Handbuch als PDF - StUA
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23.07.2004 21 B 753/03 eventuell auftretende Defekte an einer WEA berühren<br />
nicht die Lärmimmissionsprognose für die<br />
technische einwandfreie WEA; derartige Defekte<br />
sind Aufgabe der Anlagenüberwachung und stellen<br />
im Rahmen des Eilverfahrens nach § 80 (5)<br />
die Korrektheit der Genehmigung nicht in Frage;<br />
bei pitch-gesteuerten WEA ist Schallleistungspegel<br />
bei 10 m/s bzw. 95% Nennleistung <strong>als</strong> lautester<br />
Zustand anzusehen; bei schallreduzierter Betriebsweise<br />
ist analog 95% der abgeregelten Leistung<br />
bei zugehöriger Windgeschwindigkeit <strong>als</strong><br />
maßgeblicher Zustand anzusehen; baurechtliches<br />
Rücksichtnahmegebot vermittelt in Bezug auf<br />
schädliche Umwelteinwirkungen keinen höheren<br />
Schutzanspruch <strong>als</strong> das BImSchG<br />
18.11.2004 7 A 3329/01 Justizportal NRW Verunstaltung des Landschaftsbildes stellt Versagungsgrund<br />
dar; ob WEA Landschaftsbild verunstaltet,<br />
hängt von den Umständen des Einzelfalls<br />
ab; die Freistellung von den landschaftspflegerischen<br />
Eingriffsregelungen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 4<br />
LG NRW ist unabhängig davon zu betrachten<br />
11.03.2005 10 B 2462/04 Juris Immissionsprognose auch dann verwertbar, wenn<br />
weiter entfernt liegender IP nicht unmittelbar berechnet<br />
wurde; Aspekte bedrängende Wirkung,<br />
Abstandflächen, Belästigung durch Befeuerung<br />
können nicht Gegenstand eines Eilverfahrens für<br />
eine errichtet WEA sein; Begründung einer Nachbarklage<br />
kann sich nur aus nachbarschützenden<br />
Vorschriften herleiten – unterbliebenes BImSchG-<br />
Verfahren, Vorschriften des § 10 BImSchG,<br />
UVPG, Umgebungslärmrichtlinie, unterbliebene<br />
Beteiligung von Fachbehörden, Landschaftsschutz,<br />
geringfügige Verschiebung und Erhöhung<br />
gehören nicht dazu; bloße Möglichkeit von Rotorblatt-<br />
oder Eiswurf ist bei Entfernung von >680 m<br />
zur WEA nicht rücksichtslos, sondern allgemeines<br />
Lebensrisiko<br />
27.04.2005 10 B 355/05 Justizportal NRW Antrag nach § 80(7) VwGO; aufschiebende Wirkung<br />
war zuvor gem. § 80(5) VwGO angeordnet<br />
worden; durch Nachtragsbaugenehmigung wurde<br />
Schallreduzierung festgeschrieben, so dass<br />
Nachbar nun ausreichend geschützt ist; dies stellt<br />
eine Änderung der Umstände im Sinne des<br />
§ 80(7) VwGO dar; ursprüngliche Bedenken des<br />
Gerichts wurden durch geänderte Genehmigung<br />
ausgeräumt, in Folge dessen wird Vollziehbarkeit<br />
der Genehmigung wieder hergestellt<br />
Staatliches Umweltamt Herten<br />
WINDENERGIE<br />
HANDBUCH 88