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Handbuch als PDF - StUA

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SCHATTENWURFABSCHALTUNG<br />

Sofern sich aus der Schattenwurfprognose Überschreitungen der zulässigen Beschattungsdauer<br />

von 30 h/a bzw. 30 min/d (worst case) ergeben, ist von einer erheblichen<br />

Belästigung auszugehen. In diesem Fall müssen Angaben gemacht werden, auf welche<br />

Weise beim Betrieb der WEA sichergestellt wird, dass die zulässigen Beschattungsdauer<br />

an allen relevanten Immissionsaufpunkten eingehalten wird. Dies wird durch die<br />

Berechnung des zulässigen Schattenwurfkontingents und Angaben zur Abschalteinrichtung<br />

erfüllt.<br />

Berechnung des zulässigen Schattenwurfkontingents für die beantragte(n) WEA:<br />

K<br />

iw<br />

=<br />

Z<br />

Z<br />

i<br />

ges<br />

⋅<br />

( 30−V<br />

) [ h / a]<br />

K iw : Schattenwurfkontingent des i-ten Betreibers [worst case h/a]<br />

Z i : Zusatzbelastung durch alle WEA des i-ten Betreibers [worst case h/a]<br />

Z ges : gesamte Zusatzbelastung aller geplanten WEA aller Betreiber [worst case h/a]<br />

V: Vorbelastung durch bereits genehmigte WEA [worst case h/a]<br />

Die Kontingentierung muss auf Basis der worst case-Werte erfolgen, da die prognostizierten<br />

„realen“ Werte die meteorologisch wahrscheinliche Beschattungsdauer und damit<br />

lediglich eine Abschätzung der im langjährigen Durchschnitt zu erwartenden Beschattungsdauer<br />

darstellen. Nur die worst case-Werte bieten eine für die immissionsschutzrechtliche<br />

Bewertung ausreichende Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Die<br />

Umrechnung auf die für den Betreiber zulässige tatsächliche reale Beschattungsdauer<br />

K ir ergibt sich zu:<br />

K<br />

ir<br />

=<br />

K<br />

iw<br />

3,75<br />

[ h / a]<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

HANDBUCH 120

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