Handbuch als PDF - StUA
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enden Bedingung die Möglichkeit, den Spielraum der Sicherheitszuschläge bis zum TA Lärm-Richtwert vorrangig<br />
vor nachfolgenden Betreibern für sich auszunutzen. Bei komplexen Abfolgen im Windhundprinzip in<br />
einer Zone kann der Einsatz der aufschiebenden Bedingung zu einer unübersichtlichen Konstellation und zu<br />
einer Behinderung der nachfolgenden Betreiber führen. Der Einsatz der aufschiebenden Bedingung sollte<br />
daher gut überdacht sein.<<br />
• Aufschiebende Bedingung:<br />
Die Windenergieanlage ist solange während der Nachtzeit außer Betrieb zu setzen bis<br />
das Schallverhalten des WEA-Typs [X] durch eine FGW-konforme Vermessung an der<br />
beantragten WEA selbst oder einer anderen WEA gleichen Typs belegt wird. Ein Exemplar<br />
des Messberichts ist dem <strong>StUA</strong> [X] zu übersenden.<br />
>Diese aufschiebende Bedingung kann insbesondere für neue WEA-Typen angewendet werden, für die zwar<br />
ein garantierter Schalleistungspegel des Herstellers, aber noch keine FGW-konforme Vermessung vorliegt.<br />
Für noch nicht vermessene WEA-Typen empfiehlt das LUA NRW, zunächst den Nachtbetrieb nicht zuzulassen.<br />
<<br />
allgemeine Nebenbestimmungen<br />
• Der Baubeginn der einzelnen Windenergieanlagen ist folgenden Stellen mitzuteilen:<br />
- Staatliches Umweltamt [X]<br />
- Stadt / Kreis [X], Bauordnungsamt<br />
- Bezirksregierung [X], Dezernat 59 (zivile Luftfahrt)<br />
- Wehrbereichsverwaltung [X] (militärische Luftfahrt).<br />
Die Mitteilungen müssen jeweils mindestens 1 Woche vor Baubeginn bei diesen Stellen<br />
vorliegen.<br />
• Die Schallprognose des Ingenieurbüros [X] vom [X], sowie der Vermessungsbericht [X]<br />
sind Bestandteil dieser Genehmigung. Die schalltechnisch relevanten Hauptkomponenten<br />
Getriebe, Generator und Rotorblätter der WEA sind daher entsprechend der dem<br />
Vermessungsbericht zu Grunde liegenden Spezifikation auszuführen, d.h. es dürfen nur<br />
die folgenden Bauteiltypen eingebaut werden:<br />
Getriebe: [X]<br />
Generator: [X]<br />
Rotorblätter: [X]<br />
>Diese Auflage entspricht zwar der Forderung der Konformität im Detail der errichteten WEA mit derjenigen<br />
der Typ-Vermessung, jedoch hat sie sich <strong>als</strong> nicht praxisgerecht erwiesen. Ein Teil der WEA-Hersteller fertig<br />
sowieso komplett selbst, so dass eine Konformität stets gegeben ist. WEA-Hersteller, die Bauteile verschiedener<br />
Zulieferer verwenden, haben meist auch für die den Großteil der verwendeten Komponenten Vermessungsberichte.<br />
Eine zu genaue Festlegung der Spezifikation verhindert darüber hinaus den Einsatz weiterentwickelter<br />
und damit verbesserter Bauteile. <<br />
• Dem Staatlichen Umweltamt [X] ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der einzelnen<br />
Windenergieanlagen formlos schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss jeweils mindestens<br />
1 Woche vor der beabsichtigten Inbetriebnahme vorliegen.<br />
• Dem Staatlichen Umweltamt [X] ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der WEA formlos<br />
schriftlich anzuzeigen. Mit dieser Anzeige müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:<br />
- Herstellerbescheinigung über die technischen Daten der Windenergieanlage, in der<br />
bestätigt wird, dass die Windenergieanlage identisch mit der dem Vermessungsbe-<br />
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Staatliches Umweltamt Herten<br />
WINDENERGIE<br />
HANDBUCH