auch Immissionsaufpunkte in der Programmierung der Abschalteinrichtung<br />
zu berücksichtigen, bei denen die Richtwerte für die Beschattungszeiten nur leicht<br />
(Dieser Hinweis lehnt sich an die Empfehlung des BWE zur Nullbeschattung an und kann insbesondere bei<br />
WEA eingesetzt werden, für die nur noch geringfügige Schattenwurfkontingente übrig bleiben, aber auch <strong>als</strong><br />
generelle Empfehlung für alle WEA verwendet werden. Ein Hinweis hat im Gegensatz zu Auflagen und Bedingungen<br />
keinen Regelungscharakter.<<br />
Hinweise zum Wasserrecht<br />
• Auf die Regelungen der VAwS wird hingewiesen.<br />
Begründung<br />
• Am [X] beantragten Sie die Errichtung und den Betrieb von [X] Windenergieanlagen mit<br />
mehr <strong>als</strong> 50 m Gesamthöhe.<br />
• In Verbindung mit den bereits bestehenden und geplanten Windenergieanlagen anderer<br />
Betreiber, die in engem räumlichen Zusammenhang mit der von Ihnen beantragten<br />
Windenergieanlagen stehen, ist eine Windfarm im Sinne des Anhangs I Nr. 1.6.[x], Spalte<br />
[x] des UVPG gegeben.<br />
>Diese Formulierung dient zur Abgrenzung der UVPG-Windfarm.<<br />
• Für die beantragten WEA war deshalb ein förmliches / vereinfachtes Genehmigungsverfahren<br />
nach § 10 / § 19 BImSchG durchzuführen.<br />
• Für die Windfarm im Sinne des UVPG war deshalb eine standortbezogene / allgemeine<br />
Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.<br />
Staatliches Umweltamt Herten<br />
WINDENERGIE<br />
HANDBUCH 56