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Handbuch als PDF - StUA

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enden Bedingung die Möglichkeit, den Spielraum der Sicherheitszuschläge bis zum TA Lärm-Richtwert vorrangig<br />

vor nachfolgenden Betreibern für sich auszunutzen. Bei komplexen Abfolgen im Windhundprinzip in<br />

einer Zone kann der Einsatz der aufschiebenden Bedingung zu einer unübersichtlichen Konstellation und zu<br />

einer Behinderung der nachfolgenden Betreiber führen. Der Einsatz der aufschiebenden Bedingung sollte<br />

daher gut überdacht sein.<<br />

• Aufschiebende Bedingung:<br />

Die Windenergieanlage ist solange während der Nachtzeit außer Betrieb zu setzen bis<br />

das Schallverhalten des WEA-Typs [X] durch eine FGW-konforme Vermessung an der<br />

beantragten WEA selbst oder einer anderen WEA gleichen Typs belegt wird. Ein Exemplar<br />

des Messberichts ist dem <strong>StUA</strong> [X] zu übersenden.<br />

>Diese aufschiebende Bedingung kann insbesondere für neue WEA-Typen angewendet werden, für die zwar<br />

ein garantierter Schalleistungspegel des Herstellers, aber noch keine FGW-konforme Vermessung vorliegt.<br />

Für noch nicht vermessene WEA-Typen empfiehlt das LUA NRW, zunächst den Nachtbetrieb nicht zuzulassen.<br />

<<br />

allgemeine Nebenbestimmungen<br />

• Der Baubeginn der einzelnen Windenergieanlagen ist folgenden Stellen mitzuteilen:<br />

- Staatliches Umweltamt [X]<br />

- Stadt / Kreis [X], Bauordnungsamt<br />

- Bezirksregierung [X], Dezernat 59 (zivile Luftfahrt)<br />

- Wehrbereichsverwaltung [X] (militärische Luftfahrt).<br />

Die Mitteilungen müssen jeweils mindestens 1 Woche vor Baubeginn bei diesen Stellen<br />

vorliegen.<br />

• Die Schallprognose des Ingenieurbüros [X] vom [X], sowie der Vermessungsbericht [X]<br />

sind Bestandteil dieser Genehmigung. Die schalltechnisch relevanten Hauptkomponenten<br />

Getriebe, Generator und Rotorblätter der WEA sind daher entsprechend der dem<br />

Vermessungsbericht zu Grunde liegenden Spezifikation auszuführen, d.h. es dürfen nur<br />

die folgenden Bauteiltypen eingebaut werden:<br />

Getriebe: [X]<br />

Generator: [X]<br />

Rotorblätter: [X]<br />

>Diese Auflage entspricht zwar der Forderung der Konformität im Detail der errichteten WEA mit derjenigen<br />

der Typ-Vermessung, jedoch hat sie sich <strong>als</strong> nicht praxisgerecht erwiesen. Ein Teil der WEA-Hersteller fertig<br />

sowieso komplett selbst, so dass eine Konformität stets gegeben ist. WEA-Hersteller, die Bauteile verschiedener<br />

Zulieferer verwenden, haben meist auch für die den Großteil der verwendeten Komponenten Vermessungsberichte.<br />

Eine zu genaue Festlegung der Spezifikation verhindert darüber hinaus den Einsatz weiterentwickelter<br />

und damit verbesserter Bauteile. <<br />

• Dem Staatlichen Umweltamt [X] ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der einzelnen<br />

Windenergieanlagen formlos schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss jeweils mindestens<br />

1 Woche vor der beabsichtigten Inbetriebnahme vorliegen.<br />

• Dem Staatlichen Umweltamt [X] ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der WEA formlos<br />

schriftlich anzuzeigen. Mit dieser Anzeige müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:<br />

- Herstellerbescheinigung über die technischen Daten der Windenergieanlage, in der<br />

bestätigt wird, dass die Windenergieanlage identisch mit der dem Vermessungsbe-<br />

49<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

HANDBUCH

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