Handbuch als PDF - StUA
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SCHATTENWURFABSCHALTUNG<br />
Sofern sich aus der Schattenwurfprognose Überschreitungen der zulässigen Beschattungsdauer<br />
von 30 h/a bzw. 30 min/d (worst case) ergeben, ist von einer erheblichen<br />
Belästigung auszugehen. In diesem Fall müssen Angaben gemacht werden, auf welche<br />
Weise beim Betrieb der WEA sichergestellt wird, dass die zulässigen Beschattungsdauer<br />
an allen relevanten Immissionsaufpunkten eingehalten wird. Dies wird durch die<br />
Berechnung des zulässigen Schattenwurfkontingents und Angaben zur Abschalteinrichtung<br />
erfüllt.<br />
Berechnung des zulässigen Schattenwurfkontingents für die beantragte(n) WEA:<br />
K<br />
iw<br />
=<br />
Z<br />
Z<br />
i<br />
ges<br />
⋅<br />
( 30−V<br />
) [ h / a]<br />
K iw : Schattenwurfkontingent des i-ten Betreibers [worst case h/a]<br />
Z i : Zusatzbelastung durch alle WEA des i-ten Betreibers [worst case h/a]<br />
Z ges : gesamte Zusatzbelastung aller geplanten WEA aller Betreiber [worst case h/a]<br />
V: Vorbelastung durch bereits genehmigte WEA [worst case h/a]<br />
Die Kontingentierung muss auf Basis der worst case-Werte erfolgen, da die prognostizierten<br />
„realen“ Werte die meteorologisch wahrscheinliche Beschattungsdauer und damit<br />
lediglich eine Abschätzung der im langjährigen Durchschnitt zu erwartenden Beschattungsdauer<br />
darstellen. Nur die worst case-Werte bieten eine für die immissionsschutzrechtliche<br />
Bewertung ausreichende Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Die<br />
Umrechnung auf die für den Betreiber zulässige tatsächliche reale Beschattungsdauer<br />
K ir ergibt sich zu:<br />
K<br />
ir<br />
=<br />
K<br />
iw<br />
3,75<br />
[ h / a]<br />
Staatliches Umweltamt Herten<br />
WINDENERGIE<br />
HANDBUCH 120