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Handbuch als PDF - StUA

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Immissionsmessung<br />

Die TA Lärm ist durch den Akzeptorbezug auf die Immission ausgerichtet. Ziel ist der Schutz<br />

der Nachbarschaft vor Geräuschimmissionen. Daher ist es bei Beschwerden oder Abnahmemessungen<br />

das erste Ziel, eine Immissionsmessung am betreffenden Immissionsaufpunkt<br />

durchzuführen [Ziffer A.3.1 TA Lärm].<br />

Der Betriebszustand mit maximaler Schallleistung tritt bei WEA bei hohen Windgeschwindigkeiten<br />

auf, welche die differenzierte Messung des Anlagengeräusches erschweren. Eine<br />

einfache Messung mit Handschallpegelmessern ist daher grundsätzlich nicht möglich. Ein<br />

Nachweis der Einhaltung eines Richtwertes von 35 dB(A) ist durch Immissionsmessungen<br />

nicht möglich, da die vorherrschenden Windgeräusche in der Regel höher liegen. Auch bei<br />

messtechnischer Prüfung auf 40 oder 45 dB(A) ist es nicht immer möglich, einen ausreichenden<br />

Störgeräuschabstand zu erzielen. Neben Windgeräuschen können auch Blätterrauschen<br />

oder Straßenverkehrslärm Störgeräusche verursachen, die eine Immissionsmessung<br />

am betreffenden Immissionsaufpunkt unmöglich machen. Sofern der Immissionsaufpunkt<br />

derart zur WEA liegt, dass an ihm auf Grund der Windrichtungsverteilung nur selten<br />

eine Mitwindsituation auftritt, behindert dies eine zeitnahe Durchführung der Immissionsmessung.<br />

Ist eine Messung am betreffenden Immissionsaufpunkt nicht möglich, kann <strong>als</strong> Alternative<br />

eine Immissionsmessung an einem geeigneten Ersatzmessort durchgeführt werden [Ziffer<br />

A.3.1 i.V.m. Ziffer A.3.4.2 TA Lärm]. Dieser muss so gewählt werden, dass an ihm sowohl<br />

ausreichend gute Messbedingungen <strong>als</strong> auch möglichst vergleichbare schalltechnische Immissionsbedingungen<br />

wie am Immissionsaufpunkt vorliegen. Weichen die schalltechnischen<br />

Bedingungen am Ersatzmessort deutlich von denen am Immissionsaufpunkt ab - insbesondere<br />

hinsichtlich möglicher Reflexionen an Häuserwänden – so muss das Messinstitut Aussagen<br />

zur Übertragbarkeit der Messwerte machen und ggf. erforderliche Korrekturen im<br />

Rahmen der Auswertung vornehmen.<br />

Bei größeren Windparks oder bei einer weiten räumlichen Verteilung der WEA sind ggf.<br />

Messungen an mehreren (Ersatz-)Immissionsorten erforderlich, um alle WEA des Parks ausreichend<br />

zu erfassen. Soll die Qualität des Prognosemodells überprüft werden, können<br />

Messpunkte auf verschiedenen Isophonen in Mitwindrichtung gewählt werden.<br />

Nachts (ab einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang) sind<br />

die Ausbreitungsbedingungen erfahrungsgemäß günstiger <strong>als</strong> tags [LAI 3-2005, DIN 45645-<br />

1]. Außerdem kann es nachts zur Ausbildung von stabilen thermischen Schichtungen kommen,<br />

so dass das Windprofil gegenüber dem Tagzeitraum verändert ist. Daher sollten Immissionsmessungen<br />

bevorzugt nachts durchgeführt werden. Auch der geringere Störgeräuschpegel<br />

anderer Lärmquellen macht eine Messung im Nachtzeitraum empfehlenswert.<br />

Das Prognosemodell der ISO 9613-2 will gerade diese nächtlichen ausbreitungsgünstigen<br />

Witterungsbedingungen abbilden [ISO 9613-2 Ziffer 1]. Eine Vergleichsmessung an einem<br />

Windpark im Aufsichtsbezirk des <strong>StUA</strong> Herten brachte eine gute Überstimmung der prognostizierten<br />

Werte mit denen zur Nachtzeit gemessenen, während die zur Tageszeit gemessenen<br />

Werte um etwa 1 dB(A) niedriger lagen.<br />

Nach DIN 45645-1 muss bei einer Immissionsmessung beurteilt werden, ob eine einzige<br />

Geräuschmessung ausreichend ist, um eventuelle Schwankungen des Immissionspegels<br />

ausreichend zu erfassen. Nach Ziffer 7 der DIN 45645-1 ist eine Messung ausreichend,<br />

65<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

HANDBUCH

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