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Handbuch als PDF - StUA

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• Es muss durch geeignete Abschalteinrichtungen überprüfbar und nachweisbar sichergestellt<br />

werden, dass die Schattenwurf-Immissionen der WEA real an den Immissionsaufpunkten<br />

folgende Werte nicht überschreiten:<br />

IP<br />

Nr.<br />

1 [NN]<br />

2 [NN]<br />

IP-Bezeichnung<br />

WEA [X]<br />

(Typ [X])<br />

hh:mm /a<br />

WEA [Y]<br />

(Typ [Y])<br />

hh:mm / a<br />

WEA [Z]<br />

(Typ [Z])<br />

hh:mm / a<br />

Solange die WEA [Y, Z] nicht in Betrieb ist oder sofern die WEA [Y, Z] auf Nullbeschattung<br />

programmiert werden, kann das ihnen zugeordnete Schattenwurfkontingent von der<br />

WEA [X] mit genutzt werden. Sofern alle WEA an eine gemeinsame Schattenwurfabschaltung<br />

angeschlossen werden, kann für alle WEA gemeinsam die Summe der Kontingente<br />

der Einzelanlagen genutzt werden.<br />

>Diese Formulierung bietet maximale Flexibilität: Es besteht die Möglichkeit, WEA verschiedener Hersteller/Typen<br />

gemeinsam oder aber getrennt zu steuern. Ebenso besteht die Möglichkeit, Schattenwurfkontingente<br />

von weniger ertragreichen WEA auf ertragreichere WEA zu übertragen. Bei einem eventuellen Verkauf<br />

einzelner WEA sind die rechte und Pflichten die zu der betroffenen WEA gehören, klar definiert. Und schließlich<br />

trägt diese Formulierung der Tatsache Rechnung, dass nun jede einzelne WEA die nach BImSchG genehmigungsbedürftige<br />

Anlage darstellt.<<br />

• An den Immissionsaufpunkten<br />

C<br />

D<br />

[X]<br />

[X]<br />

darf kein Schatten durch die beantragte(n) Windenergieanlage(n) verursacht werden.<br />

>Hier werden IP aufgelistet, bei denen bereits durch zuvor genehmigte WEA die zulässige Beschattungsdauer<br />

vollständig ausgeschöpft ist.<<br />

• Durch die Abschalteinrichtungen ist sicherzustellen, dass an allen Immissionsaufpunkten<br />

eine Schattenwurfdauer von 30 min/d in Summe aller im Gebiet vorhandenen Windenergieanlagen<br />

nicht überschritten wird.<br />

Dabei braucht eine vorhandene Eigenbeschattung nicht berücksichtigt werden.<br />

• Die Windenergieanlagen sind an eine gemeinsame Schattenwurfabschaltung anzuschließen,<br />

welche die Abschaltung der Windenergieanlagen vernetzt steuert. Dabei ist<br />

die Vorbelastung zu berücksichtigen.<br />

>Eine gemeinsame Schattenwurfabschaltung vermeidet Abstimmungprobleme, die sich durch die Berücksichtigung<br />

von WEA, die nicht gesteuert werden können, ergeben. Vernetzte Steuerung ist mit vertretbarem<br />

Aufwand nur bei WEA gleichen Typs möglich.)<<br />

• Die ermittelten Daten zu Sonnenscheindauer, Abschalt- und Beschattungszeiträumen<br />

und müssen von der Abschalteinheit für jeden Immissionsaufpunkt registriert werden.<br />

Ebenfalls sind technische Störungen des Schattenwurfmoduls zu registrieren. Die registrierten<br />

Daten sind 3 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Staatlichen Umweltamt<br />

[X] vorzulegen.<br />

• Bei einer technischen Störung des Schattenwurfmoduls oder des Strahlungssensors sind<br />

alle WEA in den Monaten [X, Y, Z] zwischen [Uhrzeitangaben oder Sonnenaufgang und<br />

53<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

HANDBUCH

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