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Handbuch als PDF - StUA

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02.07.2002 7 B918/02 BauR 2002,<br />

1827<br />

Zurückstellung von Baugesuchen bei Absicht zur<br />

Aufstellung eines B-Planes für die Konzentrationszone,<br />

restriktiver Ausschluss bestimmter WEA<br />

durch B-Plan im Vergleich zu F-Plan muss mit<br />

gewichtigen erwarteten nachteiligen Auswirkungen<br />

gerechtfertigt werden<br />

09.07.2002 10 B 669/02 Justizportal NRW § 80 (5) erfolgreich; Außenbereichswerte, Abstand<br />

allenfalls 250 m, Qualität der Prognose (44,39<br />

dB(A)) fraglich; Zielwerteinhaltung mit Nachmessung<br />

allein <strong>als</strong> Auflage nicht ausreichend<br />

15.07.2002 7 A 860/01 Juris Anforderungen an Darstellung von Konzentrationszonen<br />

im F-Plan; Zulässigkeit des Ansatzes<br />

von Schutzabständen zu Gebäuden, Richtfunkstrecken,<br />

Wald, Natur- und Landschaftsschutzgebieten<br />

07.08.2002 10 B 940/02 Justizportal NRW § 80 (5) erfolgreich; Baugenehmigungsverfahren;<br />

mehrere WEA, u.a. 2 Vestas V 52 850 KW, Außenbereich,<br />

Entfernung mind. 360m.<br />

Genehmigung zu unbestimmt, da verschiedene<br />

Betriebsweisen möglich (101,6 - 105,2 dB(A)),<br />

aber nicht festgelegt. Prognose über andere Anlage<br />

gleicher Bauart war nicht Bestandteil der Baugenehmigung.<br />

Selbst bei Annahme der Festlegung schallreduzierter<br />

Betriebsweise wäre die Zielvorgabe Einhaltung<br />

45 dB(A) nicht ausreichend zur Sicherstellung<br />

des Nachbarschutzes (Prognose- u. Messunsicherheit).<br />

Auflage zum messtechnischen Nachweis der<br />

Lärmrichtwerteinhaltung nicht geeignet zur Sicherstellung<br />

eines ausreichenden Nachbarschutzes<br />

Ausführungen für Hauptsacheverfahren wegen<br />

optisch erdrückender Wirkung, Schattenwurf: nach<br />

Gebietsart zu differenzieren.<br />

18.11.2002 7 A 2127/00 NVwZ 2003,<br />

756 ff.<br />

Hauptsacheverfahren zu 2 B 1591/98 und 7 B<br />

1560/98 (s.o.), Berufungsverfahren zu VG Arnsberg<br />

vom 21.3.00 (Baugenehmigung wurde aufgehoben);<br />

Berufung erfolgreich, Urteil des VG wird<br />

geändert; (gravierende) Mängel der Baugenehmigung<br />

führen nicht zu Aufhebungsanspruch, da<br />

keine Anhaltspunkte für unzumutbare Immissionen<br />

vorliegen; Gründe s.o. § 80 (5)-Verf. aber hier<br />

ausführlicher; subjektives Empfinden der Anwohner<br />

ist nicht maßgeblich; Zumutbarkeit der Änderung<br />

von Gewohnheiten/Ausweichen; nur zeitweises<br />

Erreichen der Nennleistung kein „seltenes<br />

Ereignis“, Verdeckung durch Windgeräusche nicht<br />

gegeben, alternatives Berechnungsverfahren,<br />

Sicherheitszuschläge, Lästigkeitszuschläge, Festschreibung<br />

des Schallleistungspegels geeigneter<br />

<strong>als</strong> Immissionsrichtwertfestlegung<br />

85<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

HANDBUCH

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