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Handbuch als PDF - StUA

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BESCHEIDERSTELLUNG<br />

Grundsätzliches<br />

Nach der Änderung der 4. BImSchV vom 1.7.05 stellt jede einzelne WEA mit einer Gesamthöhe<br />

von mehr <strong>als</strong> 50 m eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des BImSchG dar.<br />

Trotzdem können mehrere WEA aus verfahrensökonomischen Gründen in einem Genehmigungsverfahren<br />

und einem Genehmigungsbescheid zusammengefasst werden. Dies entspricht<br />

der langjährigen Praxis in Bezug auf genehmigungsbedürftige Anlagen: So wird z.B.<br />

für mehrere Feuerungswärmeanlagen oder auch für mehrere Lager für besondere Stoffe, die<br />

jeweils für sich einzeln die Grenze zur Genehmigungsbedürftigkeit überschreiten, ebenfalls<br />

nur ein Genehmigungsbescheid erteilt. Formaljuristisch gesehen handelt es sich dann um<br />

mehrere Genehmigungen, die in einem Schriftstück zusammengefasst sind. Wichtig dabei<br />

ist, dass für jede Anlage der Genehmigungsumfang und die jeweiligen Anforderungen spezifisch<br />

festgelegt werden.<br />

Textbausteine<br />

Redaktionelle Anmerkung: Hinweise, wann ein bestimmter Textbaustein eingesetzt werden<br />

sollte, sind >in reduzierter Schrift kursiv grau< gesetzt.<br />

Umfang der Genehmigung<br />

Die Genehmigung erstreckt sich auf folgende Anlagen, Anlagenteile und Nebeneinrichtungen:<br />

[X] Windenergieanlagen mit folgenden Daten:<br />

Typ Nennleistung Nabenhöhe Rotordurchmesser<br />

Standort<br />

Nr. Koordinaten<br />

R: H:<br />

R: H:<br />

R: H:<br />

sowie [X] zugehörige Trafostationen.<br />

• Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstücks und Netzanbindung werden<br />

von dieser Genehmigung nicht erfasst.<br />

• Für die Windenergieanlage(n) Nr. [X] wird nur der Betrieb während der Tageszeit genehmigt.<br />

Ein Betrieb dieser Anlage(n) während der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr<br />

ist unzulässig.<br />

47<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

HANDBUCH

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