Handbuch als PDF - StUA
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• Es muss durch geeignete Abschalteinrichtungen überprüfbar und nachweisbar sichergestellt<br />
werden, dass die Schattenwurf-Immissionen der WEA real an den Immissionsaufpunkten<br />
folgende Werte nicht überschreiten:<br />
IP<br />
Nr.<br />
1 [NN]<br />
2 [NN]<br />
IP-Bezeichnung<br />
WEA [X]<br />
(Typ [X])<br />
hh:mm /a<br />
WEA [Y]<br />
(Typ [Y])<br />
hh:mm / a<br />
WEA [Z]<br />
(Typ [Z])<br />
hh:mm / a<br />
Solange die WEA [Y, Z] nicht in Betrieb ist oder sofern die WEA [Y, Z] auf Nullbeschattung<br />
programmiert werden, kann das ihnen zugeordnete Schattenwurfkontingent von der<br />
WEA [X] mit genutzt werden. Sofern alle WEA an eine gemeinsame Schattenwurfabschaltung<br />
angeschlossen werden, kann für alle WEA gemeinsam die Summe der Kontingente<br />
der Einzelanlagen genutzt werden.<br />
>Diese Formulierung bietet maximale Flexibilität: Es besteht die Möglichkeit, WEA verschiedener Hersteller/Typen<br />
gemeinsam oder aber getrennt zu steuern. Ebenso besteht die Möglichkeit, Schattenwurfkontingente<br />
von weniger ertragreichen WEA auf ertragreichere WEA zu übertragen. Bei einem eventuellen Verkauf<br />
einzelner WEA sind die rechte und Pflichten die zu der betroffenen WEA gehören, klar definiert. Und schließlich<br />
trägt diese Formulierung der Tatsache Rechnung, dass nun jede einzelne WEA die nach BImSchG genehmigungsbedürftige<br />
Anlage darstellt.<<br />
• An den Immissionsaufpunkten<br />
C<br />
D<br />
[X]<br />
[X]<br />
darf kein Schatten durch die beantragte(n) Windenergieanlage(n) verursacht werden.<br />
>Hier werden IP aufgelistet, bei denen bereits durch zuvor genehmigte WEA die zulässige Beschattungsdauer<br />
vollständig ausgeschöpft ist.<<br />
• Durch die Abschalteinrichtungen ist sicherzustellen, dass an allen Immissionsaufpunkten<br />
eine Schattenwurfdauer von 30 min/d in Summe aller im Gebiet vorhandenen Windenergieanlagen<br />
nicht überschritten wird.<br />
Dabei braucht eine vorhandene Eigenbeschattung nicht berücksichtigt werden.<br />
• Die Windenergieanlagen sind an eine gemeinsame Schattenwurfabschaltung anzuschließen,<br />
welche die Abschaltung der Windenergieanlagen vernetzt steuert. Dabei ist<br />
die Vorbelastung zu berücksichtigen.<br />
>Eine gemeinsame Schattenwurfabschaltung vermeidet Abstimmungprobleme, die sich durch die Berücksichtigung<br />
von WEA, die nicht gesteuert werden können, ergeben. Vernetzte Steuerung ist mit vertretbarem<br />
Aufwand nur bei WEA gleichen Typs möglich.)<<br />
• Die ermittelten Daten zu Sonnenscheindauer, Abschalt- und Beschattungszeiträumen<br />
und müssen von der Abschalteinheit für jeden Immissionsaufpunkt registriert werden.<br />
Ebenfalls sind technische Störungen des Schattenwurfmoduls zu registrieren. Die registrierten<br />
Daten sind 3 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Staatlichen Umweltamt<br />
[X] vorzulegen.<br />
• Bei einer technischen Störung des Schattenwurfmoduls oder des Strahlungssensors sind<br />
alle WEA in den Monaten [X, Y, Z] zwischen [Uhrzeitangaben oder Sonnenaufgang und<br />
53<br />
Staatliches Umweltamt Herten<br />
WINDENERGIE<br />
HANDBUCH