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Handbuch als PDF - StUA

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Dauermessstationen<br />

Dauermessstationen können längere bzw. mehrere Messintervalle mit geringem Personalaufwand<br />

erfassen. Sie erfordern jedoch eine sorgfältige Auswertung. Problematisch sind<br />

hierbei die Fremdgeräuschkorrektur und die Zuordnung der Schallimmissionen zu verschiedenen<br />

Quellen. WEA-Geräusche können häufig mit verschiedenen Quelltrennungsmethoden<br />

von anderen Geräuschen unterschieden werden; eine Zuordnung zu einzelnen WEA eines<br />

Windparks ist hingegen kaum möglich. Dies schränkt die Anwendungsmöglichkeiten von<br />

Dauermessstationen auf Fälle mit übersichtlicher Quellenkonfiguration ein. Die Aussagekraft<br />

der Ergebnisse ist beschränkt. Eventuell auftretende Ton- und Impulshaltigkeiten können<br />

jedoch gut mit Dauermessstationen erkannt werden.<br />

Nachdem Dauermessstationen in NRW in Form der BASS-Stationen (Beschwerdeführer<br />

ausgelöster Schall-Speicher) über Jahre hinweg in der Überwachung von industriellen und<br />

gewerblichen Anlagen aller Art eingesetzt wurden und sich bewährt haben, hat das OVG<br />

Münster in einer neuen Entscheidung die Ergebnisse einer BASS-Station nicht <strong>als</strong> verwertbare<br />

Grundlage für eine Anordnung zur Reduzierung des WEA-Betriebs akzeptiert [OVG<br />

Münster 10 B 2429/03 vom 13.4.04]. Begründet wurde die Entscheidung mit mangelhafter<br />

Manipulationssicherheit der BASS-Station sowie der Unzulässigkeit der Mitwirkung des<br />

Beschwerdeführers gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW.<br />

isolierte Tonhaltigkeitsbestimmung<br />

In vielen Fällen ist die Bestimmung des reinen Schallpegels von sekundärem Interesse, gegenüber<br />

der vordringlichen Ermittlung, ob eine Tonhaltigkeit gegeben ist. Eine normgerechte,<br />

komplette Emissions- oder Immissionsmessung erfordert einen hohen technischen<br />

und vor allem zeitlichen Aufwand, so dass es oftm<strong>als</strong> zu langen Wartezeiten kommt, bis<br />

hierzu eine passende und ausreichend stabile Wetterlage gegeben ist. Liegen bereits Nachbarbeschwerden<br />

über Tonhaltigkeiten vor oder hat die Überwachungsbehörde selbst den<br />

Eindruck, dass eine Tonhaltigkeit vorliegen könnte, ist eine lange Wartezeit bis zu einer kompletten<br />

Emissions- oder Immissionsmessung mitunter nicht hinnehmbar. In diesen Fällen<br />

besteht die Möglichkeit, eine reine Tonhaltigkeitsanalyse durch Höreindruck und messtechnischer<br />

Ermittlung nach DIN 45861 durchzuführen (zur Bewertung der Tonhaltigkeit siehe<br />

auch Kapitel „Ermittlung der Schallimmissionen – Vermessung von WEA“). Die Ergebnisse<br />

können dann einerseits zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen genutzt werden, und helfen<br />

andererseits durch die Feststellung der Tonfrequenz bei der technischen Fehlersuche.<br />

67<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

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