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Handbuch als PDF - StUA

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20.10.2005 8 B 158/05 Justizportal NRW Eilverfahren nach § 80 (5); die Frage einer eventuellen<br />

erdrückenden Wirkung ist für das Eilverfahren<br />

unerheblich, da im Zuge des einstweiligen<br />

Rechtsschutzes nicht die Beseitigung der bereits<br />

errichteten WEA erreicht werden kann; bei schallreduzierter<br />

Betriebsweise ist der Ansatz des<br />

Schallleistungspegels bei 95% der reduzierten<br />

Leistung nicht zu beanstanden; Tonhaltigkeitsbewertung<br />

für ein Wohnhaus, dass in ca. 280 m<br />

Entfernung zur WEA und damit im Nahbereich<br />

liegt; nicht jede noch so geringe Tonhaltigkeit<br />

rechtfertigt die Vergabe eine Zuschlags von 3 dB,<br />

sondern es ist erforderlich, dass eine wahrnehmbare<br />

Auffälligkeit und Lästigkeit gegeben ist; die<br />

Abrundung des prognostizierten Beurteilungspegels<br />

von 45,2 auf 45 dB(A) stellt die Sicherheit der<br />

Prognose in Frage und führt <strong>als</strong> einziger Grund<br />

zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung für<br />

den Nachtbetrieb einer WEA<br />

17.03.2006 8 B 1920/05 für die Verlängerung (und Weiterführung) von vor<br />

dem 1.7.05 erteilte Bauvorbescheide ist gem. § 67<br />

Abs. 4 BImSchG seit diesem Datum die<br />

BImSchG-Genehmigungsbehörde zuständig; die<br />

Geltungsdauer eines Vorbescheides und eines<br />

Bauantrages wird unterbrochen, wenn der Bauherr<br />

durch einen hoheitlichen Eingriff (hier: Rücknahme<br />

und spätere Aufhegung der Rücknahme<br />

des Vorbescheides) an der Ausnutzung gehindert<br />

wird – die Geltungsdauer verlängert sich mindestens<br />

um den Zeitraum der Hemmung; dies begründet<br />

sich damit, dass dem Bauherrn nicht die<br />

Ausnutzung eines (Vor-)Bescheides zugemutet<br />

werden kann, wenn er durch laufende Widerspruchs-<br />

oder Gerichtsverfahren damit rechnen<br />

muss, dass die ihn begünstigende Wirkung des<br />

Bescheides wieder entfällt<br />

09.08.2006 8 A 3726/05 Justizportal NRW eine starre Abstandsregelung für die Beurteilung<br />

der erdrückenden Wirkung (wie bisher >300m)<br />

wird den variierenden Dimensionen von WEA<br />

nicht gerecht; grober Orientierungsmaßstab soll<br />

die Gesamthöhe (GH) sein; bei Abständen<br />

< 2xGH ist überwiegend mit erdrückender Wirkung<br />

zu rechnen, bei Abständen > 3xGH überwiegend<br />

keine erdrückende Wirkung; es ist trotz dieser<br />

Formel stets eine Einzelfallbewertung unter<br />

Einbeziehung aller relevanten Faktoren (z.B. Topografie,<br />

Lage und Gestaltung des Wohnhauses,<br />

Hauptwindrichtung, bereits bestehende WEA)<br />

durchzuführen<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

HANDBUCH 90

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