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Handbuch als PDF - StUA

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• Da sich in der Umgebung weitere Windenergieanlagen befinden, wurde eine Kontingentierung<br />

der Beschattungszeiten vorgenommen.<br />

• Für den beantragten WEA-Typ liegt bisher keine FGW-konforme Vermessung des<br />

Schallleistungspegels vor, daher wird der Nachtbetrieb zunächst untersagt.<br />

• Das Schallgutachten legt für die Nachtzeit eine schallreduzierte Betriebesweise fest.<br />

• Der Schallleistungspegel dieser Betriebsweise [X] wurde gem. der FGW-Richtlinie vermessen.<br />

• Die Schallimmissionsprognose belegt, dass mit dieser Betriebsweise die Immissionsrichtwerte<br />

nach TA Lärm eingehalten werden. Die Prognosewerte enthalten Sicherheitszuschläge<br />

in Höhe von [X] dB(A).<br />

• Die Prognosewerte des Schallgutachtens liegen am / an den Immissionsort(en) [X] über<br />

den Richtwerten der TA Lärm.<br />

• Am Immissionsaufpunkt [X] liegt eine Eigenbeschallung durch Betreiber andere Windenergieanlagen<br />

vor; die Fremdbeschallung allein hält die Richtwerte ein.<br />

• Am Immissionsaufpunkt [X] handelt es sich dabei um eine Eigenbeschallung durch Ihre<br />

Windenergieanlage(n) für Sie selbst / für Ihren Gesellschafter mit Betreibereigenschaft.<br />

• Am Immissionsaufpunkt [X] ist das Irrelevanzkriterium der TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2 / 3<br />

gegeben.<br />

• Die Prüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat ergeben, dass die Genehmigungsvoraussetzungen<br />

bei Beachtung der Bestimmungen dieses Bescheides erfüllt werden.<br />

Gemäß § 6 Abs. 1 war deshalb die Genehmigung zu erteilen.<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

HANDBUCH 58

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