Handbuch als PDF - StUA
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20.10.2005 8 B 158/05 Justizportal NRW Eilverfahren nach § 80 (5); die Frage einer eventuellen<br />
erdrückenden Wirkung ist für das Eilverfahren<br />
unerheblich, da im Zuge des einstweiligen<br />
Rechtsschutzes nicht die Beseitigung der bereits<br />
errichteten WEA erreicht werden kann; bei schallreduzierter<br />
Betriebsweise ist der Ansatz des<br />
Schallleistungspegels bei 95% der reduzierten<br />
Leistung nicht zu beanstanden; Tonhaltigkeitsbewertung<br />
für ein Wohnhaus, dass in ca. 280 m<br />
Entfernung zur WEA und damit im Nahbereich<br />
liegt; nicht jede noch so geringe Tonhaltigkeit<br />
rechtfertigt die Vergabe eine Zuschlags von 3 dB,<br />
sondern es ist erforderlich, dass eine wahrnehmbare<br />
Auffälligkeit und Lästigkeit gegeben ist; die<br />
Abrundung des prognostizierten Beurteilungspegels<br />
von 45,2 auf 45 dB(A) stellt die Sicherheit der<br />
Prognose in Frage und führt <strong>als</strong> einziger Grund<br />
zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung für<br />
den Nachtbetrieb einer WEA<br />
17.03.2006 8 B 1920/05 für die Verlängerung (und Weiterführung) von vor<br />
dem 1.7.05 erteilte Bauvorbescheide ist gem. § 67<br />
Abs. 4 BImSchG seit diesem Datum die<br />
BImSchG-Genehmigungsbehörde zuständig; die<br />
Geltungsdauer eines Vorbescheides und eines<br />
Bauantrages wird unterbrochen, wenn der Bauherr<br />
durch einen hoheitlichen Eingriff (hier: Rücknahme<br />
und spätere Aufhegung der Rücknahme<br />
des Vorbescheides) an der Ausnutzung gehindert<br />
wird – die Geltungsdauer verlängert sich mindestens<br />
um den Zeitraum der Hemmung; dies begründet<br />
sich damit, dass dem Bauherrn nicht die<br />
Ausnutzung eines (Vor-)Bescheides zugemutet<br />
werden kann, wenn er durch laufende Widerspruchs-<br />
oder Gerichtsverfahren damit rechnen<br />
muss, dass die ihn begünstigende Wirkung des<br />
Bescheides wieder entfällt<br />
09.08.2006 8 A 3726/05 Justizportal NRW eine starre Abstandsregelung für die Beurteilung<br />
der erdrückenden Wirkung (wie bisher >300m)<br />
wird den variierenden Dimensionen von WEA<br />
nicht gerecht; grober Orientierungsmaßstab soll<br />
die Gesamthöhe (GH) sein; bei Abständen<br />
< 2xGH ist überwiegend mit erdrückender Wirkung<br />
zu rechnen, bei Abständen > 3xGH überwiegend<br />
keine erdrückende Wirkung; es ist trotz dieser<br />
Formel stets eine Einzelfallbewertung unter<br />
Einbeziehung aller relevanten Faktoren (z.B. Topografie,<br />
Lage und Gestaltung des Wohnhauses,<br />
Hauptwindrichtung, bereits bestehende WEA)<br />
durchzuführen<br />
Staatliches Umweltamt Herten<br />
WINDENERGIE<br />
HANDBUCH 90