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Handbuch als PDF - StUA

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04.08.2003 10 B 700/03<br />

Beschwerde zu<br />

9 L 1484/03<br />

VG Minden<br />

Justizportal NRW 80 (5)-Antrag erfolgreich: Lärmimmissonsprognose<br />

weist nicht ausreichend sicher nach, dass TA<br />

Lärm Richtwerte eingehalten werden, da Schalleistungspegel<br />

der Vestas V80 (Vorbelastung)<br />

zweifelhaft und Tonhaltigkeitsbegrenzung der<br />

Enercon E66 nicht klar geregelt; Nachbar hat Anspruch<br />

auf Einhaltung der Richtwerte ab Inbetriebnahme<br />

der WEA; Betreiber ist in der Nachweispflicht<br />

der Einhaltung der Richtwerte, daher<br />

rechtfertigt mangelhaftes Lärmgutachten Interessensabwägung<br />

zu seinen Ungunsten<br />

07.01.2004 22 B 1288/03 Justizportal NRW verfahrensrechtliche Rechtswidrigkeit führt nicht<br />

unmittelbar zur Aufhebung der Genehmigung auf<br />

Grund einer Nachbarklage; verfahrensrechtliche<br />

Regelungen des § 10 BImSchG haben drittschützenden<br />

Charakter, Nachbar ist damit zwar klagebefugt,<br />

muss aber nachweisen, dass er in materiellen<br />

Rechten verletzt ist; UVP vermittelt nichts<br />

für individuelle Rechtsposition des Nachbarn<br />

19.03.2004 10 B 2690/03<br />

Beschwerde zu<br />

2 L 1909/03<br />

VG Münster<br />

13.04.2004 10 B 2429/03<br />

Beschwerde zu<br />

2 L 1381/03<br />

VG Münster<br />

28.04.2004 21 B 573/03<br />

Beschwerde zu<br />

7 L 1948/02<br />

VG Münster<br />

Justizportal NRW 80 (5)-Antrag erfolgreich: Festlegung des max.<br />

zulässigen Schallleistungspegels allein reicht nicht<br />

aus, es muss erkennbar sein, dass dieser Wert<br />

auch tatsächlich im Anlagenbetrieb erreichbar ist;<br />

technische Besonderheiten der WEA und Weiterentwicklung<br />

von Methoden über Richtlinien hinaus<br />

müssen berücksichtigt werden; bei stallgesteuerten<br />

Anlagen muss Vermessung bis zu der<br />

Windgeschwindigkeit, bei der der lauteste Zustand<br />

erreicht wird, erfolgen – auch über Nennleistung<br />

und 10 m/s Wind hinaus; spezifische Geräuschcharakteristik<br />

von stall-Anlagen (abreißen des<br />

Luftstroms) muss berücksichtigt werden<br />

Justizportal NRW Messergebnisse (deutlich über dem Richtwert)<br />

einer Messstation der Behörde, die vor Ort durch<br />

Beschwerdeführer ausgelöst wird, bieten keine<br />

ausreichende Grundlage für einen Widerruf der<br />

Nachtbetriebsgenehmigung, da Verstoß gegen<br />

§ 20 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW (Mitwirkung des<br />

Beschwerdeführers) und keine ausreichende Manipulationssicherheit<br />

der Messstation gegeben<br />

80(5)-Antrag erfolgreich: WEA in mehreren hundert<br />

Meter Abstand zu weiteren WEA in der Vorrangzone<br />

steht in räumlichem Zusammenhang mit<br />

diesen WEA (Windfarmbegriff erfüllt); spezifisches<br />

Emissionsverhalten von stall-gesteuerten Anlagen<br />

muss in Lärmgutachten berücksichtigt werden; im<br />

Außenbereich sind Mischgebietswerte der TA<br />

Lärm zumutbar; Lärmimmissionsprognose ist nur<br />

dann ausreichend, wenn sie auf durch Vermessung<br />

baugleicher WEA gesicherten Ausgangsdaten<br />

basiert; bei stall-gesteuerten Anlagen muss<br />

Vermessung bis zu der Windgeschwindigkeit, bei<br />

der der lauteste Zustand erreicht wird, erfolgen –<br />

auch über Nennleistung und 10 m/s Wind hinaus<br />

87<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

HANDBUCH

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