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Handbuch als PDF - StUA

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23.07.2004 21 B 753/03 eventuell auftretende Defekte an einer WEA berühren<br />

nicht die Lärmimmissionsprognose für die<br />

technische einwandfreie WEA; derartige Defekte<br />

sind Aufgabe der Anlagenüberwachung und stellen<br />

im Rahmen des Eilverfahrens nach § 80 (5)<br />

die Korrektheit der Genehmigung nicht in Frage;<br />

bei pitch-gesteuerten WEA ist Schallleistungspegel<br />

bei 10 m/s bzw. 95% Nennleistung <strong>als</strong> lautester<br />

Zustand anzusehen; bei schallreduzierter Betriebsweise<br />

ist analog 95% der abgeregelten Leistung<br />

bei zugehöriger Windgeschwindigkeit <strong>als</strong><br />

maßgeblicher Zustand anzusehen; baurechtliches<br />

Rücksichtnahmegebot vermittelt in Bezug auf<br />

schädliche Umwelteinwirkungen keinen höheren<br />

Schutzanspruch <strong>als</strong> das BImSchG<br />

18.11.2004 7 A 3329/01 Justizportal NRW Verunstaltung des Landschaftsbildes stellt Versagungsgrund<br />

dar; ob WEA Landschaftsbild verunstaltet,<br />

hängt von den Umständen des Einzelfalls<br />

ab; die Freistellung von den landschaftspflegerischen<br />

Eingriffsregelungen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 4<br />

LG NRW ist unabhängig davon zu betrachten<br />

11.03.2005 10 B 2462/04 Juris Immissionsprognose auch dann verwertbar, wenn<br />

weiter entfernt liegender IP nicht unmittelbar berechnet<br />

wurde; Aspekte bedrängende Wirkung,<br />

Abstandflächen, Belästigung durch Befeuerung<br />

können nicht Gegenstand eines Eilverfahrens für<br />

eine errichtet WEA sein; Begründung einer Nachbarklage<br />

kann sich nur aus nachbarschützenden<br />

Vorschriften herleiten – unterbliebenes BImSchG-<br />

Verfahren, Vorschriften des § 10 BImSchG,<br />

UVPG, Umgebungslärmrichtlinie, unterbliebene<br />

Beteiligung von Fachbehörden, Landschaftsschutz,<br />

geringfügige Verschiebung und Erhöhung<br />

gehören nicht dazu; bloße Möglichkeit von Rotorblatt-<br />

oder Eiswurf ist bei Entfernung von >680 m<br />

zur WEA nicht rücksichtslos, sondern allgemeines<br />

Lebensrisiko<br />

27.04.2005 10 B 355/05 Justizportal NRW Antrag nach § 80(7) VwGO; aufschiebende Wirkung<br />

war zuvor gem. § 80(5) VwGO angeordnet<br />

worden; durch Nachtragsbaugenehmigung wurde<br />

Schallreduzierung festgeschrieben, so dass<br />

Nachbar nun ausreichend geschützt ist; dies stellt<br />

eine Änderung der Umstände im Sinne des<br />

§ 80(7) VwGO dar; ursprüngliche Bedenken des<br />

Gerichts wurden durch geänderte Genehmigung<br />

ausgeräumt, in Folge dessen wird Vollziehbarkeit<br />

der Genehmigung wieder hergestellt<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

HANDBUCH 88

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